EmpCo im Fokus: IHK-Netzwerk bereitet Unternehmen auf neue Vorgaben vor
Ab Herbst 2026 gelten in Deutschland deutlich strengere Regeln für Nachhaltigkeitswerbung und Verbraucherinformationen. Mit der sogenannten EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers“) schafft die EU einen neuen Ordnungsrahmen gegen Greenwashing und für mehr Transparenz im Wettbewerb. Unternehmen sind gut beraten, ihre Werbekommunikation, Verpackungen und Online-Auftritte frühzeitig zu überprüfen.
Vor diesem Hintergrund lud das IHK-Netzwerk Nachhaltigkeit/CSR am 16. Februar 2026 zu einem kostenlosen und praxisnahen Workshop nach Osnabrück zur Piepenbrock Unternehmensgruppe GmbH + Co. KG ein. Im Workshop erhielten die rund 40 Teilnehmer praxisnahe Einblicke in typische Fallstricke künftiger Werbeaussagen. Anhand konkreter Beispiele wurde aufgezeigt, welche Formulierungen problematisch sind und wie eine rechtskonforme Kommunikation aussehen kann.
Praxisnaher Austausch und konkrete Lösungsansätze
Gemeinsam mit den Experten Matthias Oswald und Naime Schimanski von der Treuhand Weser-Ems Unternehmensberatung entwickelten die Unternehmen erste Handlungsstrategien für ihre Organisationen. Beim anschließenden Austausch bei Getränken und Kuchen nutzten viele Teilnehmer die Gelegenheit, Kontakte zu vertiefen und Erfahrungen aus der Praxis zu teilen. Deutlich wurde: Wer jetzt handelt, minimiert rechtliche Risiken und stärkt zugleich die Glaubwürdigkeit der eigenen Nachhaltigkeitskommunikation.
Die zwei Experten Matthias Oswald und Naime Schimanski und die Teilnehmer der Netzwerkveranstaltung in den Räumlichkeiten der Piepenbrock Unternehmensgruppe
Das Wichtigste zur EmpCo in Kürze:
- Umwelt- und Sozialaussagen müssen künftig klar, überprüfbar und belegbar sein. Allgemeine Begriffe wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ sind nur noch zulässig, wenn sie konkret spezifiziert und nachweisbar sind.
- Die Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben bis zum 27. März 2026 in nationales Recht überführen und ab dem 27. September 2026 anwenden.
- Die Bundesregierung hat am 19. Dezember 2025 einen Gesetzesentwurf beschlossen, welcher die Vorgaben der EmpCo durch eine Änderungen des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) umsetzt.
Weitergehende Informationen zur EmpCo-Richtlinie finden Sie in unserem Übersichtsartikel.
Falls Sie Interesse an einer Aufnahme in unser IHK-Netzwerk Nachhaltigkeit/CSR haben und/oder künftig keine der regelmäßigen Veranstaltungen mehr verpassen möchten, treten Sie gerne mit uns in Kontakt.