Nr. 530

Zollinformationen und rechtliche Bestimmungen

Die Einfuhr von Waren aus Drittländern kann aus verschiedenen Gründen eingeschränkt sein. Für die Einhaltung der Vorschriften sind die Zollstellen ggf. unter Beteiligung bestimmter Bundes- und Landesbehörden zuständig.

Hier erhalten Sie Informationen zur zollrechtlichen Dokumentation.

Mit der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr erhält Drittlandsware den Status von Gemeinschaftsware. Die Anmeldung der Einfuhr erfolgt elektronisch mittels des ATLAS-Verfahrens oder mit der Internet-Zollanmeldung. Auskunft über die Höhe der Einfuhrzölle gibt der Elektronische Zolltarif (EZT).

Für die vorübergehende Einfuhr von Drittlandswaren in die Europäische Gemeinschaft kann teilweise oder vollständige Abgabenfreiheit gewährt werden. Dabei sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.

Die Zollverwaltung auf der Einfuhrseite: Die Zollämter im IHK-Bezirk Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim mit Anschriften und Öffnungszeiten.

Der Import ist weiterhin mit vielen Formularen verbunden. Die gebräuchlichsten Formularsätze können Sie bei uns erwerben.