Meilensteine der europäischen Bildungspolitik
Vor allem seit den 1990er Jahren werden in der EU Grundsatzfragen der Entwicklung der Bildungssysteme thematisiert. Dabei gilt jedoch das sogenannte Harmonisierungsverbot: Die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten im Bildungsbereich sollen nicht vereinheitlicht werden. Daher verfügt die EU im Bildungsbereich nur über eng begrenzte Kompetenzen.
Ende der 1990er Jahre startete der sogenannte Bologna-Prozess zur Schaffung eines Europäischen Hochschulraums. Dieser wurde 2010 formell eröffnet und ist nicht nur auf EU-Mitgliedsstaaten beschränkt. Auch Deutschland beteiligt sich daran – erkennbar zum Beispiel daran, dass an Hochschulen nun „Bachelor“ und „Master“ als Abschlüsse vergeben werden.
Auf dem Lissabon-Gipfel im Jahr 2000 setzten sich die EU-Staats- und Regierungschefs das Ziel, „die EU bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten und wissensbasierten Raum in der Welt zu machen“. Dabei wurde der allgemeinen und beruflichen Bildung eine Schlüsselrolle zugesprochen. Im Jahr 2001 legten die EU-Bildungsminister einen Bericht mit programmatischen Zielen vor, im Jahr darauf folgten Kernpunkte der künftigen Zusammenarbeit. Diese „Brügge-Initiative“ legte den Grundstein für die Kopenhagener Erklärung vom November 2002, auch „Brügge-Kopenhagen-Prozess“ genannt. Zu den in der Kopenhagener Erklärung definierten Themenfeldern zählen u.a. die Stärkung der europäischen Dimension der beruflichen Bildung sowie die Verbesserung der Transparenz nationaler Systeme und berufsqualifizierender Abschlüsse. In Folge dieses Prozesses wurde zum Beispiel der EUROPASS, ein einheitlicher Transparenzrahmen für Qualifikationen und Kompetenzen, entwickelt und 2005 eingeführt.
Mit dem Maastricht-Kommuniqué von 2004 sollte die europäische Zusammenarbeit bei der Modernisierung der europäischen Berufsbildungssysteme weiter verstärkt werden. Konkrete Umsetzungsmaßnahmen waren zum Beispiel die Entwicklung eines Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) zur Einordnung von Kompetenzen, Qualifikationen und Bildungsabschlüssen, damit diese europaweit vergleichbar werden. 2008 wurde der EQR beschlossen und den Mitgliedsstaaten empfohlen, nationale Qualifikationsrahmen mit Bezug zum EQR zu entwickeln. Der Deutsche Qualifikationsrahmen ist 2013 in Kraft getreten. Zudem sollte ein Europäisches Leistungspunktesystem für die berufliche Bildung (ECVET) entwickelt werden – ähnlich dem Leistungspunktesystem, das für die Hochschulen entwickelt wurde. Ziel ist auch hierbei, die europaweite Vergleichbarkeit und Mobilität zu erhöhen. 2009 sprach die EU eine Empfehlung zu ECVET aus.
Im Jahr 2010 folgte die Strategie „Europa 2020“ auf die Lissabon-Strategie. Als ein EU-Kernziel wurde die Verbesserung des Bildungsniveaus festgelegt. Sie soll an der Senkung der Zahl der Schulabbrecher und an der Steigerung des Bevölkerungsanteils mit Hochschul- oder vergleichbarem Abschluss gemessen werden.
Die IHK-Organisation ist durch den DIHK in Brüssel vertreten. So kann sie die Interessen der deutschen Wirtschaft direkt bei den politischen Entscheidungsträgern vertreten. Auch in Deutschland ist der DIHK in die politische Willensbildung eingebunden und kann so die deutschen Verhandlungspositionen zur EU-Politik mitgestalten.