Aufgrund des Bürgerfestes Osnabrück kommt es am 1. und 2. Oktober rund um das IHK-Gebäude zu Verkehrseinschränkungen. Der Neue Graben ist ab dem 1. Oktober gesperrt. Die Zufahrt zum IHK-Parkplatz ist weiterhin über die Straße “An der Katharinenkirche” möglich. Beim Verlassen des Parkplatzes kann nur rechts in Richtung “Martinistraße” abgebogen werden. Bitte berücksichtigen Sie die Einschränkungen bei Ihrer Anreise zur IHK und planen Sie gegebenenfalls etwas zusätzliche Zeit ein. Ab Montag, 5. Oktober, ist der Bereich voraussichtlich wieder wie gewohnt befahrbar.
Nr. 31730

Umsatzsteuer national

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Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen Rechnungen in maschinell auslesbaren Formaten (E-Rechnungen) empfangen können. Die Pflicht zum Versand von E-Rechnungen wird bis zum 31. Dezember 2027 schrittweise eingeführt.

Was passiert mit der Umsatzsteuer beim Verkauf von gebrauchter Ware, die von privat angekauft wurde? Hinweise hierzu finden Sie in der folgenden Information.

Aussteller einer Rechnung haben umfangreiche gesetzliche Vorgaben zu beachten. Hier finden Sie einen Überblick sowie eine Musterrechnung.

Um den bürokratischen Aufwand der Umsatzsteuer zu vermeiden, bietet das Umsatzsteuerrecht als Erleichterung die Möglichkeit der Kleinunternehmerregelung.

Vergütungen für Bauleistungen unterliegen nach dem deutschen Einkommensteuerrecht einem besonderen Steuerabzug (sog. Bauabzugsbesteuerung). Bestimmte Auftraggeber von Bauleistungen sind daher verpflichtet 15 Prozent der Rechnungssumme einzubehalten und bei dem für den Auftragnehmer (leistender Bauunternehmer) zuständigen Finanzamt anzumelden und abzuführen.