IHK-Warnmeldungen vor Fakes, Phishing, Formularfallen, Rechnungsschwindel
Hier finden Sie alle IHK-Meldungen zu dubiosen Mails, Rechnungen, Adressbüchern usw.
Allgemeine Informationen zum Thema sind hier einsehbar:
Formularfallen, Adressbuch- und Anzeigenschwindel.
Formularfallen, Adressbuch- und Anzeigenschwindel.
- Mail von IHK? Vorsicht! Phishing-Attacken zum Datenklau
Merkwürdige Mail von der IHK erhalten? Vorsicht! Datenklau per Mail, SMS und Telefon - Betrüger missbrauchen weiterhin kreativ die IHK-Organisation als Deckmantel für Phishing-Attacken.
- IHK warnt: Fake-Rechnungen für Umsetzung der DGUV-Richtlinie im Umlauf
Die IHK warnt ihre Mitgliedsunternehmen eindringlich vor gefälschten Rechnungen und Mahnungen über mehrere hundert Euro, die angeblich im Zusammenhang mit der Umsetzung von Arbeitsschutzvorschriften und der Vergabe eines entsprechenden Zertifikats stehen. Die Schreiben sollen vermeintlich von der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) stammen.Aktuell gibt es bei den Fake-Rechnungen eine neue Eskalationsstufe: Nichtzahler erhalten jetzt eine Mahnung mit der Androhung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Negativ-Einträgen bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ (Schufa). Um Druck zu erzeugen, sind den Zahlungsaufforderungen amtlich wirkende Anschreiben eines angeblichen Obergerichtsvollziehers beigefügt, inklusive gefälschtem Dienstsiegel und -wappen. Die Zahlungen sollen auf spanische oder italienische Konten gehen, erkennbar an der IBAN mit dem Ländercode ES oder IT. „Die Schreiben sind täuschend echt aufgemacht und überzeugen in Aufmachung und Sprache“, meint die IHK-Beraterin Helga Conrad.Weder die BGN noch die DGUV sind Absender der Forderungen und es besteht kein Zahlungsanspruch. Die IHK empfiehlt, Rechnungen auch in Urlaubszeiten sorgfältig zu prüfen. „Schauen Sie genau hin und achten Sie auf dubiose Details“, rät Conrad. Betroffene Unternehmen können sich im Zweifel an ihre IHK wenden.
- IPON ACER Europe (aktuell auch NWM Web) schickt betrügerische Rechnungen
Ein wichtiger Hinweis vorab:
Dies ist eine allgemeine Information. Sofern Sie weitere Fragen zum Thema haben, wenden Sie sich stets an die für Sie zuständige IHK. Die zuständige IHK können Sie hier ermitteln: IHK-FinderAktuell kursieren Zahlungsaufforderungen von IPON ACER Europe, Amsterdam, für eine angeblich für alle kommerziellen Unternehmen in Europa zwingende „Phase-1-Registrierung“.Aktuell sind auch Aussendungen einer NWM Web, Veendam, mit gleichem Text zu beobachten.Die geltend gemachte Summe ist nicht bei allen bekannt gewordenen Fällen identisch, bewegt sich aber in einer Größenordnung von zwischen 800 und 900 EUR.Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW), mit dem auch die IHKs vernetzt sind, hat eine Warnmeldung herausgegeben. Der Schutzverband stuft die Rechnungen als gefälscht ein, da die Abrechnung jeglicher Grundlage entbehre. Auch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) warnt: DPMA | Irreführende ZahlungsaufforderungenEmpfehlung der IHK: Betroffene Unternehmen sollten die Forderung und Mahnungen ignorieren und im Zweifel ihre zuständige IHK kontaktieren.Stand: 22.07.2025 - Angebliche Forderungen des Bundeszentralamts für Steuern: IHK warnt vor neuer E-Mail-Betrugsmasche
Die IHK-Mitgliedsunternehmen in der Region sind aktuell von einer neuen Betrugsmasche betroffen. Aktuell werden per E-Mail offiziell wirkende Schreiben an Gewerbetreibende in der Region verschickt, die unter dem Briefkopf des Bundeszentralamts für Steuern einen angeblichen Säumniszuschlag für eine verspätet abgegebene Steuererklärung geltend machen. Dieser soll knapp 500 Euro betragen. Zuzüglich Umsatzsteuer werden über 660 Euro von den Gewerbetreibenden verlangt.„Diese Schreiben stammen nicht von den Finanzbehörden“, macht IHK-Jurist Robert Alferink klar. „Das Schreiben stellt fälschlich dar, dass das Bundeszentralamt für Steuern für den Forderungseinzug gegenüber säumigen Steuerzahlern zuständig sei.“ Alferink rät, die Schreiben zu ignorieren und Anzeige bei der Polizei zu erstatten. „Der Betrugsversuch wird offenbar, wenn man sich die Bankverbindung anschaut, über die der vermeintliche Säumniszuschlag gezahlt werden soll. Eine deutsche Finanzbehörde wird niemals eine spanische IBAN und damit eine spanische Bankverbindung nutzen“, so Alferink.Unternehmen, die auf die gefälschte Zahlungsaufforderung hin eine Zahlung getätigt haben, können sich an die IHK wenden. In unregelmäßigen Abständen gelingt es den Ermittlungsbehörden, die Täter im Ausland zu stellen. Soweit die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hiervon Kenntnis erhält, kann können die einzelnen IHKs ihre Mitgliedsunternehmen hierüber informieren, damit Ansprüche geltend gemacht werden können. „Wahr ist aber auch,“ so Alferink, „dass in vielen Fällen das Geld weg ist“.
