Aktuelles

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Mit Schreiben vom 2. Juni 2026 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Verwaltungsauffassung zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren grundlegend angepasst. Hintergrund sind gesetzliche Änderungen in § 61a UStDV, die bereits zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten sind. Ziel ist vor allem die konsequente Digitalisierung und Vereinheitlichung der Verfahren.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil vom 1. August 2025 (C-794/23 – P-GmbH II) seine bisherige Rechtsprechung zur Umsatzsteuer bei fehlerhaftem Steuerausweis weiter konkretisiert.

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Seit 2025 müssen Unternehmen E‑Rechnungen empfangen können. Ab 2027 wird die elektronische Rechnungsstellung für größere Betriebe Pflicht, ab 2028 grundsätzlich für alle. Ein kostenfreies Webinar am 1. September 2026 informiert.

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Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Schreiben zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung veröffentlicht. Damit sollen aufgrund der großen Bedeutung des Themas für die Wirtschaft noch vor dem Inkrafttreten der Regelungen zum 1. Januar 2025 Fragen bei der Umsetzung der E-Rechnungspflicht geklärt werden.

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Trotz der bis zu Jahresbeginn guten konjunkturellen Rahmenbedingungen und trotz Rekordsteuereinnahmen haben die niedersächsischen Städte und Gemeinden in den vergangenen Jahren auf breiter Front ihre Gewerbesteuerhebesätze erhöht. Vor diesem Hintergrund setzt sich die Vollversammlung der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim für eine Reform des Kommunalen Finanzausgleichs ein und verabschiedete in ihrer jüngsten Sitzung ein entsprechendes Positionspapier.