Neuer Basiszins für vereinfachtes Ertragswertverfahren
Mit Schreiben vom 4. Januar 2016 hat das Bundesfinanzministerium den Basiszins für Bewertungen des vereinfachten Ertragswertverfahrens des Jahres 2016 auf 1,10 Prozent festgelegt. Bedeutung hat dies für Unternehmensbewertungen, die hierauf zurückgreifen, wie zum Beispiel bei der Erbschaftsteuer.
Der Kapitalisierungszinssatz nach den zugrundeliegenden Regelungen des Bewertungsgesetzes beträgt somit 5,60 Prozent (1,10 + 4,5 Prozent). Dies ergibt einen Kapitalisierungsfaktor von 17,86 im Jahr 2016. Im Jahr 2015 lag er bei 18,21. Das BMF-Schreiben finden Sie rechts neben diesem Text unter "Externe Links".
Der Kapitalisierungszinssatz nach den zugrundeliegenden Regelungen des Bewertungsgesetzes beträgt somit 5,60 Prozent (1,10 + 4,5 Prozent). Dies ergibt einen Kapitalisierungsfaktor von 17,86 im Jahr 2016. Im Jahr 2015 lag er bei 18,21. Das BMF-Schreiben finden Sie rechts neben diesem Text unter "Externe Links".