Am 3. Oktober findet das Bürgerfest Osnabrück statt. Vom 1. bis 4. Oktober gibt es daher Verkehrsänderungen rund um den IHK-Parkplatz.
Nr. 6048942

Neue Person in Geschäftsführung/Vorstand - § 34i GewO

Ein neues Mitglied in Geschäftsführung/Vorstand ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen, damit die gesetzlich vorgeschriebene Zuverlässigkeitsüberprüfung erfolgen kann, § 7 GewO.