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Nr. 6011

Grund- und Gewerbesteuer

Jeder Gewerbebetrieb leistet auf Grund seines Gewerbeertrages eine Abgabe, die so genannte Gewerbesteuer, an die für ihn zuständige Kommune. Die Bemessungsgrundlage, der Gewerbeertrag, wird zuerst in einen Messbetrag (Steuermessbetrag) umgerechnet; darauf wird der Hebesatz der Gemeinde angewendet. Die IHK ermittelt jedes Jahr die Gewerbesteuerhebesätze im IHK-Bezirk
Karen Barbrock
Recht und Steuern, Unternehmensgründung und -förderung
Projektleiterin