Aufgrund des Bürgerfestes Osnabrück kommt es am 1. und 2. Oktober rund um das IHK-Gebäude zu Verkehrseinschränkungen. Der Neue Graben ist ab dem 1. Oktober gesperrt. Die Zufahrt zum IHK-Parkplatz ist weiterhin über die Straße “An der Katharinenkirche” möglich. Beim Verlassen des Parkplatzes kann nur rechts in Richtung “Martinistraße” abgebogen werden. Bitte berücksichtigen Sie die Einschränkungen bei Ihrer Anreise zur IHK und planen Sie gegebenenfalls etwas zusätzliche Zeit ein. Ab Montag, 5. Oktober, ist der Bereich voraussichtlich wieder wie gewohnt befahrbar.
Nr. 31731

Umsatzsteuer international

Nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH musste der leistende Unternehmer in seiner Rechnung die Adresse angeben, unter der er seine wirtschaftlichen Aktivitäten entfaltet, vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG. Die Angabe einer Briefkastenadresse reichte nicht aus und führte im Ergebnis zur Streichung des Vorsteuerabzugs. Diese strenge Auslegung gilt künftig nicht mehr.