- Falsche Rechnungen mit hoheitlichem Anstrich
Vorsicht! Jährlich fallen tausende Unternehmen auf Scheinrechnungen oder Formularfallen herein.Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) warnt nun vor einer neuen Welle von irreführenden Formularen. Bundesadler und Bundesflagge suggerieren einen hoheitlichen Charakter. Die Aufmachung insgesamt wirkt ungewöhnlich für Formularfallen. Der Zahlvorgang wird durch einen QR-Code eingeleitet und kann auch per Kreditkarte erfolgen.Die in Zusammenhang mit diesen Firmenregister-Formularen angegebene URL hilft bedauerlicherweise nicht bei der Identitätsfeststellung, wer hinter diesen Formularen steht. Der Anbieter hat seine Daten bewusst verborgen, so wird die Rechtsverfolgung erschwert.Angesichts der offenen Fragen zu Identität und Sitz des Anbieters sowie dem Ziel der Zahlung warnt der DSW ausdrücklich bereits vor dem Aufruf der angegebenen Internetseite und im weiteren vor einer nicht mehr rückgängig zu machenden Zahlung.Der IHK-Flyer Formuarfalle (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 465 KB) gibt Infos und Tipps zu diesen unseriösen Angeboten.
Februar 2025 - Vorsicht: Branchenbuch-Abzocker unterwegs
Beobachtet wird derzeit eine Welle irreführender E-Mails einer Firma in Wyoming, USA. Diese bietet sündhaft teure Businesseinträge in Branchenbücher. Bekannt geworden sind Fälle mit dem Branchenbuch Baden-Württemberg. Die Bundesländer können aber beliebig varrieren. Leisten Sie keine unbeabsichtigte Unterschrift!
- Happige Rechnung für Software Packs aus Barcelona erhalten?
Vorsicht! Abgerechnet wird in englischer Sprache ein Betrag von 875 € für ein Business Software Pack. Der Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) erhält aktuell von mehreren Seiten Beschwerden zu einem selbst so bezeichneten Unternehmen OFFICE TECH DIRECT. Das ist Fake.
- Rechnung vom Amtsgericht für Handelsregisterbekanntmachung erhalten?
Aktuell sind täuschend echt aussehende Zahlungsaufforderungen einer Zentralen Zahlstelle oder anderer Absender – angeblich von einem Amtsgericht - im Umlauf. Den betrügerischen Schreiben waren stets Änderungen im Handelsregister wie Umfirmierung oder Neueintragungen vorausgegangen.Ein wichtiger Hinweis vorab:
Dieses Merkblatt enthält allgemeine Informationen.
Sofern Sie weitere Fragen zum Thema haben, wenden Sie sich stets an die für Sie zuständige IHK. Die zuständige IHK können Sie hier ermitteln: IHK-FinderDie Briefe sind gerichtlichen Schreiben nachempfunden. Der angebliche Sitz der Zentralen Zahlstelle ist unterschiedlich: mal Berlin, mal Leipzig, mal Hamburg. Im aktuellen Fall ist es Frankfurt am Main. Oben auf dem Brief befindet sich sehr auffällig das Landeswappen von Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Nennung des vermeintlichen Absenders “Amtsgericht”. In der Fake-Rechnung werden die Firmen aufgefordert, eine Gebühr in Höhe von mehreren Hundert Euro für eine “Eintragung mit wirtschaftlicher Bedeutung” im Handelsregister nach “§ 58 GNotKG, § 1 HregGebV, Nr. 250 GV” zu zahlen. Die Kontoverbindung führt ins Ausland. Das ist mal Malta, mal Irland, mal Spanien, mal Litauen. Unterzeichnet ist das Schreiben von “Dr. Jörg Raupach” oder “Dr. Joachim Eiden”, Richter am Amtsgericht Osnabrück. Diese Richter gibt es dort nicht.Die IHK rät: Lassen Sie sich nicht täuschen. Zur Überprüfung der Echtheit einer Rechnung für Eintragungen ins Handelsregister achten Sie insbesondere auf- die Bankverbindung solcher Schreiben. Eine deutsche Behörde wird keine ausländische Bankverbindung wählen. Die Nennung einer ausländischen Bankverbindung kann den wahren Versendern der Schreiben dazu dienen, die Rückabwicklung der Zahlung für Betroffene zu erschweren.
Abrechnungen des Amtsgerichts Osnabrück für Registereintragungen werden ausschließlich vom Registergericht Osnabrück erstellt; Zahlungen sind an die Landeskasse Niedersachsen zu leisten. - die Höhe der Kosten. Grundsätzlich können Sie sich an der Anlage 1 zur Handelsregistergebührenverordnung orientieren. Weitestgehend sind die dort aufgeführten Gebührentatbestände sehr viel geringer als die in der Fake-Rechnung verlangten Kosten.
Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW), mit dem die IHKs in engem Kontakt stehen, hat aufgrund zahlreicher Beschwerden bereits Strafanzeige bei den zuständigen Staatsanwaltschaften erstattet.Warnungen in diesem Zusammenhang:- Amtsgericht Osnabrück: https://amtsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/erneute-warnung-fake-rechnungen-im-handelsregisterbereich-218897.html
- DSW: https://www.dsw-schutzverband.de/news/gef%C3%A4lschte-rechnungen-der-zentralen-zahlstelle-justiz
- Bundesanzeiger Verlag: Auch er warnt allgemein vor Angeboten und Bescheiden über Registereintragungen für Unternehmen im Unternehmensregister sowie im Zusammenhang mit Veröffentlichungen im Bundesanzeiger. Eine aktuelle Liste der dort derzeit bekannten unlauteren Anbieter finden Sie unter https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/howto-data-statistics?4
Die IHK berät betroffene Unternehmen und verweist auf einen Flyer Formuarfalle (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 465 KB) , der Informationen zu dem betrügerischen Phänomen “Formularfallen” bietet.
Stand: Januar 2025 - die Bankverbindung solcher Schreiben. Eine deutsche Behörde wird keine ausländische Bankverbindung wählen. Die Nennung einer ausländischen Bankverbindung kann den wahren Versendern der Schreiben dazu dienen, die Rückabwicklung der Zahlung für Betroffene zu erschweren.
