Aktuelles
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Digitalisierung im Vorsteuer-Vergütungsverfahren
Mit Schreiben vom 2. Juni 2026 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Verwaltungsauffassung zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren grundlegend angepasst. Hintergrund sind gesetzliche Änderungen in § 61a UStDV, die bereits zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten sind. Ziel ist vor allem die konsequente Digitalisierung und Vereinheitlichung der Verfahren.
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Rechtsprechung zur Umsatzsteuer
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil vom 1. August 2025 (C-794/23 – P-GmbH II) seine bisherige Rechtsprechung zur Umsatzsteuer bei fehlerhaftem Steuerausweis weiter konkretisiert.
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E-Rechnung in der Praxis: Vom Empfang bis zur rechtssicheren Archivierung
Seit 2025 müssen Unternehmen E‑Rechnungen empfangen können. Ab 2027 wird die elektronische Rechnungsstellung für größere Betriebe Pflicht, ab 2028 grundsätzlich für alle. Ein kostenfreies Webinar am 1. September 2026 informiert.
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Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2025
Das BMF hat das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2025 bekanntgemacht. Eine Änderung hat sich in Zeile 10 ergeben. Weil die Fünftelungsregelung ab dem Jahr 2025 nicht mehr beim Lohnsteuerabzug durchgeführt werden kann, ist unter Nummer 10 nicht mehr ermäßigt besteuerter Arbeitslohn anzugeben. Stattdessen ist der Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre und Entschädigungen (z.B. Abfindungen) zu bescheinigen.
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BMF-Schreiben zur E-Rechnung veröffentlicht
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Schreiben zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung veröffentlicht. Damit sollen aufgrund der großen Bedeutung des Themas für die Wirtschaft noch vor dem Inkrafttreten der Regelungen zum 1. Januar 2025 Fragen bei der Umsetzung der E-Rechnungspflicht geklärt werden.
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IHK-Vollversammlung: Steuererhöhungsspirale stoppen!
Trotz der bis zu Jahresbeginn guten konjunkturellen Rahmenbedingungen und trotz Rekordsteuereinnahmen haben die niedersächsischen Städte und Gemeinden in den vergangenen Jahren auf breiter Front ihre Gewerbesteuerhebesätze erhöht. Vor diesem Hintergrund setzt sich die Vollversammlung der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim für eine Reform des Kommunalen Finanzausgleichs ein und verabschiedete in ihrer jüngsten Sitzung ein entsprechendes Positionspapier.