Gütesiegel "Warentest" ist lizenzpflichtig

Für ratlose Verbraucher sind sie beliebte Orientierung, für Unternehmen ein starkes Verkaufsargument – die jedem Bürger geläufigen Produktbewertungen der Stiftung Warentest. Bislang konnten Hersteller und Händler kostenlos mit den Testergebnissen und dem Logo der Stiftung werben. Das ist jetzt vorbei. Die Stiftung Warentest hat zum 1. Juli 2013 ein Lizenzsystem für die Nutzung ihrer Wort-/Bildmarken („test“, „finanztest“ und „test.de“) bei Werbung mit „Test“-Ergebnissen eingeführt. Die Hersteller der Produkte müssen bei der RAL gGmbH, die mit der Lizenzvergabe beauftragt wurde, eine Lizenz erwerben.
Händler müssen sich nicht selbst um Lizenzen für ihr Warensortiment oder Dienstleistungsangebot bemühen. Für sie sollen kostenlose und automatisch wirkende Unterlizenzvereinbarungen mit den jeweiligen Herstellern gelten. Händler und andere Gewerbetreibende müssen sich somit beim jeweiligen Hersteller des Produktes informieren, ob dieser eine Lizenz erworben hat. Ansonsten ist die Werbung mit den Test-Gütesiegeln untersagt.
Für Altprodukte und -dienstleistungen gelten Übergangsregelungen. Der Internetauftritt der RAL gGmbH ist unter www.ral-logolizenz.com freigeschaltet, dort ist das Muster des Lizenzvertrages öffentlich einsehbar. Einzelheiten und weitere Informationen sind auf der genannten Internetseite abrufbar.