Aktiengesellschaft/Kleine AG

Die Aktiengesellschaft ist eine juristische Person, d. h. eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, die mit der Eintragung in das Handelsregister entsteht. Für die Gründung muss die Satzung notariell beurkundet und die Gesellschaft von allen Gründern und Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates zur Eintragung in das Handelsregister des zuständigen Gerichts angemeldet werden. Besondere Vorgaben zum Inhalt der Anmeldung enthält § 37 Aktiengesetz.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt "Aktiengesellschaft/Kleine AG" (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 90 KB) und den DIHK-Broschüren "AG und Kleine AG" sowie "Going Public" und "Being Public". Das Aktiengesetz können Sie unter http://bundesrecht.juris.de einsehen.