Aufgrund des Bürgerfestes Osnabrück kommt es am 1. und 2. Oktober rund um das IHK-Gebäude zu Verkehrseinschränkungen. Der Neue Graben ist ab dem 1. Oktober gesperrt. Die Zufahrt zum IHK-Parkplatz ist weiterhin über die Straße “An der Katharinenkirche” möglich. Beim Verlassen des Parkplatzes kann nur rechts in Richtung “Martinistraße” abgebogen werden. Bitte berücksichtigen Sie die Einschränkungen bei Ihrer Anreise zur IHK und planen Sie gegebenenfalls etwas zusätzliche Zeit ein. Ab Montag, 5. Oktober, ist der Bereich voraussichtlich wieder wie gewohnt befahrbar.
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Mitarbeiterentsendung ins Ausland

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Betriebe, die Mitarbeiter ins Ausland entsenden, müssen vor Entsendung zahlreiche Fragen, zum Beispiel zur Vertragsgestaltung, zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung sowie zu Steuerpflichten, klären.

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Innerhalb der EU sind Arbeitnehmer verpflichtet, selbst bei kurzfristigen, eintägigen Dienstreisen bzw. Entsendungen ins Ausland eine A1-Bescheinigung mit sich zu führen. Die A1-Bescheinigung ist der Nachweis, dass der Arbeitnehmer den deutschen Sozialversicherungsvorschriften unterliegt.