Neue Pauschalreise-Richtlinie
Die Corona-Pandemie und damit zusammenhängende Probleme bei Gutscheinlösungen waren, ebenso wie der Konkurs von Thomas Cook, Auslöser für eine Überarbeitung.
Neue Begriffsdefinitionen
Als grundlegende Änderung wurden neue Definitionen beschlossen. Die bisherigen „verbundenen Reiseleistungen“ sind nicht mehr Teil des Gesetzes, nun gibt es nur noch Pauschalreise-Pakete oder separate Reiseleistungen, verbunden mit neuen Informationspflichten.
Im Bereich der Gutscheinlösungen soll der Verbraucherschutz gestärkt werden. Kunden können innerhalb von 14 Tagen Gutscheine ablehnen und Erstattungen verlangen, zudem wird klar festgelegt, wofür Gutscheine ausgegeben werden können.
Klare Regeln bei Stornierungen und Abbrüchen
Neue Regeln zu Stornierungen und Abbrüchen legen u.a. fest, wann Verbraucher beim Konkurs von Anbietern eine Rückerstattung erhalten. Ebenso wird definiert, wann eine Reise abgebrochen werden kann, und dass z.B. eine offizielle Reisewarnung allein dafür nicht ausreicht, da diese zwischen den verschiedenen EU-Staaten nicht koordiniert ausgegeben werden.
Keine Maximalhöhe für Vorauszahlungen
Die Höhe der Strafen für Unternehmen, die sich nicht an die Regeln halten, wird nach wie vor von den Mitgliedstaaten, nicht der EU, festgelegt. Ebenso gibt es keine EU-weite Maximalhöhe für Vorauszahlungen – dies kann aber von den Mitgliedstaaten individuell bestimmt werden. Der im Vorfeld umstrittene Mechanismus zum Beschwerdemanagement wird hingegen EU-weit verpflichtend.
Die Vereinbarung wurde im März 2026 vom EU-Parlament und dem Rat angenommen. Anschließend haben die EU-Staaten 28 Monate Zeit, um die Regeln der Richtlinie in nationales Recht zu übertragen, und weitere sechs Monate, bevor diese dann angewendet werden. Die neue Richtlinie wird voraussichtlich im Mai 2029 in Deutschland in Kraft treten. Die IHK-Organisation wird den Prozess eng begleiten.
Die Richtlinie kann direkt bei der Europäischen Union abgerufen werden.