EUDR offiziell verschoben
Mit der am 29. Juni 2023 in Kraft getretenen EU Deforestation Regulation (EUDR) über entwaldungsfreie Lieferketten in der Europäischen Union kommen auf Unternehmen zusätzliche Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zu. Das Europäische Parlament und die EU-Kommission haben in der vergangenen Woche der Verschiebung der EUDR, auf die sich Vertreter beider Gremien sowie des Europäischen Rates in den Trilog-Gesprächen geeinigt hatten, formal zugestimmt. Eine entsprechende Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union liegt vor.
Der Anwendungsbeginn der EUDR ist somit endgültig um 12 Monate verschoben. Somit sollen die Nachweispflichten für Unternehmen erst ab dem 30. Dezember 2025 gelten. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Kleinst- und kleine Unternehmen ab dem 30. Juni 2026 den neuen Pflichten nachzukommen. Wer ist in welchem Umfang von der EUDR betroffen? BLE - Geltungsbereich
Der Anwendungsbeginn der EUDR ist somit endgültig um 12 Monate verschoben. Somit sollen die Nachweispflichten für Unternehmen erst ab dem 30. Dezember 2025 gelten. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Kleinst- und kleine Unternehmen ab dem 30. Juni 2026 den neuen Pflichten nachzukommen. Wer ist in welchem Umfang von der EUDR betroffen? BLE - Geltungsbereich
Des Weiteren hat sich die EU-Kommission dazu verpflichtet, die Risikoeinstufung von Ländern und Regionen, das sogenannte Benchmarking, bis spätestens 30. Juni 2025 zu veröffentlichen.
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) stellt weitere Informationen auf Ihrer Website zur Verfügung u.a. zu diesen Themen:
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Quelle: BLE