- IHK warnt vor Betrugsmasche – Angebliche DIHK-E-Mail ist krimineller Phishing-Versuch
Die Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim warnt vor einer aktuellen Phishing-Masche, die viele Mitgliedsunternehmen betrifft. In einer vermeintlich von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) versandten E-Mail werden die Adressaten aufgefordert, ihre Kontaktdaten zu aktualisieren. Angeblich erfolgt dies, um den Betrieb über neue Gesetze in Bezug auf das „UBO-Register auf dem Laufenden zu halten“. Ansonsten wird dem Betrieb mit einer Sperrung im Register gedroht. Absender der Mail ist die E-Mail-Adresse „kammerdihk@online.de“.Hierbei handelt es sich um einen offensichtlichen Versuch zum Abgreifen von Daten und im schlimmsten Fall zum Infiltrieren der Datensysteme von Mitgliedsunternehmen. „Die DIHK hat keine E-Mail mit diesem Inhalt versandt und würde dies auf diesem Weg auch nicht tun“, macht IHK-Jurist Robert Alferink deutlich. „Der ganze in der E-Mail dargestellte Sachverhalt ist frei erfunden.“Betroffene sollten bereits aufgrund des unüblichen Mailabsenders skeptisch sein. Eine E-Mail der DIHK oder auch der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim ist stets mit vollständiger Signatur verbunden. Unternehmen, die bereits auf den Link geklickt und eventuell weitere Daten eingegeben haben, sollten erwägen einen Fachdienstleister für IT-Sicherheit zu kontaktieren.
- Phishing-Kampagne greift gezielt Mitgliedsunternehmen der IHK an
Die IHKs in Deutschland und ihre Mitgliedsunternehmen sind erneut von einem besonders ausgefeilten Phishing-Angriff betroffen. Ziel des Angriffs ist nach aktuellen Erkenntnissen das Erlangen von Daten der betreffenden Unternehmen, darunter Kontoinformationen. „Vom Öffnen der in den E-Mails enthaltenen Links oder einer Dateneingabe raten wir dringend ab“, betont IHK-Jurist Robert Alferink. Ein gezieltes Blockieren dieser E-Mails seitens der IHK Osnabrück - Emsland -Grafschaft Bentheim sei technisch nicht möglich, weshalb die IHK ihre Mitgliedsunternehmen zu besonderer Wachsamkeit aufruft. Bereits im Dezember letzten Jahres hatten Angreifer mit einer sehr ähnlichen Methode versucht, sich Daten von Unternehmen zu erschleichen.Die E-Mails haben den Betreff „Industrie- und Handelskammer Daten Aktualisierung“. In der Nachricht fordern die Angreifer unter dem Vorwand einer angeblich erforderlichen Aktualisierung von Kontaktdaten zu einer Dateneingabe auf. Mit Klick auf den in den E-Mails hinterlegten Link öffnet sich ein Website-Formular, das dem Design der IHK nachempfunden ist und neben allgemeinen Unternehmensdaten die Namen von Ansprechpersonen sowie Kontoinformationen abfragt.„Nach aktuellem Kenntnisstand werden im Rahmen der Phishing-Kampagne zwar keine hochsensiblen Daten wie beispielsweise Kennwörter abgefragt, ebenfalls wird der Betrugsversuch scheinbar nicht zum Verteilen schadhafter Software genutzt. Dennoch sollten keine Links angeklickt oder Daten eingegeben werden“, macht Alferink deutlich. „Es ist nicht auszuschließen, dass die Betreiber der Phishing-Kampagne die erlangten Daten für künftige Angriffe auf regionale Unternehmen verwenden.“ Dazu zählen insbesondere sogenannte Social-Engineering-Angriffe, bei denen sich Angreifer ihr zuvor erlangtes Wissen für Betrugsversuche, das Erschleichen sensibler Informationen oder andere kriminelle Zwecke zunutze machen.Der zentrale IT-Dienstleister der IHKs, die IHK-GfI, hat den Hosting- sowie Domaindienstleister der Betrugswebsite bereits kontaktiert und über den Betrugsversuch informiert. In der Regel deaktivieren Dienstleister solche Websites nach begründeten Hinweisen innerhalb weniger Tage – wie auch bei der Angriffswelle im Dezember 2023 geschehen. Da das erneute Aufsetzen derartiger Websites für Angreifer keine große technische Herausforderung darstellt, empfiehlt die IHK ihren Mitgliedsunternehmen weiterhin eine dauerhaft hohe Wachsamkeit für Phishing-E-Mails, Social-Engineering- und weitere Betrugsversuche.
- Warnung vor Fake-Kostenbescheiden der Europäischen Kommission
Angeblich im Namen der Europäischen Kommission/Europäisches Justizportal/Generaldirektion Justiz und Verbraucher werden derzeit Unternehmen angeschrieben und aufgefordert, für die Zuteilung einer Europäischen Unternehmens-Identifikationsnummer eine Verwaltungskostenpauschale gemäß Richtlinie 2012/17/EU von ca. 500 Euro auf ein belgisches Konto zu zahlen. Die Bescheide wirken täuschend echt.Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. (DSW), mit dem auch alle IHKs vernetzt sind, hat dazu eine Warnmeldung herausgegeben. Diese finden Sie hier. In der Warnmeldung ist auch ein Muster des Bescheids abgedruckt.Es wird ausdrücklich davor gewarnt, Zahlungen auf das belgische Konto vorzunehmen. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihre zuständige IHK.Stand: November 2023
- Vorsicht Phishing: Fake-Abmahnung per E-Mail
Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. (DSW) beobachtet derzeit Abmahnungen eines vermeintlichen Rechtsanwalts Manuel Holleis, Jungfernstieg 40, 20354 Hamburg, wegen urheberrechtlicher Verstöße im Namen der Universal Pictures International Germany GmbH.Diesen Rechtsanwalt gibt es nicht! Jedenfalls listet ihn das “Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis” der Bundesrechtsanwaltskammer nicht.Nach Auffassung des DSW handelt es sich um einen Phishing-Versuch. Der Adressat wird nämlich zur Zahlung einer Vergleichsgebühr in Höhe von rund 1.000 € aufgefordert und soll sich hierzu auf einer Internetseite einloggen bzw. identifizieren.Warnhinweis des DSW: https://www.dsw-schutzverband.de/news/neue-fake-abmahnungen-von-hamburger-rechtsanwaltHelga Conrad, Beraterin für Wettbewerbsrecht bei der IHK in Osnabrück, rät betroffenen Unternehmen in diesem Fall, keine Links zu öffnen, keine Zahlungen zu leisten und keine Daten preiszugeben. Das gilt grundsätzlich bei zweifelhaften E-Mails.
