Aufgrund des Bürgerfestes Osnabrück kommt es am 1. und 2. Oktober rund um das IHK-Gebäude zu Verkehrseinschränkungen. Der Neue Graben ist ab dem 1. Oktober gesperrt. Die Zufahrt zum IHK-Parkplatz ist weiterhin über die Straße “An der Katharinenkirche” möglich. Beim Verlassen des Parkplatzes kann nur rechts in Richtung “Martinistraße” abgebogen werden. Bitte berücksichtigen Sie die Einschränkungen bei Ihrer Anreise zur IHK und planen Sie gegebenenfalls etwas zusätzliche Zeit ein. Ab Montag, 5. Oktober, ist der Bereich voraussichtlich wieder wie gewohnt befahrbar.
Nr. 5924574

Antrag § 34h GewO

Hier können Sie die Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO und die Eintragung in das Vermittlerregister nach § 11a GewO beantragen.