Neues EU-Review-Paket zur EUDR (Mai 2026)
Die EU-Kommission hat ein umfassendes Paket vorgelegt, das die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) fundamental vereinfacht. Es umfasst einen Bericht an das Europäische Parlament und den Rat, einen aktualisierten Leitfaden und häufig gestellte Fragen sowie einen Entwurf eines delegierten Rechtsakts zum Produktumfang der EU-Entwaldungsverordnung. Ziel ist es, die praktische Anwendbarkeit sicherzustellen und den Verwaltungsaufwand drastisch zu reduzieren, ohne die Kernziele des Waldschutzes zu schwächen.
Hinweis: Der Entwurf für die überarbeitete EUDR ist rechtlich noch nicht final. Im Kommissionsbericht (Executive Summary) steht jedoch ein Hinweis, dass die Kommission es “nicht für angemessen hält, weitere Änderungen am grundlegenden Rechtstext vorzuschlagen.”. Daher ist davon auszugehen, dass die grundlegende Struktur der EUDR mit diesem Entwurf nun mit hoher Wahrscheinlichkeit steht.
Welche Änderungen sieht der neue Verordnungsentwurf vor?
1. Strategischer Rahmen: Gleiche Philosophie, neuer Fokus
Die Dokumente begründen einen strategischen Kurswechsel hin zu einer pragmatischeren, risikobasierten Verordnung.
- Quantifizierte Auswirkungen:
- Kostensenkung: Die jährlichen Befolgungskosten für Unternehmen sollen um ca. 75 % sinken (von geschätzten 8,1 Mrd. € auf 2,0 Mrd. € pro Jahr).
- Ökologischer & Wirtschaftlicher Nutzen: Der erwartete Nutzen bleibt mit ca. 7 Mrd. € pro Jahr enorm hoch, erzielt durch die Vermeidung von 208.000 Hektar Entwaldung und 49 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen jährlich.
- Neuer Zeitplan: Die Verordnung tritt gestaffelt in Kraft:
- 30. Dezember 2026: Für alle mittleren und großen Unternehmen sowie EUTR-erfahrene Kleinunternehmen.
- 30. Juni 2027: Verlängerte Frist für alle Kleinst- und Kleinunternehmen (MSPOs), die nicht bereits unter die EUTR fielen.
2. Kern der Vereinfachung: Geklärte Rollen- und Pflichtenverteilung
Die Verantwortung wird neu und klarer zugewiesen, was die gesamte Lieferkette entlastet.
- Operator (Wirtschaftsakteur):
- Rolle: Bleibt der zentrale und voll verantwortliche Akteur. Er ist der erste Inverkehrbringer eines Produkts auf dem EU-Markt (z.B. Importeur, EU-Primärproduzent) oder der Exporteur.
- Pflichten: Muss die volle Sorgfaltspflicht (Due Diligence) durchführen und eine Sorgfaltspflicht-Erklärung (DDS) im IT-System einreichen, bevor das Produkt auf den Markt kommt.
- Nachgelagerte Akteure (Händler & Weiterverarbeiter):
- Rolle: Alle Unternehmen in der Lieferkette nach dem Operator.
- Pflichten (drastisch reduziert):
- Keine eigene Sorgfaltspflicht-Erklärung (DDS) mehr nötig.
- Ihre Hauptpflicht ist das passive Sammeln und Aufbewahren von Informationen über ihre direkten Lieferanten. Nur wenn der Lieferant ein Operator ist, müssen sie auch dessen DDS-Referenznummer festhalten.
- Sie müssen nicht proaktiv ermitteln, ob ihr Lieferant ein Operator ist. Die Weitergabepflicht der Nummer liegt allein beim Operator.
- Reaktive Pflicht (nur für Nicht-KMU): Nur bei einem "begründeten Anlass zur Sorge" (z.B. ein fundierter Hinweis einer NGO) müssen sie die vorgelagerte Sorgfaltspflicht überprüfen und die Behörden informieren.
- Kleinst- & Kleinbetriebe (Micro or Small Primary Operators - MSPOs):
- Rolle: Eine neue, stark vereinfachte Kategorie für kleine Primärproduzenten (z.B. Landwirte, Forstwirte), die in einem Niedrigrisiko-Land ansässig sind und ihre selbst produzierten Produkte direkt auf den Markt bringen.
- Pflichten (massiv vereinfacht):
- Sie müssen nur eine einmalige vereinfachte Erklärung (SD) im System abgeben.
- Sie können statt genauer Geolokalisierung ihre Postanschrift oder Katasterdaten verwenden.
- Es gibt klare Regeln für die Größenbestimmung (auch bei Mischbetrieben) und für die Angabe der Produktionsmenge bei unregelmäßiger Ernte (z.B. in der Forstwirtschaft).
3. Anpassungen im Geltungsbereich: Die überarbeitete Produktliste
Der Entwurf des delegierten Rechtsakts passt an, welche Waren konkret unter die EUDR fallen.
