Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauszüge online beantragen

Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauszüge ab sofort online im Internet beantragt werden. Am 1. September 2014 hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) das neue Internetportal für Online-Anträge freigeschaltet, der Gang zur Gemeinde kann somit zukünftig entfallen.
Folgende Anträge können gestellt werden:
  • Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses für private Zwecke
  • Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
  • Antrag auf Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses (für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde)
  • Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt.
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister benötigen Unternehmen etwa für Zulassungsverfahren oder für öffentliche Aufträge recht häufig. Auch hier kann das Online-Verfahren den Aufwand erheblich senken. Aus dem Führungszeugnis sind etwaige strafrechtliche Verurteilungen zu ersehen, soweit sie nach dem Bundeszentralregistergesetz in ein Führungszeugnis aufzunehmen sind. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist ein wichtiges Hilfsmittel, um die Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden einschätzen zu können.
Weitergehende Informationen finden Sie recht im Infokasten sowie auf der Seite des BfJ zum Führungszeugnis und zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.
Im Rahmen der Online-Beantragung müssen bestimmte Angaben, beispielsweise die Vertretungsmacht, nachgewiesen werden. Nachweise sind hochzuladen. Die Erteilung von Führungszeugnissen und die Erteilung von Auskünften aus dem Gewerbezentralregister sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt, wie bei der Gemeinde vor Ort auch, jeweils 13 Euro und ist online zu bezahlen.
Sofern Sie das Führungszeugnis oder die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage im Ausland benötigen, kann eine Überbeglaubigung, Apostille oder Endbeglaubigung notwendig sein. Auch diese können Sie über das Portal beantragen. Hierfür entstehen zusätzliche Gebühren.