IHKN: Einzelhandel befürchtet Einbußen

Das Ergebnis der Blitzumfrage ist eindeutig: 78 Prozent der niedersächsischen Einzelhändler sprechen sich für eine Beibehaltung von ‚Click and Meet‘ ohne Vorlage eines qualifizierten Testergebnisses aus. An der Umfrage von IHK Niedersachsen und dem Handelsverband Niedersachsen-Bremen hatten sich kurzfristig mehr als 2.000 Händlerinnen und Händler beteiligt.
„Die hohe Beteiligung zeigt allein bereits, dass die Öffnungsmodalitäten für den Einzelhandel ein entscheidendes Kriterium sind. Die große Mehrheit der Unternehmerinnen und Unternehmer befürchtet, dass die Kunden durch das von der Landesregierung vorgestellte Konzept – Einlass nur nach Vorlage eines qualifizierten Tests oder anderen Dokumenten – abgeschreckt werden. Dabei spielt es keine Rolle, welche Größe das Einzelhandelsunternehmen hat und ob es in Innenstadt- oder Randlage liegt – die Sorgen sind identisch“, stellt IHKN-Präsident Uwe Goebel fest.
Mechthild Möllenkamp, Präsidentin des Handelsverbands Niedersachsen-Bremen (HNB), pflichtet dem bei: "Eine Vielzahl an Betrieben sind bei uns kurz nach der Bekanntgabe der Pläne der Landesregierung telefonisch und in E-Mails Sturm gelaufen. Verständlich, denn das kleine Stück zurück zur immer noch eingeschränkten Normalität sehen sie durch die neuen Anforderungen deutlich in Frage gestellt. Die Ängste sind berechtigt, denn die Erfahrungen mit "Test and Meet" andernorts zeigen leider, dass Kundenfrequenzen und Umsätze einbrechen würden."
"Die Landesregierung ist gut beraten, die bisher geplante Testpflicht für die Kunden des Einzelhandels zu überdenken. Wir bitten bei der Ausgestaltung der Verordnung darauf zu achten, dass es auch zukünftig in den grenznahen Regionen zu keinem Einkaufstourismus kommt. Wir schlagen deshalb vor, dass die Einzelhändlerinnen und Einzelhändler selbst wählen können, ob sie beim bewährten ‚Click and Meet‘ unter den bekannten Auflagen bleiben oder zum neuen Modell – Einlass mit Nachweis für Test, Impfung oder Genesung – wechseln wollen,“ appelliert Goebel.
„Sollte es allerdings bei der Vorgabe ,Nachweis statt Termin’ bleiben, so brauchen unsere Händler neben ausreichenden Testkapazitäten - die beispielsweise im ländlichen Raum noch lange nicht flächendeckend vorhanden sind - weitere klare Vorgaben seitens des Landes. So stellt sich unter anderem die nicht unerhebliche Frage, wie der Nachweis einer Genesung oder Impfung erbracht werden muss. Das Land stellt den Handel hier vor eine große Verantwortung, mit diesen hoch sensiblen Gesundheitsdaten ordnungsgemäß umzugehen“, berichtet IHKN-Handelssprecherin Kathrin Wiellowicz aus zahlreichen Gesprächen mit Händlern aus ganz Niedersachsen. „Datenschutzrechtlich spielen Gesundheitsdaten eine noch gewichtigere Rolle als Kontaktdaten, hier kommen wir vor große Umsetzungserfordernisse, die man dem Handel nicht einfach so überstülpen darf”, so Wiellowicz.
Quelle: IHKN, IHK für Ostfriesland und Papenburg