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Nr. 5571186

Was die IHK für den Tourismus tut

Die Industrie und Handelskammern in Niedersachsen vertreten das Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft. Zu den Mitgliedern der IHKs zählt die überwiegende Mehrheit aller tourismusrelevanten Betriebe. Insbesondere sind dies Hotels, Gaststätten, Pensionen und Privatvermieter von Zimmern und Ferienwohnungen, Campingplätze, Reiseveranstalter und -mittler, Omnibus- und Taxiunternehmen. Hinzu kommen zahlreiche Betriebe aus dem Bereich Freizeitwirtschaft, Dienstleistung und Handel sowie das Kur-, Reha- und Bäderwesen. Aber auch Industriebetriebe, Handwerk und freie Berufe sind in der Tourismusbranche tätig oder können ihm wichtige Impulse geben.
Die IHKs haben die gesetzliche Aufgabe, das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden wahrzunehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft zu wirken und die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen. Dabei obliegt es ihnen, insbesondere durch Vorschläge, Gutachten und Berichte die Behörden zu unterstützen und zu beraten. Die IHKs vertreten gleichermaßen das Interesse aller Betriebe, unabhängig von der Größe oder Zugehörigkeit zu privatrechtlichen Verbänden.
Die Bedeutung des Tourismus in der Region Grafschaft Bentheim - Emsland - Osnabrück:
Der Tourismuswirtschaft kommt im Bezirk unserer IHK eine wirtschafts-, arbeitsmarkt- und strukturpolitische Bedeutung zu. Zudem entstehen Vorteile, den die touristische Infrastruktur unter dem Gesichtspunkt der sogenannten weichen Standortfaktoren (beispielsweise Freizeit- und Erholungseinrichtungen, qualitativ hochwertige Gastronomie, Landschaftsbild, etc.) bietet. Diese können unter anderem bei der Sicherung und Gewinnung von Fachkräften für die gesamte Region eine große Rolle spielen.
Strukturveränderungen im Tourismusmarkt stellen die Betriebe dabei vor ständig neue Herausforderungen. Hierbei ist es von besonderer Bedeutung, dass das Interesse der überwiegend mittelständisch strukturierten Tourismusbranche gegenüber Staat, Politik und ausländischer Konkurrenz nachhaltig vertreten wird. Dies kann auf dem Wege der Interessenvertretung und durch eine verstärkte innere Abstimmung und Bündelung der Kräfte geschehen.
Aufgaben der Industrie- und Handelskammer in Fragen des Tourismus:
Als öffentlich-rechtliche Körperschaften ist den IHKs eine Fülle an Aufgaben vom Gesetzgeber übertragen worden, wobei sich auch zahlreiche Schnittpunkte zum Tourismus zeigen. Darüber hinaus stellen die IHKs ein umfangreiches Service- und Dienstleistungsangebot bereit, das jedes kammerzugehörige Unternehmen in Anspruch nehmen kann.
Die IHK bündelt und vertritt die gemeinsamen Interessen der Tourismuswirtschaft:
Auch im Wirtschaftsleben gibt es, je nach Interessenlage, verschiedenste Meinungen. Die IHKs führen die Meinungen ihrer Mitgliedsbetriebe zusammen, stellen diese transparent dar und vertreten sie gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Die IHKs sind hierbei auf die aktive Mitwirkung ihrer Mitglieder angewiesen. Alle kammerzugehörigen Unternehmen haben die Möglichkeit, sich jederzeit an ihre IHK zu wenden, in den Gremien ihrer IHK mitzuarbeiten oder über die ehrenamtlichen Vertreter ihre Anliegen einzubringen. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen Ehrenamt und Hauptamt ist praxisnahes und rasches Handeln der IHKs gewährleistet.
Die IHK hilft bei der Erstellung von Entwicklungskonzepten:
Um im komplexen Markt des Tourismus erfolgreich zu sein, müssen häufig neue Konzepte entwickelt werden. Das gilt auf den verschiedenen Organisationsebenen des Tourismus von der Bundes- oder Landesebene bis hinunter auf die Ebene der Gemeinden. Die IHKs vertreten mit ihren jeweiligen Organisationen, dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der Landesarbeitsgemeinschaft der IHKs in Niedersachsen (IHKN) und vor Ort in der Region das Interesse ihrer Mitgliedsbetriebe. Sie bieten sich als sachkundige Gesprächspartner, Experten und Moderatoren an, um bei der Erarbeitung von innovativen Konzepten zu unterstützen.
