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Nr. 524

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Seit 1. Mai 2014 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 in Kraft getreten. Zur Anwendung sind insbesondere von Immobilienmaklern vereinzelt Fragen aufgetaucht. Der neu eingefügte § 16a EnEV verpflichtet in Immobilienanzeigen zu besonderen Angaben von Energiemerkmalen. Auf typische Fragestellungen soll in hier kurz eingegangen werden.