Was die IHK für den Tourismus tut

Die Industrie und Handelskammern in Niedersachsen vertreten das Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft. Zu den Mitgliedern der IHKs zählt die überwiegende Mehrheit aller tourismusrelevanten Betriebe. Insbesondere sind dies Hotels, Gaststätten, Pensionen und Privatvermieter von Zimmern und Ferienwohnungen, Campingplätze, Reiseveranstalter und -mittler, Omnibus- und Taxiunternehmen. Hinzu kommen zahlreiche Betriebe aus dem Bereich Freizeitwirtschaft, Dienstleistung und Handel sowie das Kur-, Reha- und Bäderwesen. Aber auch Industriebetriebe, Handwerk und freie Berufe sind in der Tourismusbranche tätig oder können ihm wichtige Impulse geben.
Die IHKs haben die gesetzliche Aufgabe, das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden wahrzunehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken und die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen. Dabei obliegt es ihnen, insbesondere durch Vorschläge, Gutachten und Berichte die Behörden zu unterstützen und zu beraten. Die IHKs vertreten gleichermaßen das Interesse aller Betriebe, unabhängig von der Größe oder Zugehörigkeit zu privatrechtlichen Verbänden.
Die Bedeutung des Tourismus in der Region Grafschaft Bentheim - Emsland - Osnabrück:
Der Tourismuswirtschaft kommt im Bezirk unserer IHK eine wirtschafts-, arbeitsmarkt- und strukturpolitische Bedeutung zu. Zudem entstehen Vorteile, den die touristische Infrastruktur unter dem Gesichtspunkt der sogenannten weichen Standortfaktoren (beispielsweise Freizeit- und Erholungseinrichtungen, qualitativ hochwertige Gastronomie, Landschaftsbild, etc.) bietet. Diese können unter anderem bei der Sicherung und Gewinnung von Fachkräften für die gesamte Region eine große Rolle spielen.
Strukturveränderungen im Tourismusmarkt stellen die Betriebe dabei vor ständig neue Herausforderungen. Hierbei ist es von besonderer Bedeutung, dass das Interesse der überwiegend mittelständisch strukturierten Tourismusbranche gegenüber Staat, Politik und ausländischer Konkurrenz nachhaltig vertreten wird. Dies kann auf dem Wege der Interessenvertretung und durch eine verstärkte innere Abstimmung und Bündelung der Kräfte geschehen.
Aufgaben der Industrie- und Handelskammer in Fragen des Tourismus:
Als öffentlich-rechtliche Körperschaften ist den IHKs eine Fülle an Aufgaben vom Gesetzgeber übertragen worden, wobei sich auch zahlreiche Schnittpunkte zum Tourismus zeigen. Darüber hinaus stellen die IHKs ein umfangreiches Service- und Dienstleistungsangebot bereit, das jedes kammerzugehörige Unternehmen in Anspruch nehmen kann.
Die IHK bündelt und vertritt die gemeinsamen Interessen der Tourismuswirtschaft:
Auch im Wirtschaftsleben gibt es, je nach Interessenlage, verschiedenste Meinungen. Die IHKs führen die Meinungen ihrer Mitgliedsbetriebe zusammen, stellen diese transparent dar und vertreten sie gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Die IHKs sind hierbei auf die aktive Mitwirkung ihrer Mitglieder angewiesen. Alle kammerzugehörigen Unternehmen haben die Möglichkeit, sich jederzeit an ihre IHK zu wenden, in den Gremien ihrer IHK mitzuarbeiten oder über die ehrenamtlichen Vertreter ihre Anliegen einzubringen. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen Ehrenamt und Hauptamt ist praxisnahes und rasches Handeln der IHKs gewährleistet.
Die IHK hilft bei der Erstellung von Entwicklungskonzepten:
Um im komplexen Markt des Tourismus erfolgreich zu sein, müssen häufig neue Konzepte entwickelt werden. Das gilt auf den verschiedenen Organisationsebenen des Tourismus von der Bundes- oder Landesebene bis hinunter auf die Ebene der Gemeinden. Die IHKs vertreten mit ihren jeweiligen Organisationen, dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der Landesarbeitsgemeinschaft der IHKs in Niedersachsen (IHKN) und vor Ort in der Region das Interesse ihrer Mitgliedsbetriebe. Sie bieten sich als sachkundige Gesprächspartner, Experten und Moderatoren an, um bei der Erarbeitung von innovativen Konzepten zu unterstützen.
