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Mitarbeiterentsendung ins Ausland

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Betriebe, die Mitarbeiter ins Ausland entsenden, müssen vor Entsendung zahlreiche Fragen, zum Beispiel zur Vertragsgestaltung, zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung sowie zu Steuerpflichten, klären.

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Innerhalb der EU sind Arbeitnehmer verpflichtet, selbst bei kurzfristigen, eintägigen Dienstreisen bzw. Entsendungen ins Ausland eine A1-Bescheinigung mit sich zu führen. Die A1-Bescheinigung ist der Nachweis, dass der Arbeitnehmer den deutschen Sozialversicherungsvorschriften unterliegt.