IHK stellt klar: Ziel ist der Verbleib der Nussbaum-Bilder in Osnabrück
(05.07.2017) Die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim weist darauf hin, dass die IHK-Vollversammlung am 21. März 2017 bei einer einzigen Gegenstimme beschlossen hat, die im Eigentum der IHK befindlichen Felix Nussbaum-Bilder zu veräußern. Die IHK ist sich der Bedeutung der Kunstwerke und des Künstlers, insbesondere für die Stadt Osnabrück bewusst. Ausdrücklicher Bestandteil des Beschlusses war daher, dass ein Weg gefunden werden soll, der den Verbleib der Kunstwerke im Felix Nussbaum-Haus möglichst gewährleisten soll. Die aktuelle Berichterstattung, nach der die IHK einen bedingungslosen Verkauf vorsehe und die Kunstwerke dem Museum damit nicht mehr zur Verfügung stünden, entbehrt daher jeder Grundlage.
Anlass für den Beschluss ist die Änderung der Rechtsauffassung und Rechtsprechung in den vergangenen Jahren. Nach nunmehr herrschender Auffassung ist es nicht Aufgabe einer IHK, Kunst- und Kulturförderung durch Erwerb und Besitz bedeutender Kunstwerke zu betreiben, auch wenn diese für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Mittlerweile gibt es dazu Gerichtsurteile und Hinweise u. a. des Landesrechnungshofes und des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr als Rechtsaufsicht der niedersächsischen IHKs.
Nach Auffassung der IHK könnte eine Lösung so aussehen, dass sich für die drei Bilder Käufer finden, die die Bilder erwerben und sich bereit erklären, die Bilder weiterhin als Leihgaben im Felix Nussbaum-Haus zu belassen. Dazu hat die IHK bereits vor einiger Zeit entsprechende Gespräche aufgenommen, diese würden durch die aktuelle Berichterstattung allerdings empfindlich gestört.
Eine in der Diskussion zum Beispiel von Politikern vorgeschlagene Schenkung oder die Abgabe unterhalb eines marktgerechten Preises wäre rechtlich angreifbar. Dies würde einen Vermögensschaden für die IHK bedeuten. Die IHK ist aber rechtlich verpflichtet, mit ihrem Vermögen sorgsam und wirtschaftlich umzugehen. Dies ist auch im Interesse der Mitgliedsunternehmen der IHK, zumal ein großer Teil der IHK-Mitglieder nicht aus der Stadt Osnabrück kommt.
Die IHK hatte bereits sehr frühzeitig vertrauliche Gespräche aufgenommen und schriftlich kommuniziert, auch unter Beteiligung solcher Akteure, die sich aktuell kritisch einlassen. Sie hatte diese dabei um Unterstützung gebeten, um das Ziel eines weiteren Verbleibs der Kunstwerke im Felix Nussbaum-Haus zu erreichen. An diesem Ziel will die IHK festhalten. Das setzt unter anderem die Bereitschaft der Beteiligten voraus, zu einer für alle tragfähigen Lösung zu kommen.
Zur weiteren Information der Mitgliedsunternehmen und der Öffentlichkeit ist unter www.ihk.de/osnabrueck (Dok.-Nr. 3772430) eine Liste mit Fragen und Antworten zu dem Thema eingestellt.
Anlass für den Beschluss ist die Änderung der Rechtsauffassung und Rechtsprechung in den vergangenen Jahren. Nach nunmehr herrschender Auffassung ist es nicht Aufgabe einer IHK, Kunst- und Kulturförderung durch Erwerb und Besitz bedeutender Kunstwerke zu betreiben, auch wenn diese für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Mittlerweile gibt es dazu Gerichtsurteile und Hinweise u. a. des Landesrechnungshofes und des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr als Rechtsaufsicht der niedersächsischen IHKs.
Nach Auffassung der IHK könnte eine Lösung so aussehen, dass sich für die drei Bilder Käufer finden, die die Bilder erwerben und sich bereit erklären, die Bilder weiterhin als Leihgaben im Felix Nussbaum-Haus zu belassen. Dazu hat die IHK bereits vor einiger Zeit entsprechende Gespräche aufgenommen, diese würden durch die aktuelle Berichterstattung allerdings empfindlich gestört.
Eine in der Diskussion zum Beispiel von Politikern vorgeschlagene Schenkung oder die Abgabe unterhalb eines marktgerechten Preises wäre rechtlich angreifbar. Dies würde einen Vermögensschaden für die IHK bedeuten. Die IHK ist aber rechtlich verpflichtet, mit ihrem Vermögen sorgsam und wirtschaftlich umzugehen. Dies ist auch im Interesse der Mitgliedsunternehmen der IHK, zumal ein großer Teil der IHK-Mitglieder nicht aus der Stadt Osnabrück kommt.
Die IHK hatte bereits sehr frühzeitig vertrauliche Gespräche aufgenommen und schriftlich kommuniziert, auch unter Beteiligung solcher Akteure, die sich aktuell kritisch einlassen. Sie hatte diese dabei um Unterstützung gebeten, um das Ziel eines weiteren Verbleibs der Kunstwerke im Felix Nussbaum-Haus zu erreichen. An diesem Ziel will die IHK festhalten. Das setzt unter anderem die Bereitschaft der Beteiligten voraus, zu einer für alle tragfähigen Lösung zu kommen.
Zur weiteren Information der Mitgliedsunternehmen und der Öffentlichkeit ist unter www.ihk.de/osnabrueck (Dok.-Nr. 3772430) eine Liste mit Fragen und Antworten zu dem Thema eingestellt.