Checkliste hilft beim Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete

Eine neue Checkliste des Netzwerks „Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ stellt Unternehmen praktische Informationen zur Verfügung, wie die Anstellung von Geflüchteten aus der Ukraine erfolgreich gelingen kann. Neben Informationen zu Sozialversicherung, Krankenversicherung und der Eröffnung eines Bankkontos, gibt sie auch Tipps an die Hand, wie die neuen Mitarbeitenden ganz praktisch beim Ankommen in Deutschland unterstützt werden können.
Menschen, die aufgrund des Krieges aus der Ukraine geflüchtet sind, wird in Deutschland vorübergehender Schutz gewährt. Bereits mit dem vorläufigen Dokument über das Aufenthaltsrecht nach § 24 Aufenthaltsgesetz, einer sogenannten Fiktionsbescheinigung, können Unternehmen Geflüchtete aus der Ukraine beschäftigen. Die Fiktionsbescheinigung der Ausländerbehörde und später die Aufenthaltserlaubnis müssen dabei mit dem Eintrag „Erwerbstätigkeit erlaubt/gestattet“ versehen sein. Sollten Personen noch vom visumsfreien Aufenthalt profitieren, gilt ein Arbeitsverbot.
Weitere Informationen rund um das Thema „Geflüchtete aus der Ukraine“ finden Unternehmen in den FAQ des Netzwerks „Unternehmen integrieren Flüchtlinge“.

Hier geht’s zum
Infopapier zum Arbeitsmarktzugang bei vorübergehendem Schutz.

Das Netzwerk „Unternehmen integrieren Flüchtlinge“ ist eine Initiative des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.