Änderungen im Reiserecht seit dem 01. Juli 2018
Der deutsche Gesetzgeber hat die EU-Pauschalreiserichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 01. Juli 2018 gelten die neuen Regelungen im Reiserecht. Seither müssen Reisebüros, Reiseveranstalter und Beherbergungsbetriebe die neuen Regelungen erfüllen.
Nicht abschließende Checkliste für Reiseveranstalter, Reisebüros und Beherbergungsbetriebe zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben:
- Angebote in allen Medien (Print und Online) überprüfen und einordnen nach Pauschalreise, Reisevermittlung oder verbundene Reiseleistung
- Wenn nötig: Überarbeitung der Angebote
- Auswahl der neuen Formblätter und Vorbereitung für Print- und Onlinemedien
- Überprüfung und Anpassung der AGB
- Überprüfung sämtlicher Buchungsprozesse
- Sichern Sie die Dokumentation der Buchungsvorgänge ab
- Prüfen Sie Ihre Versicherungen/Haftpflichtversicherungen auf ausreichende Abdeckung aller Angebote
- Insolvenzversicherung abschließen bei Angebot von Pauschalreisen oder Entgegennahme von Kundengeldern vor Reisebeendigung
- Schulungsangebote vergleichen
- Mitarbeiter vorbereiten
Wie sehen die gesetzlichen Hintergründe aus? Wer ist betroffen? Wie sind die Grundbegriffe definiert? Welche Konsequenzen haben die Neuregelungen? Was ist in der Praxis zu tun? Die IHK-Organisation hat in mehreren Infoblättern die wichtigsten Änderungen im Reiserecht zusammengefasst. Diese finden Sie unter "Weitere Informationen".
Die Veröffentlichung von Merkblättern ist ein Service der IHK für ihre Mitgliedsunternehmen. Dabei handelt es sich um eine zusammenfassende Darstellung der rechtlichen Grundlagen, die erste Hinweise enthält und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Sie kann eine umfassende Prüfung und Beratung durch einen Rechtsanwalt/Steuerberater im Einzelfall nicht ersetzen.
Stand: Juli 2018