DIHK-Umfrage zur Kassenführung – Evaluierung von Bürokratiekosten
Wir möchten auf eine Umfrage der DIHK zum sogenannten „Kassengesetz“ hinweisen.
Mit dem Kassengesetz wurden viele neue Regelungen bei der Verwendung von elektronischen Registrierkassen eingeführt, die Unternehmen belasten und die mit großem Aufwand verbunden sind, z.B. Absicherung mit einem Sicherheitsmodul (TSE), Belegausgabepflicht und „Kassennachschau“ durch das Finanzamt.
Mit dem Kassengesetz wurden viele neue Regelungen bei der Verwendung von elektronischen Registrierkassen eingeführt, die Unternehmen belasten und die mit großem Aufwand verbunden sind, z.B. Absicherung mit einem Sicherheitsmodul (TSE), Belegausgabepflicht und „Kassennachschau“ durch das Finanzamt.
Zurzeit evaluiert das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) diese Regelungen. Die IHK-Organisation möchte sich an diesem Prozess beteiligen und dazu beitragen, dass die tatsächlichen Belastungen der Unternehmen erfasst werden.
Hierzu hat die DIHK einen Online-Fragebogen erarbeitet.
Die DIHK bündelt die Antworten und leitet eine Auswertung an das BZSt weiter.
Die DIHK bündelt die Antworten und leitet eine Auswertung an das BZSt weiter.
Mit der Teilnahme an der Befragung bis zum 10. Juni 2025 können Unternehmerinnen und Unternehmer helfen, Bürokratie greifbar und bezifferbar zu machen. Ihre Erfahrungen können so eine wichtige Rolle bei der Ausgestaltung zukünftiger Überlegungen des Gesetzgebers spielen, z. B. im Hinblick auf eine Ausweitung des Manipulationsschutzes auf andere elektronische Aufzeichnungssysteme oder die Einführung einer allgemeinen Registrierkassenpflicht, so wie im Koalitionsvertrag vorgesehen.
Die Beantwortung der Fragen dauert ca. 10 Minuten. Die Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.