- Deutsches Patent- und Markenamt warnt vor betrügerischen Zahlungsaufforderungen
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) warnt vor betrügerischen Zahlungsaufforderungen. Es geht um gefälschte Schreiben an Inhaberinnen und Inhaber eingetragener Marken, die per E-Mail angeblich im Namen der DPMA-Präsidentin verschickt wurden. In dem Schreiben wird zur Zahlung angeblich fälliger Anmeldegebühren auf ein polnisches Konto aufgefordert.In der Warnmeldung wird auch erläutert, woran man die gefälschten Schreiben erkennt. Eine wichtige Information: Das DPMA schickt grundsätzlich keine Rechnungen, sondern mit der Empfangsbestätigung gibt es nur eine Gebühreninformation. Für die fristgerechte Überweisung der Gebühren ist jeder Anmelder selbst verantwortlich. Außerdem informiert das DPMA über die korrekte Kontoverbindung – jede Abweichung dazu (insbesondere bei der Länderkennung) ist ein eindeutiges Zeichen für eine betrügerische Zahlungsaufforderung.Hier geht es zur Warnung des DPMA.IHK-Tipp: “Seien Sie aufmerksam, gerade in der Urlaubszeit. In der Hektik des Alltags besteht die Gefahr, dass dubiose Rechnungen sofort und ungeprüft bezahlt werden. Schauen Sie genau hin und informieren Sie Kollegen, die mit Überweisungen betraut sind.” rät die IHK-Beraterin Helga Conrad.Quelle: Pressemitteilung des DPMA – 26. Juni 2023
- IHK warnt: Altbekannte Betrugsmasche wird aktuell neu aufgelegt
Die IHK warnt vor vermeintlichen Rechnungen einer „Zentralen Zahlstelle“ aus Berlin. Die Schreiben werden aktuell an neu im Handelsregister eingetragene Unternehmen verschickt. In den Schreiben wird – teils sehr professionell aufgemacht – der Eindruck erweckt, es handele sich um ein offizielles Schreiben im Auftrag des Amtsgerichts Osnabrück. Unternehmen werden darin aufgefordert fiktive Kosten der Eintragung im Handelsregister zu begleichen.„Stutzig sollten Unternehmen bei den Schreiben aus mehreren Gründen werden“, so IHK-Jurist Robert Alferink. „Zum einen wird als Zahlungsweg eine Kontoverbindung aus Litauen angegeben. Zum anderen stehen die angebliche Kostenhöhe von 759,00 Euro und das kurze Zahlungsziel von drei Werktagen im Widerspruch zu tatsächlichen Schreiben der Justiz.“ Eine „Zentrale Zahlstelle Berlin“ gebe es zudem nicht.Vergleichbare Maschen gibt es bereits seit vielen Jahren. Unternehmen, die ein solches Schreiben erhalten, sollten niemals zahlen. Sofern eine Zahlung bereits veranlasst wurde, hilft die IHK mit weiteren Informationen. Alternativ ist die Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt empfehlenswert.
- IHK warnt vor Phishing-Mail im IHK-Gewand
Die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim warnt, dass derzeit vermehrt E-Mails an Unternehmen verschickt werden, in denen eine vermeintliche Aktualisierung von Unternehmensdaten seitens der „IHK Deutschland“ gefordert wird. Solche E-Mails würden mit dem Hinweis beginnen, dass es sich um eine obligatorische Maßnahme handle, die innerhalb von vier Werktagen zu erfolgen habe. Weigere man sich, seine Daten in einem bundesweiten Portal einzutragen, so werde die „IHK-Nummer“ gesperrt.„Das ist natürlich großer Unfug“, macht IHK-Jurist Robert Alferink klar. „Es existiert kein bundesweites Portal, in dem Betriebe ihre IHK-Daten eintragen. Ansprechpartner für Firmendaten ist immer die IHK vor Ort. Und diese würde nur mit einer doppelten Sicherheitsauthentifizierung zur Eingabe von Daten aufrufen. Und auch die IHK-Mitgliedschaft ist nicht von der Eingabe von Daten abhängig, wie in der Phishing-Mail suggeriert, sondern erfolgt aufgrund Gesetzes durch die Ausübung eines IHK-zugehörigen Gewerbes.“ Die IHK rät dazu, entsprechende E-Mails zu löschen. „Es handelt sich hier um eine ganz billige Phishing-Masche, also das Abgreifen von Daten. Wer hier seine Unternehmensdaten und möglicherweise sogar Bankverbindungen angibt, muss mit dem Missbrauch der Daten rechnen.“ Auffällig sei in der gefälschten E-Mail außerdem, dass die Empfänger wechselweise gesiezt und geduzt würden.Nach Informationen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) sind vergleichbare E-Mails derzeit bundesweit und flächendeckend im Umlauf. Ganz grundsätzlich gilt, dass Mitgliedsunternehmen die IHK kontaktieren sollten, wenn sie unsicher sind, ob ein ihnen vorliegendes Schreiben oder eine E-Mail tatsächlich von der IHK stammt.Weitere Informationen: IHK, Robert Alferink, Tel.: 0541 353-315 oder E-Mail: alferink@osnabrueck.ihk.de oder unter www.ihk.de/osnabrueck (Nr. 5765)
- Warnung vor falschen Rechnungen und Mahnungen einer humedical
