Basisseminar Lohn- und Gehaltsabrechnung
Veranstaltungsdetails
Die Teilnehmer erhalten einen grundsätzlichen Einblick in die arbeits-, lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen. Auf der Grundlage der bestehenden Gesetze, Vorschriften und Verträge sind sie in der Lage, Lohn- und Gehaltsabrechnungen durchzuführen und die entsprechenden Meldungen abzugeben.
Inhalte:
Allgemeine Grundlagen
- Welche Arbeitspapiere sind vorzulegen?
- Begriffsbestimmung: sozialversicherungsfreies bzw. -pflichtiges Beschäftigungsverhältnis
- Verdienstübersicht und Lohnarten
- Was ist Entgelt?
- Dokumentationspflicht
Lohnsteuerrechtliche Grundlagen
- Lohnsteuerklassen
- Pauschalsteuersätze
- Frei- und Hinzurechnungsbeträge
- Einmalzahlungen auf Jahresbasis
- Abfindungen, Jubiläumsgeld etc., steuerpflichtige und -freie Bezüge
- Altersversorgung, Unfallversicherung
- Pauschalieren der Lohnsteuer
- Geldwerter Vorteil
- Lohnsteuervoranmeldung
- Jahresabschluss, Lohnsteuerjahresausgleich
- Lohnsteueraußenprüfung
Sozialversicherungsrechtliche Grundlagen
- Beitragssatz, Rechengröße, Bemessungsgrenzen
(Umlagen U1 und U2) - Sozialversicherungszweige
- Krankenkassenwahl
- Beitragsnachweis
- Sozialversicherungsausweis, -nummer u. -meldung
- Entgeltfortzahlung
- Einmalzahlung und Märzklausel
- geringfügige und kurzfristige Beschäftigung
- Niedriglohngehalt ( 400,01 - 800,00)
- Betriebsprüfung und Summenabgleich
Melderecht nach der Datenerfassungs-/Übermittlungsverordnung (DEÜV)
- Meldetatbestände
- Fristen
- Formulare, Hilfsmittel
Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Bruttolohnermittlung (Gesamt-, SV-, Lohnsteuer-, BG-Brutto)
- Gesetzliche Abzüge
- Nettolohnermittlung
- persönliche Be- und Abzüge
- Auszahlungsbetrag
- Zahlungsarten, -möglichkeiten
Bildungsurlaub:
Diese Bildungsveranstaltung ist vom Niedersächsischen Bund für freie Erwachsenenbildung e. V. gem. §10 Abs. 1 NBildUG vom 30. Januar 2024, Aktenzeichen: 1213/340, Veranstaltungsnummer B24-126081-71, anerkannt. Wenn Sie Bildungsurlaub in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie dies Ihrem Arbeitgeber schriftlich unter Angabe der entsprechenden Veranstaltungsnummer mitteilen (§ 8 Abs. 1 NBildUG).