Frische Brötchen zum Osterfrühstück
(12.04.2019) Die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim weist darauf hin, dass in Niedersachsen sowohl Ostersonntag als auch Ostermontag Brötchen und Blumen verkauft werden dürfen. „In Nordrhein-Westfalen ist der Ostermontag für Bäckereien und Blumenläden dagegen tabu“, erläutert die IHK-Beraterin Helga Conrad.
„Viele Niedersachsen, die an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen leben, sind jedes Jahr aufs Neue verunsichert: An welchen Feiertagen gibt es wo frische Brötchen zu kaufen?“, beschreibt Helga Conrad die Situation. Die Ladenöffnung regelt jedes Bundesland selbst und das führt zu unterschiedlichen Öffnungszeiten. In Niedersachsen darf an jedem Sonn- und Feiertag für jeweils drei Stunden so genannter „täglicher Kleinbedarf“ verkauft werden. Das gilt auch für Ostermontag und Pfingstmontag. Voraussetzung ist, dass die Geschäfte nach ihrer Größe und ihrem Sortiment hierauf ausgerichtet sind. In Nordrhein-Westfalen dürfen Blumen und Brötchen zu Ostern und Pfingsten nur jeweils am Sonntag verkauft werden.
Weitere Information: IHK, Helga Conrad, Tel. 0541 353-317, conrad@osnabrueck.ihk.de.