Aus aktuellem Anlass wird vor Rechnungen und Mahnungen für angebliche Bestellungen von COVID-19 Antigen-Schnelltests gewarnt. Absender ist eine ALPHA RIBS GmbH in Grabau, die sich als humedical ausgibt. Tatsächlich ist diese Firma gewerberechtlich nicht gemeldet.Die Rechnungen sind unterschiedlich datiert, die frühesten tragen ein Datum aus 2020. Es sind auch Fälle bekannt, wo die ursprüngliche Rechnung ein Datum im Oktober 2021 aufweist. Mahnungen, denen die Rechnungen beigefügt sind, sind aktuell datiert. Zum Teil sind diese dreist als „Letzte Mahnung“ betitelt. So verleiten sie gerade in der Urlaubszeit zur schnellen Zahlung ohne weitere Prüfung, ob es eine Lieferung von Tests oder Schutzmasken dieses vermeintlichen Anbieters tatsächlich gab. Der IHK liegen Meldungen von betroffenen Unternehmen vor, die nach eigenen Angaben keinerlei Bestellungen von Antigen-Schnelltests oder Schutzmasken getätigt oder sonstigen Kontakt zu humedical gehabt hätten. Auch die ursprüngliche Rechnung aus den vergangenen Jahren sei erstmals zugesandt worden.Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) hat auf seiner Homepage eine entsprechende Warnmeldung herausgegeben. Der Schutzverband weist ausdrücklich darauf hin, dass keine Zahlungspflicht besteht.Betroffenen Unternehmen wird empfohlen, Rechnungen bzw. Mahnungen des Absenders genau zu prüfen und ggf. die örtliche Polizeidienststelle zu informieren. Weiter wird betroffenen Unternehmen empfohlen, sich an die für sie zuständige Industrie- und Handelskammer zu wenden und das Schreiben mit folgenden Informationen nach dorthin weiterzuleiten:
- Wurde etwas bestellt?
- Ging der Rechnung/Mahnung ein Akquisetelefonat voraus?
- Auf welchem Weg (Post, Mail, Fax) wurden die Unterlagen zugestellt?
- Falls nicht bei diesem vermeintlichen Unternehmen bestellt wurde, wurden ggf. in der Vergangenheit Bestellungen von Schnelltests oder Masken bei einem Siegener Unternehmen getätigt?
Stand: 04.07.2022 - IHK warnt: Fake-Rechnungen für Handelsregistereintragungen
Unternehmen, die sich im Handelsregister eintragen oder dort Änderungen vornehmen lassen, erhalten immer wieder Fake-Rechnungen von dubiosen Anbietern für die Leistung der Gerichte. Die Schreiben sind, auch durch den Abdruck des Originaltextes der Eintragung, meist täuschend echt. Insbesondere in der Urlaubszeit rutschen solche vermeintlichen Rechnungen schneller durch und werden bezahlt. Die Rechnungen stammen aber weder vom Registergericht noch vom Bundesanzeiger. Letztlich geht es um Angebote für nutzlose Datenbanken.Aktuell versendet eine GHRD aus Wiesbaden unter dem Logo “Gewerbe- und Handelsregister Deutschland”, ergänzt um Bundesadler und Bundesflagge, Fake-Rechnungen über 740 Euro. Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) hat eine Warnmeldung herausgegeben.„Die Absender nutzen das Überraschungsmoment. Denn die einzige offizielle Handelsregisterbekanntmachung durch das Registergericht erfolgt im Internet. So gelangen die Absender gefälschter Schreiben schnell an die Daten von Unternehmen und verschicken dreist ihre Rechnungen und Angebote, noch bevor die Betriebe die offizielle Kostenrechnung vom Registergericht erhalten“, erklärt Helga Conrad, Beraterin bei der IHK, das Vorgehen.Die IHK berät betroffene Unternehmen bei Bedarf und verweist auf einen Flyer Formularfalle, der erste Hilfestellungen bietet.Stand: 10. Juni 2022
- Falsche Rechnungen für Handelsregistereinträge im Umlauf
Aktuell sind wieder täuschend echte Rechnungen im Umlauf, die betroffene Unternehmen für Handelsregistereinträge oder -berichtigungen erhalten. Absender soll das Amtsgericht Osnabrück sein. Tatsächlich stammen die rechnungsähnlich aufgemachten Formulare nicht vom hiesigen Registergericht. Durch die irreführenden Kostenrechnungen sollen Unternehmen getäuscht und abgezockt werden.Nach dem uns aktuell vorliegenden Schreiben ergibt sich aus dem angehängten Überweisungsbeleg eine schwindelerregende Forderung von 882,59 €. Die Empfänger sollen den Rechnungsbetrag innerhalb von drei Tagen zahlen. Erst im Anschluss werde die Veröffentlichung in die Handelsregisterbekanntmachungen erfolgen, heißt es. Der behördliche Eindruck wird verstärkt durch einen groß aufgemachten Fettdruck links oben auf dem Formular “Amtsgericht Osnabrück” und durch eine Justitia Symbol-Waage. Ähnliche Schreiben tauchen auch mit dem Bundesadler oder anderen täuschenden Symbolen auf.Tatsächlich ist die einzige offizielle Handelsregisterbekanntmachung durch das Registergericht bereits im Internet erfolgt. Nur so ist es den Versendern letztlich möglich, innerhalb kürzester Zeit nach Veröffentlichung an die Eintragungstexte zu gelangen und diese in ihren Schreiben abzudrucken. Dabei arbeiten diese sehr schnell. So soll möglichst vor offizieller Rechnungsstellung durch das Registergericht der Überraschungsmoment genutzt werden, so dass betroffene Unternehmen Beträge ohne Prüfung überweisen.Die Rechtsverfolgung dieser Schreiben geschieht in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW). Dieser hat in der Vergangenheit bereits Strafanzeige erstattet und die kontoführenden Banken aufgefordert, die entsprechenden Konten zu kündigen. Allerdings tauchen die Absender mit immer neuen Bankverbindungen auf und agieren teilweise aus dem Ausland wie z. B. Lettland mit dem IBAN-Kürzel LV. So wird die Rechtsverfolgung zusätzlich erschwert.Das Amtsgericht Osnabrück hat bereits im November 2020 eine Pressemitteilung herausgegeben.Nach einem Handelsregistereintrag müssen Unternehmen oftmals mit einer Flut getarnter Angebote rechnen. Tatsächlich werden teure Einträge für meist nutzlose Verzeichnisse offeriert. Der Angebotscharakter wird regelmäßig verschleiert. Die IHK hat einen Flyer Formuarfalle (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 465 KB) aufgelegt. “Sensibilisieren Sie die eigene Buchhaltung für das Problem.“Haben Sie Zweifel? Dann fragen Sie uns einfach”, rät die IHK-Beraterin Helga Conrad.