Die IHK informiert und analysiert:
Die IHKs sind Informationsvermittler. Jeder Betrieb ist täglich von einer Vielzahl von Entscheidungen der öffentlichen Hand, des Gesetzgebers oder von nachgeordneten staatlichen Stellen betroffen. Die Menge der Informationen verschiedenster Art für die einzelnen Betriebe ist enorm. Die IHKs bündeln und sortieren die für die Betriebe wichtigen Informationen und geben sie an ihre Mitgliedsfirmen weiter. Weiterhin erarbeitet die IHK gezielt auf die Bedürfnisse der Region ausgerichtete Studien und Analysen. Sie dienen als Planungs- und Entscheidungsgrundlage für die zukünftige Ausgestaltung der Tourismusinfrastruktur.
Die IHK ist Forum für den Informationsaustausch:
Im Rahmen verschiedener Fachforen, in Veranstaltungen, in Unternehmergesprächen, in Ausschüssen oder im direkten Gespräch haben Unternehmer und beteiligte Partner die Möglichkeit sich auszutauschen.
Die IHK ist Partner bei Aus- und Weiterbildung:
Die IHKs sind zuständige Stellen für die Eintragung, Beratung und Überwachung von Ausbildungsverhältnissen in allen tourismusrelevanten Berufen. Hierzu zählen z. B. die Berufe des Hotel- und Gaststättenbereichs, der Reisebüros, der Kurverwaltungen und Fremdenverkehrsämter, aber auch die des Handels und der Dienstleistungen.
Die IHKs bieten aufgrund ihres gesetzlichen Auftrags aus dem Kammergesetz und dem Berufsbildungsgesetz ein umfangreiches Fort- und Weiterbildungsangebot in allen Bereichen des Tourismus. Hierzu zählen fachspezifische Lehrgänge für die Gastronomie ebenso wie Führungsseminare, Sprachkurse oder kaufmännische Fortbildungsmaßnahmen.
Die IHK berät und vermittelt in wettbewerbsrechtlichen Fragen:
Hier ist es das Ziel der IHK, auf kurzem, unbürokratischem Weg durch Beratung und Vermittlung einen Konsens zwischen gesetzlichem Anspruch und den Bedürfnissen der Wirtschaft herzustellen. Die IHKs sind Berater und Ansprechpartner bei allen wettbewerbsrechtlichen Fragen.
Die IHK ist Partner im Gewerberecht:
Ihre IHK berät Unternehmen und hilft ihnen bei allen gewerberechtlichen Fragen von der Existenzgründung und -sicherung bis hin zur Unternehmensübernahme.
Die IHK nimmt Stellung:
Durch vielfältige Stellungnahmen, beispielsweise für Existenzgründungsdarlehen, Existenzfestigungen, Bauleitplanungen der Kommunen oder insbesondere Stellungnahmen zur kommunalen Tourismusförderung helfen die IHKs den Mitgliedsunternehmen bei der Vertretung der Interessen der Wirtschaft.
Die IHK erstellt Statistiken und führt Konjunkturbefragungen durch:
Die Erhebung statistischer Daten und die Konjunkturbefragung liefert dem Gewerbe wichtige Hinweise und Vergleichszahlen für die Einschätzung der eigenen Entwicklung. Die Daten sind auch Grundlage für die IHK, um zielgerichtet und wirkungsvoll Einfluss auf politische Entscheidungsprozesse nehmen zu können. Zusätzlich zur Konjunkturumfrage bringen die IHKs in Niedersachsen speziell für das Hotel und Gaststättengewerbe sowie für Reisemittler halbjährlich eine IHKN-Saisonumfrage heraus.
Die IHK berät Existenzgründer:
Existenzgründungen schaffen Arbeitsplätze und stärken die wirtschaftliche Infrastruktur. Deshalb unterstützt die IHK Existenzgründungen durch eine Fülle von Beratungs- und Informationsangeboten und begleitet junge Unternehmen auf ihrem Weg in eine erfolgreiche Selbstständigkeit.
Die IHK berät Betriebe:
Die IHKs halten für ihre Mitgliedsfirmen ein umfassendes Beratungsangebot für alle Fragen des Wirtschaftslebens bereit. Der Sachverstand und die Erfahrung der Kammermitarbeiter helfen den Unternehmen bei ihren Entscheidungen.
Die IHK schafft Kooperationen und vollzieht ein umfassendes Regionalmarketing:
Tourismus ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Um den sich stetig ändernden Bedürfnissen sowie den gehobenen Ansprüchen der Gäste gerecht zu werden, sind Kooperationen und konzeptionell aufeinander abgestimmte Angebote von Gastgewerbe, Gemeinden, Händlern und Dienstleistern unabdingbar. Die IHKs können hier beraten, moderieren und helfen.
Haben Sie weitere Fragen? Sprechen Sie uns gerne an!

