Handel muss alte Elektrogeräte zurücknehmen

Am 24. Oktober 2015 trat das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft. Das Gesetz soll die Rückgabe alter Elektro- und Elektronikgeräte für Verbraucher deutlich vereinfachen. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, Hersteller sowie Vertreiber sind verpflichtet die privaten Haushalte über Möglichkeiten zur Abgabe von Altgeräten zu informieren.
Die Rückgabe alter Elektro- und Elektronikgeräte erfolgt zukünftig direkt im Handel. Konkret sind die großen Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten künftig verpflichtet, Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Gerätes zurückzunehmen. Als große Vertreiber gelten Geschäfte, die auf mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und Online-Händler mit einer ebenso großen Versand- und Lagerfläche. Ein Verweisen auf öffentlich-rechtliche Annahmestellen ist nicht zulässig.
Kleine Geräte (keine Kantenlänge größer als 25 Zentimeter) müssen die großen Vertreiber ohne Kauf eines entsprechenden Neugerätes zurücknehmen. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes hatte der Handel 9 Monate Zeit, die Rücknahme zu organisieren. Die Stiftung Elektrogeräte wird eine Liste aller Rücknahmestellen in Deutschland veröffentlichen.
Die Übergangsfrist lief am 24. Juli 2016 ab. Jetzt müssen auch Online-Händler die neuen Vorschriften anwenden und Geräte zurücknehmen.
Setzen Unternehmen die Regelungen nicht vollständig um, drohen seit dem 1. Juli 2017 Bußgelder von bis zu 100.000 €.
Darüber hinaus soll das neue Gesetz wirksame Regelungen schaffen, mit denen illegale Exporte von Elektroaltgeräten, insbesondere in Entwicklungsländer, verhindert werden können. Durch klare Abgrenzungskriterien und eine entsprechende Beweislastumkehr zulasten des Exporteurs soll es den Behörden zukünftig besser möglich sein, Altgeräte von Gebrauchtgeräten zu unterscheiden.
Mit dem Gesetz werden die europarechtlichen Vorgaben der sogenannten WEEE-Richtlinie umgesetzt. Dabei wird auf den in Deutschland eingeführten Sammelstrukturen aufgebaut, die effizient sind: Mit 7,6 Kilogramm pro Einwohner und Jahr wurden 2013 in Deutschland fast doppelt so viele Altgeräte getrennt gesammelt wie von der EU vorgegeben. Auch der durchschnittliche Anteil der recycelten und verwerteten Altgeräte liegt deutlich über den europäischen Vorgaben.
Gemeinsam mit dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz tritt auch die Gebührenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz in Kraft. Mit der neuen Verordnung werden die Grundlagen dafür geschaffen, dass die Organisation der bestehenden und zukünftigen Strukturen für die Entsorgung von Altgeräten durch die betroffenen Akteure finanziert wird.
Weitere Informationen finden Sie rechts im Infokasten.