Buchpreisbindungsgesetz

Die Buchpreisbindung wird im Gesetz über die Preisbindung für Bücher (BuchPrG) geregelt.
Seit dem 1. September 2016 gelten neue Regelungen. Das Gesetz enthält im Interesse der Rechtssicherheit eine Klarstellung, wonach auch E-Books der Preisbindung unterliegen. Zuvor enthielt das Gesetz dazu noch keine ausdrückliche Regelung. Damit unterliegen E-Books ebenso der Preisbindung wie gedruckte Bücher.
Ferner wurde eine grenzüberschreitende Preisbindung bei Verkäufen in Deutschland aufgenommen. Diejenigen, die gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer in Deutschland verkaufen, müssen die hier gebundenen Preise einhalten. Damit unterliegen auch grenzüberschreitende Verkäufe gedruckter Bücher sowie E-Books generell der Preisbindung.
Gebrauchte Bücher sind von der Preisbindung ausgenommen.
Weitere Ausnahmen von der Preisbindung sind wie bisher in § 7 geregelt. Beispielsweise besteht bei Mängelexemplaren keine Bindung an den seitens des Verlages festgesetzten Ladenpreis. Mängelexemplare sind aber deutlich als solche zu kennzeichnen.
§ 7 Abs. 1 Nr. 5 BuchPrG regelt den Verkauf von Büchern im Räumungsverkauf. Die Regelung gestattet es dem Buchhändler, unter bestimmten Voraussetzungen einen Ausverkauf von preisgebundenen Büchern unter dem jeweils festgesetzten Ladenpreis vorzunehmen. Die in der Bestimmung festgelegte Befristung eines zulässigen Ausverkaufs auf „einen Zeitraum von 30 Tagen” soll verhindern, dass ein Unterpreisverkauf von Büchern ausufert und dadurch den Erhalt der Buchpreisbindung gefährdet. Ein preisbindungsrechtlich zulässiger Räumungsverkauf setzt die endgültige Geschäftsaufgabe einer Buchhandlung voraus. Nicht gestattet ist ein Unterpreisverkauf hingegen im Fall der Übernahme einer Buchhandlung. Unter Ladenpreis ausverkauft werden dürfen nur Bücher „aus den gewöhnlichen Beständen des schließenden Unternehmens”. Zu diesen – preisbindungsrechtlich privilegierten – Beständen gehören nicht nachbestellte Bücher. Außerdem muss jedem Unterpreisverkauf ein vorheriges Angebot an den jeweiligen Lieferanten zur Rücknahme der Bücher vorausgehen.
Stand: Juli 2017