Kennzeichnung von Lebensmitteln im Gastgewerbe

Die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) ergänzt und konkretisiert in Deutschland die europaweit geltende Lebensmittelinformationsverordnung. Die LMIDV ist am 13.07.2017 in Kraft getreten. Sie löst die vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung (VorLMIEV) ab, die die Kennzeichnung von Allergenen regelt.
Das bisher vorliegende Infoblatt zur "Allergenkennzeichnung" wurde nun aktualisiert und erweitert (z. B. mit Hinweisen zu möglichen Fehlerquellen für Kreuzkontaminationen und zur Kennzeichnung von Zusatzstoffen). Darin erfahren Sie alles Wissenswerte zur Kennzeichnung von Lebensmitteln im Gastgewerbe.
Das Infoblatt finden Sie rechts unter "weitere Informationen".