Definition Mittelstand

Für den Mittelstand - auch unter der Bezeichnung "KMU" (kleine und mittelständische Unternehmen) oder "SME" (small and medium sized enterprises) bezeichnet - gibt es keine gesetzliche oder allgemein gültige Definition. Da jedoch kaum ein Schlagwort in der Wirtschaftspolitik so häufig verwendet wird, ist es besonders wichtig, nach der jeweils zu Grunde liegenden Abgrenzung zu fragen. Im Folgenden finden Sie gängige Definitionen, die quantitative Merkmale zur Abgrenzung nennen.
Die Europäische Union (EU-Kommission) definiert kleine und mittlere Unternehmen wie folgt:
  • weniger als 250 Beschäftigte
  • Jahresumsatz höchstens 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme höchstens 43 Mio. EUR
  • Das Unternehmen darf keiner Gruppe verbundener Unternehmen angehören bzw. nur einer Gruppe verbundener Unternehmen angehören, die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt.
Die Definition der EU wird bei der Inanspruchnahme aller europäischen Fördermaßnahmen zu Grunde gelegt. Sie entfaltet bindende Wirkung für zahlreiche EU-Richtlinien, Verordnungen, Programme und staatliche Beihilferegelungen.
Das Institut für Mittelstandsforschung verwendet folgende Definition für den Mittelstand:
Zum Mittelstand gehören alle Selbständigen in den freien Berufen, Handwerksbetriebe und alle gewerblichen Betriebe, die folgende Kriterien erfüllen:
  • weniger als 500 Beschäftigte
  • Jahresumsatz höchstens 50 Mio. EUR