IHK-Merkblatt GEMA

Betriebe, Vereine, Organisationen oder Institutionen, die Musik live in Form von Veranstaltungen mit Unterhaltungs- und Tanzmusik oder über die unterschiedlichen Medien als Hintergrundmusikwiedergabe der Öffentlichkeit zugänglich machen wollen, müssen über eine Lizenz die entsprechenden Rechte zur Musikwiedergabe bei der GEMA erwerben, die hierfür den Urheberrechtsschutz in Deutschland wahrnimmt, und dafür Gebühren zahlen. Rechtsgrundlage hierfür ist das Urheberrechtsgesetz.
So müssen zum Beispiel Betriebe, die eine Hintergrundmusik per Tonträger, Hörfunk, Tonträger und Hörfunk oder Fernsehen wiedergeben wollen oder aber ein Betriebsfest oder ein Firmenjubiläum planen, entsprechende Lizenzzahlungen an die GEMA leisten. Auch Veranstaltungen mit Live-Musik (Unterhaltungs- und Tanzmusik) wie Stadtfeste, die von Stadtmarketing-Organisationen oder Werbegemeinschaften durchgeführt werden, müssen lizenziert werden.
Die Höhe der Vergütungssätze ist abhängig von der Art der Musikwiedergabe, von der Größe der betroffenen Räume, von der Erhebung und Höhe eines Eintrittsgeldes, Tanzgeldes oder sonstiger Entgelte und davon, ob es eine einmalige oder wiederkehrende Musiknutzung ist, oder ob ein Jahrespauschalvertrag abgeschlossen werden soll.
Die GEMA nimmt zudem das Inkasso für eine Anzahl weiterer Verwertungsgesellschaften wahr. Seit dem 1. Januar 2022 gelten eine Reihe neuer GEMA-Tarife. Umfangreiche Informationen zur GEMA enthält ein überarbeitetes und aktualisiertes IHK-Merkblatt.

GEMA: Neue Tarife für 2022

Die GEMA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e. V. (BVMV) haben sich über lineare Tariferhöhungen für 2022 geeinigt. Danach erhöhen sich alle wesentlichen Tarife (wie etwa für Einzelveranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik, Musikwiedergaben mittels Tonträger oder Radio in Gaststätten, Handelsbetrieben, Fitnessstudios und Spielhallen, Musikwiedergaben in Fernsehsendungen, Weitersendung auf Hotelzimmer/Hotelsendetarif, Veranstaltungen im Freien, Stadtfeste etc.) ab dem 1.1.2022 um 2,5 Prozent.
Die von der Corona-Pandemie besonders hart betroffenen Clubs, Discotheken und Nachtbetrieben erhalten eine Befreiung von dieser Erhöhung. Dies kommt Nutzern der Tarife M-CD II 2, U-T und WR-N mit Tonträgermusik bzw. mit Livemusik zugute. Dennoch kommen auch auf die Nachtgastronomiebetriebe Tariferhöhungen zu, da in 2022 die letzte Stufe vereinbarter, auf mehrere Jahre verteilter tariflicher Anpassungen für Musikwiedergaben in Musikkneipen, Clubs, Discotheken, Stripteaselokalen etc. greift. Aus diesem Grund erhöhen sich auch die Tarife für Einzelveranstaltungen mit Eintritt (Tarife U-V, M-V) sowie Radio- und Tonträgerwiedergaben u.a. im Handel (Tarife R I, M-U III 8).

GEMA: Tarif-Übersicht und Ansprechpartner

Eine Übersicht über alle Arten der öffentlichen Musiknutzung und ihre Tarife finden Sie hier.
Auf dem GEMA-Onlineportal können Sie u.a. den richtigen Tarif für die angemeldete(n) Nutzung(en) finden und ermitteln. Das GEMA-Handbuch 2022 mit allen wesentlichen Tarifen und weiterreichenden Informationen stellt die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e. V. ausschließlich Verbandsmitgliedern zur Verfügung. Diese können es direkt über ihren Verband (z.B. DEHOGA, HDE, EVVC, DSSV etc.) als PDF-Datei anfordern. Der DEHOGA stellt für seine Mitglieder zudem eine „Übersicht zum Hotelsendetarif 2022“ mit allen Anspruchstellern und deren Tarifen/rabattierten Mitgliedertarifen zur Verfügung.
Kontakt für Musiknutzende:
Eine individuelle Information zu den Bedingungen der konkret geplanten Musiknutzung und alle weiteren Fragen erhalten Musiknutzende beim zentralen Kundencenter der Gema:
Postanschrift: Gema, 11506 Berlin
Tel.: 030 58858999
Servicezeiten: Mo - Fr: 07:00-18:00 Uhr
E-Mail: kontakt@gema.de
Online-Hilfe: https://www.gema.de/hilfe/musiknutzer/

IHK-Merkblatt zur GEMA

Umfangreiche Informationen zur Gema und zu den Gema-Gebühren enthält das IHK-Merkblatt.
Die Inhalte:
• Die GEMA – Aufgaben, Grundlagen, Netzwerk
• Rechtsgrundlage für GEMA-Gebühren
• Kunden der GEMA: Wer gehört dazu?
• Arten der Musiknutzung und ihre Tarife
• Veränderungen ab 1.1.2022
• Veränderungen ab 1.1.2021
• Veränderungen ab 1.1.2020
• Faktoren der Vergütungshöhe
• Veranstalterbegriff
• Was muss ich wann als Musiknutzer bzw. Veranstalter beachten?
• Antrag bei der GEMA nicht oder zu spät gestellt – und nun?
• Kann man sich von GEMA-Lizenzen befreien lassen?
• „Angemessenheitsregelung (Härteregelung)“
• Verjährung von Nutzungsgebühren
• Exkurs: Ausgewählte weitere Verwertungsgesellschaften