Bürokratieabbau in der Gesundheitswirtschaft
Bürokratieabbau in der Gesundheitswirtschaft
Die Gesundheitswirtschaft ist von umfangreichen bürokratischen Anforderungen betroffen. Von der Forschung und Entwicklung über Zulassung und Produktion bis hin zur Versorgung und Abrechnung binden komplexe Verfahren erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen. Diese fehlen den Unternehmen im eigentlichen Kerngeschäft.
Reformbedarf erkannt
Das Bundesgesundheitsministerium hat für die Zukunft Reformen im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes angekündigt. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) zeigt in ihrem Impulspapier konkrete Wege auf, wie sich die Gesundheitswirtschaft von übermäßigen Belastungen befreien und ihre Innovationskraft stärken lässt.
Forschung und Standortattraktivität
Bürokratische Hürden verzögern aktuell zahlreiche Forschungsvorhaben oder verhindern deren Umsetzung. Das schwächt die Wettbewerbsfähigkeit des Forschungsstandortes Deutschland und führt dazu, dass Investitionen und Projekte ins Ausland abwandern.
Digitalisierung und Gesundheitsdaten
Eine systematische Nutzung von Gesundheitsdaten könnte Forschung und Entwicklung erheblich beschleunigen. Unternehmen hätten die Möglichkeit, personalisierte Therapien zu entwickeln, bestehende Produkte zu optimieren und Versorgungsergebnisse besser zu analysieren. Dies würde die Innovationsgeschwindigkeit erhöhen und gleichzeitig die Versorgung effizienter machen.
Entlastung in der Versorgung
Auch in der ambulanten und stationären Versorgung belasten aufwendige Dokumentations- und Berichtspflichten die Betriebe. Unterschiedliche Vorgaben der Krankenkassen bei der Hilfsmittelversorgung erschweren die Abläufe zusätzlich. Eine Vereinheitlichung und Reduzierung der Anforderungen könnte hier spürbare Entlastungen schaffen.
Verfahren vereinfachen und beschleunigen
Um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts zu sichern, sollten erfolgreiche Beschleunigungsansätze aus anderen Bereichen – wie etwa beim LNG-Beschleunigungsgesetz – auf die Gesundheitswirtschaft übertragen werden. Zudem gilt es, die EU-Vorgaben für Medizinprodukte praxisnäher zu gestalten, da die derzeitigen Regelungen gerade für kleinere Produktlinien oft eine wirtschaftliche Vermarktung verhindern.
Weitere Details und Handlungsempfehlungen finden Sie im aktuellen Impulspapier der DIHK.