- Vorsicht vor Fake-Rechnungen für Handelsregistereinträge
Die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim warnt Unternehmen vor Fake-Rechnungen, die vermeintlich vom Amtsgericht Osnabrück stammen. Damit werden Gebühren im hohen dreistelligen Bereich für Neueintragungen oder Änderungen im Handelsregister verlangt.Die gefälschten Rechnungen sind mit dem niedersächsischen Landeswappen, dem Fettdruck „Niedersachsen“, einem Hinweis auf das Amtsgericht Osnabrück und aufgeschlüsselten Positionen von Gebühren und Auslagen für Registereintragungen versehen. Zudem sind rechnungsähnlich aufgemachte Schreiben mit dem Bundesadler im Umlauf, die mit dem Fettdruck „Amtsgericht Osnabrück“ ebenfalls täuschend echt wirken. Verlangt werden von dem Empfängern der Schreiben Beträge von über 800 Euro, Laut Auskunft des Amtsgerichts hatte das betroffene Unternehmen in diesem Fall tatsächlich lediglich 70 Euro für den Eintrag ins Handelsregister zu zahlen. In einer neu aufgetretenen Variante werden “nur” 404,60 € verlangt, was noch täuschend echter auf den Empfänger wirken kann.„Die Absender nutzen das Überraschungsmoment. Denn die einzige offizielle Handelsregisterbekanntmachung durch das Registergericht erfolgt im Internet. So gelangen die Absender gefälschter Schreiben schnell an die Daten von Unternehmen und verschicken dreist ihre Rechnungen und Angebote für nutzlose Datenbanken, noch bevor die Betriebe die offizielle Kostenrechnung vom Registergericht erhalten“, erklärt Helga Conrad, Beraterin bei der IHK, das Vorgehen.Uns vorliegende Beschwerden wurden an den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) weitergeleitet. Dieser hat Strafanzeige erstattet und die zuständige Bank informiert.Die IHK empfiehlt Unternehmen, bei den Kostenrechnungen für Handelsregistereinträge aufmerksam zu sein. Im Zweifel hilft die IHK.
- Vorsicht vor Fake-Rechnungen für Handelsregistereinträge
Die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim warnt Unternehmen vor Fake-Rechnungen, die vermeintlich vom Amtsgericht Osnabrück stammen. Damit werden Gebühren im hohen dreistelligen Bereich für Neueintragungen oder Änderungen im Handelsregister verlangt.Die gefälschten Rechnungen sind mit dem niedersächsischen Landeswappen, dem Fettdruck „Niedersachsen“, einem Hinweis auf das Amtsgericht Osnabrück und aufgeschlüsselten Positionen von Gebühren und Auslagen für Registereintragungen versehen. Zudem sind rechnungsähnlich aufgemachte Schreiben mit dem Bundesadler im Umlauf, die mit dem Fettdruck „Amtsgericht Osnabrück“ ebenfalls täuschend echt wirken. Verlangt werden von dem Empfängern der Schreiben Beträge von über 800 Euro, Laut Auskunft des Amtsgerichts hatte das betroffene Unternehmen in diesem Fall tatsächlich lediglich 70 Euro für den Eintrag ins Handelsregister zu zahlen. In einer neu aufgetretenen Variante werden “nur” 404,60 € verlangt, was noch täuschend echter auf den Empfänger wirken kann.„Die Absender nutzen das Überraschungsmoment. Denn die einzige offizielle Handelsregisterbekanntmachung durch das Registergericht erfolgt im Internet. So gelangen die Absender gefälschter Schreiben schnell an die Daten von Unternehmen und verschicken dreist ihre Rechnungen und Angebote für nutzlose Datenbanken, noch bevor die Betriebe die offizielle Kostenrechnung vom Registergericht erhalten“, erklärt Helga Conrad, Beraterin bei der IHK, das Vorgehen.Uns vorliegende Beschwerden wurden an den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) weitergeleitet. Dieser hat Strafanzeige erstattet und die zuständige Bank informiert.Die IHK empfiehlt Unternehmen, bei den Kostenrechnungen für Handelsregistereinträge aufmerksam zu sein. Im Zweifel hilft die IHK.
