BIDs in Niedersachsen: Neuer Wettbewerb „Niedersächsische Quartiersgemeinschaften“

Der Grundgedanke des Wettbewerbs

Der Wettbewerb richtet sich an private Initiativen, die eine Quartiersgemeinschaft bilden und ihr Quartier auf der Grundlage des Niedersächsischen Quartiersgesetzes (NQG) mit Hilfe eines Business Improvement Districts (BID) aufwerten möchten. Die besten Projekte werden ausgezeichnet. Bis zum 9. September können sich Quartiersgemeinschaften um Beträge zwischen 5.000 Euro und 40.000 Euro für den Start eines „BIDs“ bewerben. Der Fördersatz beträgt maximal 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Bauminister Lies zum Start des Wettbewerbs am 15. Juli 2022: „Das breite Interesse von Quartiersgemeinschaften an unserem Förderprogramm hat deutlich gemacht: Private Gemeinschaften vor Ort möchten sich unbedingt einbringen und sehr gerne Verantwortung für die Innenstadtentwicklung übernehmen. Das unterstützen wir und setzen auf Folgeprojekte. Auch der anstehende Wettbewerb bietet Chancen für kreative Ideen im Rahmen einer nachhaltigen Stadtentwicklung.“
Bei der Umsetzung des Wettbewerbs wird das Land durch die IHK Niedersachsen (IHKN) unterstützt, die sich für die Beschlussfassung des Niedersächsischen Quartiersgesetzes seit Jahren stark gemacht hatte. Mit dem im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Gesetz werden Regelungen für private Initiativen zur Quartiersentwicklung und insbesondere für deren Finanzierung getroffen. Hintergrund des Gesetzes sind der anhaltende Strukturwandel im Einzelhandel, zunehmender Leerstand und die damit verbundene Schwächung der Innenstädte.
„Die Ausrichtung des Wettbewerbs ist ein tolles Signal des Landes an die Macher in unseren Zentren! Die oftmals ehrenamtlich organisierten Werbe- und Standortgemeinschaften leisten einen sehr wichtigen Beitrag, um unsere niedersächsischen Innenstädte und Ortszentren lebendig und attraktiv zu halten. Mit den Fördermitteln aus dem Wettbewerb kann es gelingen, die Standortförderung langfristig auf eine solide finanzielle Basis zu stellen.“ freut sich Andreas Kirschenmann, Präsident der IHK Niedersachsen.
Über den Wettbewerb im Rahmen des Niedersächsischen Quartiersgesetzes können sich Antragstellende eine Anschubfinanzierung sichern, die in der Startphase insbesondere die inhaltlichen und organisatorischen Vorbereitungen zur Einrichtung von Quartiersgemeinschaften unterstützen soll.

Detailinformationen und Antragstellung

Auf der zentralen Website des Wettbewerbs Wettbewerb 2022 - Quartier Niedersachsen (quartier-niedersachsen.de) erhalten Interessierte detaillierte Informationen zum Wettbewerb um die Förderung und zu seinen Förderkriterien, Bewerbungsinhalten und weiteren Modalitäten. Hier werden Sie auch zur Antragstellung geführt. Bitte beachten Sie das zweistufige Verfahren: Inhaltliche Projektbeschreibung über die Wettbewerbs-Website und dort auch direkte Weiterleitung zur finanziellen Antragstellung bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen –
NBank (https://www.nbank.de/), über die auch die Bewilligung erfolgt.
Auf der Webpage zum Wettbewerb finden Sie zudem Informationen zum letztjährigen Wettbewerb, zum Niedersächsischen Quartiersgesetz, zur NQG-Beratungsstelle, weiterführende Informationen sowie FAQ und News.

Beratung

Auch in diesem Jahr steht eine landesweite Beratungsstelle zur Verfügung, welche die Initiativen und Quartiersgemeinschaften bei den wichtigsten Fragen zur Gründung eines „BIDs“ beraten soll. Nehmen Sie gerne direkt über die genannte Wettbewerbs-Webpage Kontakt zu Stadt+Handel auf.
Regionaler Partner ist zudem die jeweilige Industrie- und Handelskammer und somit auch die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim. Fragen zum Niedersächsischen Quartiersgesetz und allgemein zum Thema Business Improvement Districts beantwortet bei der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim, Gerald Blome, Tel. 0541/353-235.

Rechtsgrundlage Niedersächsisches Quartiersgesetz

Am 28. April 2021 hat der Niedersächsische Landtag das Niedersächsische Gesetz zur Stärkung der Quartiere durch private Initiativen (Niedersächsisches Quartiersgesetz – NQG) beschlossen. Am 7. Mai 2021 wurde das Gesetz im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (Nr. 18/2021; S. 237-239) veröffentlicht. Am Tag nach seiner Verkündigung ist das NQG, mit dem zukünftig auch hierzulande sogenannte Business Improvement Districts (BIDs) ermöglicht werden, in Kraft getreten.
Damit können seit dem Jahr 2021 auch in Niedersachsen als elftem Bundesland Business Improvement Districts (BID) an den Start gehen und einen Beitrag dazu leisten, die Innenstädte, Ortskerne und andere Stadtquartiere attraktiv zu erhalten und zu stärken.

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