Nr. 6011

Grund- und Gewerbesteuer

Jeder Gewerbebetrieb leistet auf Grund seines Gewerbeertrages eine Abgabe, die so genannte Gewerbesteuer, an die für ihn zuständige Kommune. Die Bemessungsgrundlage, der Gewerbeertrag, wird zuerst in einen Messbetrag (Steuermessbetrag) umgerechnet; darauf wird der Hebesatz der Gemeinde angewendet. Die IHK ermittelt jedes Jahr die Gewerbesteuerhebesätze im IHK-Bezirk

Hier finden Sie umfassende Erläuterungen zu Grund- und Gewerbesteuer.

Das Bundesministerium der Finanzen hat das bisher geltende BMF-Schreiben zur Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 35 EStG durch ein neues Anwendungsschreiben vom 12. Januar 2007 ersetzt.

Karen Barbrock
Recht und Steuern, Unternehmensgründung und -förderung
Projektleiterin