- Angebotsfalle einer Digi Medien GmbH
Im IHK-Bezirk ist im April 2021 ein Schweizer Formularaussender aufgetaucht, der bereits seit Anfang Oktober 2020 zu vielfachen Anfragen beim Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) geführt hat. Es handelt sich um den Anbieter Digi Medien GmbH, 2701 Centerville Rd., New Castle County, 19808 Wilmington, Delaware. Schreiben dieser Art sind seit Jahren nicht mehr vorgekommen, der Inhalt aber nicht neu: Es folgt altbekannten Mustern, bei denen blickfangmäßig nur die eingedruckten Daten überprüft und per Unterschrift bestätigt werden sollenFormularfallen sind Angebote für teure Brancheneinträge in Datenbanken, z. B. im Internet, oder in Printmedien. Das Angebot ist dabei so aufgemacht, dass der flüchtige Leser meint, es handele sich um eine Rechnung für einen bereits erteilten Auftrag. Oftmals täuschen die Formularaussender eine bestehende Geschäftsverbindung zum Adressaten vor, in dem beispielsweise die Firmendaten des Empfängers voreingedruckt sind.Die IHK hat einen Flyer Formularfalle herausgegeben. Dieser enthält Hinweise, um Formularfallen zu erkennen und sich davor zu schützen. Außerdem enthält er rechtliche Tipps, falls man versehentlich eine Offerte unterzeichnet hat. Er eignet sich gut zur Warnung verantwortlicher Mitarbeiter.Fragen Sie uns im Zweifel.
- IHK warnt vor Betrugsmasche mit gefälschten BaFin-Schreiben
Aktuell erhalten Unternehmen und Verbraucher in der Region gefälschte Rechnungen, die vermeintlich von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) stammen sollen. Die Rechnungen sind englischsprachig und haben das Ziel, den Adressaten zu veranlassen, einen Betrag auf ein Konto im Ausland, beispielsweise in Estland, zu überweisen. Der Zahlungsempfänger (Beneficiary) ist angeblich eine „Coin-G Corp OU“.„Es handelt sich um eine Betrugsmasche unter Verwendung des Namens der Behörden BaFin und ESMA“, betont IHK-Jurist Robert Alferink. „Bitte zahlen Sie auf keinen Fall. Betrüger haben hier die Logos beider Behörden zweckentfremdet, Unterschriften gefälscht und Namen von Personen missbräuchlich verwendet, die mit dem Betrugsversuch nichts zu tun haben.“Vor dem Hintergrund des bekannten Falls kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Betrugsmasche auch in abgewandelter Form betrieben wird. Gemeinsame Rechnungen von BaFin und ESMA gibt es übrigens in Wirklichkeit nicht. Empfänger einer solchen Rechnung sollten diese auf keinen Fall begleichen, sondern im Zweifel Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft stellen. Betroffene Unternehmen, die bereits eine solche Rechnung bezahlt haben oder unsicher sind, ob es sich bei der konkret vorliegenden Rechnung um einen Betrugsversuch handelt, können sich an die IHK wenden.
- Office Pro: Falsche Rechnung aus der Schweiz
Der Schutzverband warnt vor Rechnungen für Software Packages aus der Schweiz!Unter der Überschrift Office Pro versendet eine Schweizer Aktiengesellschaft mit der Bezeichnung K Best Horizon SA Rechnungen in Höhe von 8.640 € an deutsche Unternehmen.Jedenfalls wird dieser Eindruck auf den ersten Blick erweckt.
Bei genauerem Hinschauen entdeckt der Adressat vielleicht - jedenfalls mit Mühe - im Kleingedruckten den Hinweis darauf, dass es sich bei dem Schriftstück lediglich um ein Offer, also ein Angebot, handelt!Im Falle der Annahme des Angebots oder besser: Wer darauf hereinfällt, zahlt auf ein Konto in Malta. Die IBAN beginnt nämlich mit MT. Zahlungsfrist: 14 Tage.
Die Rückabwicklung solcher Zahlungen dürften naturgemäß auf Schwierigkeiten stoßen.Die Aktiengesellschaft soll laut Briefkopf in der Sennweidstrasse 45, 6312 Steinhausen, Schweiz ansässig sein.
Bemüht man die einschlägigen Suchmaschinen, finden sich dort zwar rund 25 Unternehmen verschiedenster Branchen, nicht jedoch die K Best Horizon AG!
Es bestehen deshalb ernsthafte Zweifel an dem Sitz der Aktiengesellschaft. Möglicherweise stammen die Rechnungen auch aus Deutschland.
Hierfür könnte die Tatsache sprechen, dass diese per DIALOGPOST Ein Service der Deutschen Post- so die Stempel auf den Umschlägen - versandt wurden.Der Schutzverband nimmt die Aussendungen ein weiteres Mal zum Anlass, Unternehmer darauf hinzuweisen, bei Abrechnungen jeglicher Art immer das Kleingedruckte zu lesen!
Dies gilt umso mehr für Rechnungen, die nicht in deutscher Sprache, sondern wie hier auf Englisch gehalten sind.Sollte sich aus möglicherweise weiterem Schriftverkehr ergeben, dass es deutsche Verantwortliche für die Aussendungen gibt, bittet der Schutzverband um Hinweise, damit die zuständigen Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet werden können.
Betroffene Adressaten sollten sich darüber hinaus überlegen, auch selbst Strafanzeige bei der örtlichen Polizei zu erstatten.
