EU-Lieferkettengesetz kommt in abgeschwächter Form

Der überarbeitete Gesetzesentwurf zur Corporate Sustainability Due Diligence (CSDDD) enthält weniger strenge Bestimmungen im Vergleich zum bisherigen Vorschlag. Ursprünglich war vorgesehen, dass das EU-Lieferkettengesetz für Unternehmen mit 500 oder mehr Mitarbeitern und einem globalen Jahresumsatz von über 150 Millionen Euro gelten sollte. Der aktualisierte Entwurf betrifft nun Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern und einer jährlichen Umsatzschwelle von 450 Millionen Euro. Außerdem wurde die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Haftung abgeschwächt.
Die IHK-Organisation hatte im Vorfeld wiederholt vor einer vorschnellen Verabschiedung eines unausgewogenen Entwurfs gewarnt, da dies zu Rechtsunsicherheit, Bürokratie und schwer kalkulierbaren Risiken für Unternehmen führen würde. Ein Erfolg ist die Anpassung der Kriterien für die Anwendung des Gesetzes, die insbesondere dem Mittelstand zugutekommen sollte. Die Erfahrungen mit dem deutschen Lieferkettengesetz zeigen aber auch,  dass nicht nur betroffene Unternehmen, sondern auch nicht betroffene kleinere Unternehmen durch den Kaskadeneffekt mit umfassenden Berichtspflichten belastet werden.
Um den Kaskadeneffekt zu minimieren, ist es erforderlich, dass der Gesetzgeber angemessene Unterstützungsangebote für kleinere Unternehmen bereitstellt und klare Grenzen für die Verantwortungsweitergabe berichtspflichtiger Unternehmen definiert. Zusätzlich muss bei der nationalen Umsetzung des Gesetzes ein Level Playing Field in Europa gewährleistet werden