Verjährungsfristen jetzt prüfen!

Unternehmern wird geraten, zum Jahresende dringend ihre offenen Forderungen zu prüfen. Die meisten Ansprüche und Forderungen unterliegen einer dreijährigen Verjährung. Die jeweilige Frist beginnt regelmäßig am Ende des Jahres zu laufen. Am 31. Dezember 2018 droht also die Verjährung vieler der im Laufe des Jahres 2015 fällig gewordenen Ansprüche. Unternehmen sollten daher dringend bis Silvester ihre offenen Forderungen prüfen!
„Unternehmen sollten rechtzeitig vor dem Jahreswechsel ihre offenen Forderungen prüfen, denn Verjährungsfristen von Zahlungsansprüchen werden schon mal übersehen“, so IHK-Jurist Robert Alferink.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Eintritt der Verjährung hinauszuschieben. Eine Klage bei Gericht einzureichen ist nur eine Möglichkeit. Drängt die Zeit, bietet es sich häufig an, die Verjährung durch einen gerichtlichen Mahnbescheid (vorübergehend) zu hemmen. In Niedersachsen ist ausschließlich das Amtsgericht Uelzen für das Erlassen von Mahnbescheiden zuständig.
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