Quelle: Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) vom 16.02.2021Die IHK berät betroffene Unternehmen bei Bedarf und nimmt gern Hinweise auf eine Rückverfolgbarkeit aus Deutschland auf. - Rechnung vom Amtsgericht? Neue Formularfalle mit unbekanntem Absender
Bei Formularfallen handelt es sich um massenhaft versandte Formulare unseriöser Anbieter, in denen die Eintragung in eine Datenbank, z. B. im Internet, oder ein Printmedium angeboten wird. Das Angebot ist dabei so aufgemacht, dass der flüchtige Leser meint, es handele sich um eine Rechnung für einen bereits erteilten Auftrag.Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) beobachtet aktuell Formularfallen mit unbekanntem Absender. Diese sehen aus wie Rechnungen des Amtsgerichts. Blickfangmäßig und als zentrale Überschrift erscheint das jeweilige Landeswappen und der Hinweis "Rechnung". Während bei den sonstigen Aussendungen - wenn auch versteckt - der Hinweis auf ein Angebot erfolgt, fehlt dies bei den aktuellen Aussendungen gänzlich! Im Gegenteil: Hier werden Zahlungsfristen genannt. Bei Nichteinhaltung drohen "selbstverschuldete Mahngebühren" und eine "zwangsweise Einziehung des Betrags".Die Kostenspanne liegt bisher zwischen 627 € und 737 €. Auf dem beigefügten Überweisungsträger wird als begünstigter Kontoinhaber sowohl eine LBB KS als auch eine MERZVINSKAS genannt.Aufgrund der hohen Verwechslungsgefahr warnt der Schutzverband betroffene Gewerbetreibende ausdrücklich davor, auf derartige Formulare ungeprüft Zahlung zu leisten!Der Schutzverband hat Strafanzeige gegen Ungekannt erstattet und die kontoführenden Banken informiert.Quelle: Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW), Info vom 19.01.2021Die IHK berät betroffene Unternehmen bei Bedarf und verweist auf einen Flyer Formularfalle, der erste Hilfestellungen bietet.
- Gefälschte Rechnungen für Werbeanzeigen in Umlauf
Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) warnt vor E-Mails, dessen Absender sich in täuschender Weise als "Gewerbeverzeichnis" ausgibt. Der E-Mail ist als Anhang eine gefälschte Rechnung für eine Werbeanzeige in vierstelliger Höhe angehängt. Seien Sie aufmerksam, rät die IHK-Beraterin Helga Conrad.
- Neues Strafurteil für Formularfallen-Betrug
Leider ist das Thema Formularfalle eine altbekannte Betrugsmasche. Immer wieder werden Gewerbetreibende Opfer dieser Masche.Insoweit begrüßen wir das neue Strafurteil des AG Celle, mit dem eine Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung ausgesetzt wurde.Bereits im Juli 2022 hatte das LG Bonn ebenfalls Haftstrafen für Offertenbetrug verhängt. Auf der Seite des Deutschen Schutzverbandes gegen Wirtschaftskriminalität e.V. finden Sie weitere Informationen.Unterstützung durch die IHKWir bemühen uns, Sie vor derartigen Machenschaften zu schützen, indem wir die uns eingereichten Beschwerden an den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) weiterleiten. Sie können sich auch selbst an den DSW wenden. Der DSW fordert die unseriösen Unternehmen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf, leitet ggf. gerichtliche Schritte ein und stellt unter Umständen Strafanzeige. Sie können sich jederzeit bei uns erkundigen, ob ein Unternehmen in der Vergangenheit bereits wegen Adressbuch-/Formularfallen-Schwindel aufgefallen ist.Einen Flyer Formuarfalle (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 465 KB) mit weiteren hilfreichen Informationen finden Sie hier zum Download.
- IHK warnt vor Fakerechnungen einer "IHKT"
12. August 2020: Die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim hatte erst vor kurzem vor einer aktuellen Betrugsmasche gewarnt. Danach erhalten Firmen derzeit vermehrt ein vermeintliches Behördenschreiben der „ZS Zahlungsstelle“. In den Schreiben wird behauptet, im Namen des lokalen Amtsgerichts eine offene Rechnung einzufordern. Hier mehr dazu.Nun erhalten bundesweit vermehrt Betriebe Zahlungsaufforderungen von einer so genannten “IHKT Industrie- und Handelskartei” . Die Unternehmen werden aufgefordert, einen “Kostenbescheid 2020” in Höhe von 641,71 Euro für die Registrierung in der Industrie- und Handelskartei zu begleichen. Das Schreiben erweckt dabei den Eindruck, von einer öffentlichen Stelle zu stammen.Das ist nicht der Fall. Bei diesen angeblichen Bescheiden handelt es sich um eine so genannte Abo-Falle. Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. hat wegen der Verwechslungsgefahr mit Industrie- und Handelskammern bzw. dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) eine Warnmeldung herausgegeben.Das Rechnungsformular sieht aus wie die hinlänglich bekannten Fake-Abrechnungen für Handelsregistereintragungen. Der Versender bezeichnet sich als Diglio UG (haftungsbeschränkt) und hat seinen Sitz angeblich in der Gräfenberger Allee 277 - 287 A, 40237 Düsseldorf.
Dies geht allerdings nur aus dem äußerst Kleingedruckten hervor, die Adresse ist darüber hinaus gefälscht und nicht zustellfähig. Das Formular unterscheidet sich jedoch in der Überschrift eklatant von klassischen Vorbildern: Dort werden blickfangmäßig die Begriffe IHKT und Industrie- und Handelskartei verwendet.
Auf diese Weise wird unterschwellig der Eindruck hervorgerufen, das Formular stamme von einer Industrie- und Handelskammer oder sogar direkt vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (ursprüngliche Abkürzung DIHT).
Darüber hinaus wird der Eindruck amtlicher Herkunft verstärkt durch einen Stempel, der im Rahmen die Begriffe Antrag bewilligt und Handelskartei Dezernat trägt. Dieser Stempel sieht aus, als sei er mit einem Kürzel "unterschrieben", also bewilligt, dies durch Verwendung von blauer Kugelschreiberfarbe. Tatsächlich enthalten sämtliche dem Schutzverband vorliegende Formulare denselben Stempel mit derselben Fake-Unterschrift.
Der Schutzverband warnt vor unnötigen Zahlungen, in diesem Fall durchgehend in Höhe von 641, 71 €. Wie immer in derartigen Fällen hat der Schutzverband Strafanzeige wegen Betrugs erstattet.
Quelle:
Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V.Wenn Sie auch ein solches Formular erhalten haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung und zahlen Sie nicht. Sollten Sie bereits gezahlt haben, wenden Sie sich an Ihre Hausbank oder an die Empfängerbank, um die Zahlung rückgängig zu machen.
Stand: 23.07.2025