- Produkte, die HINZUGEFÜGT werden:
- Löslicher Kaffee (HS-Code 2101 11 00)
- Gefrorene Rinderzungen (HS-Code ex 0206 21 00)
- Bestimmte Palmölderivate (Oleochemikalien), um Lücken zu schließen.
- Produkte, die ENTFERNT werden:
- Häute und Leder von Rindern (HS-Codes ex 4101, ex 4104, ex 4107): Die wichtigste Streichung, begründet mit dem geringen wirtschaftlichen Hebel der EU-Lederindustrie auf die Viehzucht.
- Klarstellungen & Horizontale Ausnahmen:
- Runderneuerte Reifen (HS-Code ex 4012): Nur die neue Lauffläche aus Kautschuk fällt unter die EUDR, um die Kreislaufwirtschaft zu fördern.
- Holzprodukte: Produkte aus Bambus, Rattan etc. sind explizit ausgenommen.
- "ex"-Präfix: Stellt klar, dass ein Produkt nur erfasst ist, wenn es aus dem relevanten Rohstoff (z.B. Palmöl, nicht Kokosnussöl) besteht.
- Generelle Ausnahmen:
- Produkte, die vollständig aus Abfall oder recyceltem Material bestehen.
- Produktmuster und Produkte für Analyse- und Testzwecke.
- Verpackungsmaterial, das ausschließlich zum Schutz/Transport eines anderen Produkts dient.
- Begleitende Marketingmaterialien und Briefsendungen.
4. Praktische Umsetzung: Technische Details und Klarstellungen
Die Anleitungen (Guidance & FAQs) übersetzen die neuen Regeln in konkrete Handlungsanweisungen.
- Rückverfolgbarkeit & Geolokalisierung:
- Mass-Balance-Systeme sind verboten. Die Rückverfolgbarkeit zum Grundstück ist zwingend.
- Rinder-Lieferkette: Der Züchter (erster Inverkehrbringer) ist der Operator, nachfolgende Mastbetriebe sind Händler.
- Futtermittel für Vieh: Für das Futter selbst ist keine Geolokalisierung nötig. Der Nachweis der Entwaldungsfreiheit kann über Dokumente wie Rechnungen oder DDS-Nummern der Futtermittellieferanten erfolgen (max. 5 Jahre rückwirkend).
- Das IT-System:
- Wird überarbeitet und soll im Juni 2026 wiedereröffnet werden.
- Neue Funktionen umfassen Formulare für die vereinfachte Erklärung (SD), die Registrierung der neuen Rollen (MSPO, nachgelagerter Akteur), Notfallpläne und eine freiwillige Gruppierungsfunktion für DDS-Nummern.
- Sonderfälle der Lieferkette:
- E-Commerce: Fällt vollständig unter die EUDR. Der Online-Verkäufer/Lieferant ist verantwortlich, niemals der Endverbraucher.
- Doppelrollen: Ein Unternehmen, das importiert (Operator) und weiterverarbeitet (nachgelagerter Akteur), hat eine Doppelrolle. Die interne Weitergabe von DDS-Nummern entfällt.
- Re-Importe & Exporte: Werden vereinfacht. Ein Re-Importeur kann als nachgelagerter Akteur agieren; ein nachgelagerter Exporteur kann einen einfachen TARIC-Code statt einer DDS-Nummer nutzen.
- Unterstützende Maßnahmen:
- Bis Ende 2026 wird die Kommission zwei zentrale Datenbanken (Repositories) einrichten: eine für die relevante Gesetzgebung der Produktionsländer und eine für anerkannte Zertifizierungssysteme. Dies soll die Sorgfaltspflicht erleichtern.
- Zertifikate (FSC etc.): Können als nützliche Informationsquelle im Rahmen der Risikobewertung dienen, ersetzen aber nicht die Eigenverantwortung des Operators. Es gibt keine "grüne Spur" (green lane).
Sie möchten mehr zur EUDR wissen? Hier gelangen Sie zu unserem Hauptartikel. Bitte beachten Sie, dass die Informationen sich auf den Gesetzestext der alten Verordnung von 2023 beziehen und voraussichtlichen Änderungen unterliegen, sobald der neue Entwurf rechtlich final ist. Dennoch sind einige Informationen zeitlos und gelten auch unter der neuen Version der EUDR.
Hintergrund: In einem vorangegangenen öffentlichen Review-Verfahren hatte die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) schon frühzeitig konkrete Forderungen zur Vereinfachung der ursprünglichen EUDR-Verordnung veröffentlicht. Diese Stellungnahme hat dem Gesetzgeber schon frühzeitig signalisiert, dass die deutschen IHKs auf Seiten der Unternehmen eine große Belastung durch die EUDR wahrnehmen und uns klar für eine Entbürokratisierung aussprechen.
Hinweis: Die in diesem Beitrag enthaltenen Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information über aktuelle rechtliche Entwicklungen. Sie stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Prüfung im Einzelfall nicht ersetzen.