Nr. 16846

Formulare

Mann mit Aktenordner | Vertrag © docstockmedia/Shutterstock.com

Seit dem 22.05.2007 brauchen Versicherungsvermittler eine Erlaubnis nach § 34d GewO und müssen in das Vermittlerregister eingetragen werden. Beantragt wird dies bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer.

Recht und Steuern
Sachbearbeiterin Gewerbeerlaubnisse