Aufgrund des Bürgerfestes Osnabrück kommt es am 1. und 2. Oktober rund um das IHK-Gebäude zu Verkehrseinschränkungen. Der Neue Graben ist ab dem 1. Oktober gesperrt. Die Zufahrt zum IHK-Parkplatz ist weiterhin über die Straße “An der Katharinenkirche” möglich. Beim Verlassen des Parkplatzes kann nur rechts in Richtung “Martinistraße” abgebogen werden. Bitte berücksichtigen Sie die Einschränkungen bei Ihrer Anreise zur IHK und planen Sie gegebenenfalls etwas zusätzliche Zeit ein. Ab Montag, 5. Oktober, ist der Bereich voraussichtlich wieder wie gewohnt befahrbar.
Nr. 16846

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Mann mit Aktenordner | Vertrag © docstockmedia/Shutterstock.com

Seit dem 22.05.2007 brauchen Versicherungsvermittler eine Erlaubnis nach § 34d GewO und müssen in das Vermittlerregister eingetragen werden. Beantragt wird dies bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer.

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