Referentenentwurf zur Registrierkassenpflicht veröffentlicht

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 7. August 2026 einen Referentenentwurf zur Überarbeitung des sogenannten Kassengesetzes vorgelegt. Demnach sollen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro ab dem 1. Januar 2028 verpflichtet werden, elektronische Aufzeichnungssysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) einzusetzen. Die bislang zulässige Nutzung einer offenen Ladenkasse würde für diese Unternehmen künftig entfallen.
Darüber hinaus ist vorgesehen, die bisherige Belegausgabepflicht in Papierform durch eine Pflicht zur elektronischen Belegbereitstellung zu ersetzen. Kassenbelege sollen dann beispielsweise über QR-Codes oder mittels NFC-Technologie digital zur Verfügung gestellt werden. Der gesetzliche Anspruch von Kundinnen und Kunden auf einen Ausdruck in Papierform bleibt hiervon unberührt.
Mit den geplanten Regelungen setzt die Bundesregierung zentrale Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Die dort vorgesehene Einführung einer verpflichtenden digitalen Belegbereitstellung wurde allerdings nicht ausdrücklich erwähnt. Ergänzend sollen in einer gesonderten Verordnung Ausnahmeregelungen unter anderem für mobile Tätigkeiten, Marktstände, Vertrauenskassen sowie einzelne Branchen festgelegt werden. Die Beratungen hierzu erfolgen unabhängig vom Gesetzgebungsverfahren.
Die Abschaffung der papiergebundenen Belegausgabepflicht gehört seit Langem zu den Forderungen der Industrie- und Handelskammern. Aus Sicht der IHK verursacht die Bonpflicht zusätzlichen Aufwand und vermeidbare Kosten für Unternehmen. Insbesondere bei geringwertigen Einkäufen oder Geschäften des täglichen Bedarfs verzichten viele Kundinnen und Kunden auf einen Beleg, sodass die Ausdrucke häufig unmittelbar entsorgt werden. Dies führt zu einem unnötigen Verbrauch von Papier und Wasser sowie zum Einsatz von Toner und Tinte. Auch für die Durchführung von Kassennachschauen ist ein gedruckter Beleg in der Praxis vielfach nicht erforderlich.
Gleichzeitig bringt die geplante Registrierkassenpflicht für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 100.000 Euro neue organisatorische, administrative und finanzielle Anforderungen mit sich. Betroffene Betriebe müssen gegebenenfalls neue Kassensysteme anschaffen oder bestehende Systeme anpassen. Hinzu kommen laufende Pflichten im Zusammenhang mit Betrieb, Wartung und Meldung der eingesetzten Systeme. Auch die vorgesehene elektronische Belegbereitstellung kann Anpassungen an vorhandenen Kassensystemen sowie an betrieblichen digitalen Prozessen erforderlich machen.
Download:
Stand: 12.08.2026