Aufhebung des Lkw-Fahrverbots an nicht-bundeseinheitlichen Feiertagen

Die Beschlüsse des Entlastungskabinetts vom Juli 2026 setzen ein wichtiges Signal für weniger Bürokratie.
Die geplante Aufhebung des Lkw-Fahrverbots an nicht-bundeseinheitlichen Feiertagen wie Fronleichnam und Allerheiligen ist für unsere Wirtschaftsregion besonders wichtig und ein Schritt in die richtige Richtung. Damit werden die logistischen Prozesse in den Unternehmen deutlich erleichtert. Die Maßnahme greift eine langjährige Forderung unserer Wirtschaft endlich auf. Für weitere wirksamere Entlastungen der Logistikwirtschaft braucht es auch an den bundeseinheitlichen Feiertagen eine Flexibilisierung des Lkw-Fahrverbots.
Derzeit beginnt das Fahrverbot an einem Feiertag um 0:00 Uhr. Damit werden routinierte und zuverlässige Touren unterbrochen, häufig kurz vor Erreichen des Zielortes. In der Folge können für Unternehmen aller Branchen und Größenklassen wichtige Logistikprozesse nicht eingehalten werden. Das verursacht hohe betriebliche und volkswirtschaftliche Kosten.
Gleichzeitig sind dadurch auch die Fahrer gezwungen – sofern sie ihr Fahrziel nicht erreichen können – ihre Lkws im öffentlichen Parkraum abzustellen und selbst dort zu verbleiben oder sich abholen zu lassen, um den Heimatstandort privat zu erreichen. Das ist an Feiertagen weder für das Berufsbild attraktiv noch für Familien vereinbar.
Das Lkw-Feiertagsfahrverbot ist daher weiter zu flexibilisieren und auf einen Zeitraum von 6:00 bis 22:00 Uhr zu verkürzen.
Stand: 16.07.26