Die IHK informiert und analysiert:
Die IHKs sind Informationsvermittler. Jeder Betrieb ist täglich von einer Vielzahl von Entscheidungen der öffentlichen Hand, des Gesetzgebers oder von nachgeordneten staatlichen Stellen betroffen. Die Menge der Informationen verschiedenster Art für die einzelnen Betriebe ist enorm. Die IHKs bündeln und sortieren die für die Betriebe wichtigen Informationen und geben sie an ihre Mitgliedsfirmen weiter. Weiterhin erarbeitet die IHK gezielt auf die Bedürfnisse der Region ausgerichtete Studien und Analysen. Sie dienen als Planungs- und Entscheidungsgrundlage für die zukünftige Ausgestaltung der Tourismusinfrastruktur.
Die IHK ist Forum für den Informationsaustausch:
Im Rahmen verschiedener Fachforen, in Veranstaltungen, in Unternehmergesprächen, in Ausschüssen oder im direkten Gespräch haben Unternehmer und beteiligte Partner die Möglichkeit sich auszutauschen.
Die IHK ist Partner bei Aus- und Weiterbildung:
Die IHKs sind zuständige Stellen für die Eintragung, Beratung und Überwachung von Ausbildungsverhältnissen in allen tourismusrelevanten Berufen. Hierzu zählen z. B. die Berufe des Hotel- und Gaststättenbereichs, der Reisebüros, der Kurverwaltungen und Fremdenverkehrsämter, aber auch die des Handels und der Dienstleistungen.
Die IHKs bieten aufgrund ihres gesetzlichen Auftrags aus dem Kammergesetz und dem Berufsbildungsgesetz ein umfangreiches Fort- und Weiterbildungsangebot in allen Bereichen des Tourismus. Hierzu zählen fachspezifische Lehrgänge für die Gastronomie ebenso wie Führungsseminare, Sprachkurse oder kaufmännische Fortbildungsmaßnahmen.
Die IHK berät und vermittelt in wettbewerbsrechtlichen Fragen:
Hier ist es das Ziel der IHK, auf kurzem, unbürokratischem Weg durch Beratung und Vermittlung einen Konsens zwischen gesetzlichem Anspruch und den Bedürfnissen der Wirtschaft herzustellen. Die IHKs sind Berater und Ansprechpartner bei allen wettbewerbsrechtlichen Fragen.
Die IHK ist Partner im Gewerberecht:
Ihre IHK berät Unternehmen und hilft ihnen bei allen gewerberechtlichen Fragen von der Existenzgründung und -sicherung bis hin zur Unternehmensübernahme.
Die IHK nimmt Stellung:
Durch vielfältige Stellungnahmen, beispielsweise für Existenzgründungsdarlehen, Existenzfestigungen, Bauleitplanungen der Kommunen oder insbesondere Stellungnahmen zur kommunalen Tourismusförderung helfen die IHKs den Mitgliedsunternehmen bei der Vertretung der Interessen der Wirtschaft.
Die IHK erstellt Statistiken und führt Konjunkturbefragungen durch:
Die Erhebung statistischer Daten und die Konjunkturbefragung liefert dem Gewerbe wichtige Hinweise und Vergleichszahlen für die Einschätzung der eigenen Entwicklung. Die Daten sind auch Grundlage für die IHK, um zielgerichtet und wirkungsvoll Einfluss auf politische Entscheidungsprozesse nehmen zu können.  Zusätzlich zur Konjunkturumfrage bringen die IHKs in Niedersachsen speziell für das Hotel und Gaststättengewerbe sowie für Reisemittler halbjährlich eine IHKN-Saisonumfrage heraus.
Die IHK berät Existenzgründer:
Existenzgründungen schaffen Arbeitsplätze und stärken die wirtschaftliche Infrastruktur. Deshalb unterstützt die IHK Existenzgründungen durch eine Fülle von Beratungs- und Informationsangeboten und begleitet junge Unternehmen auf ihrem Weg in eine erfolgreiche Selbstständigkeit.
Die IHK berät Betriebe:
Die IHKs halten für ihre Mitgliedsfirmen ein umfassendes Beratungsangebot für alle Fragen des Wirtschaftslebens bereit. Der Sachverstand und die Erfahrung der Kammermitarbeiter helfen den Unternehmen bei ihren Entscheidungen.
Die IHK schafft Kooperationen und vollzieht ein umfassendes Regionalmarketing:
Tourismus ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Um den sich stetig ändernden Bedürfnissen sowie den gehobenen Ansprüchen der Gäste gerecht zu werden, sind Kooperationen und konzeptionell aufeinander abgestimmte Angebote von Gastgewerbe, Gemeinden, Händlern und Dienstleistern unabdingbar. Die IHKs können hier beraten, moderieren und helfen.
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