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Die IHK ist aufgrund des Tags der Niedersachsen und dem damit verbundenen Auf- und Abbau nicht wie gewohnt mit dem Auto oder ÖPNV erreichbar!
Nr. 5150900

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen schlägt in Davos einen Green-Industrie Plan vor, der als Antwort auf den Inflation Reduction Act fungieren soll

Der Plan soll aus folgenden vier Säulen bestehen:
  1. Der Bau neuer Windparks und Batteriefabriken soll beschleunigt werden. Hierfür soll ein Regelungsumfeld geschaffen werden, das die nötige Beschleunigung der Errichtung ermöglicht. Außerdem soll ein neues „Netto-Null-Industrie-Gesetz“ umgesetzt werden – nach dem Vorbild des „European Chips Act“, dass Hand in Hand mit dem „Critical Raw Materials Act“ gehen soll.
  2. Umweltfreundliche Technologien sollen stärker gefördert werden. Um mit den Anreizen außerhalb mitzuhalten soll z. B. das Wettbewerbsrecht angepasst werden, um Beihilfen schneller und leichter möglich zu machen.
  3. Mehr Arbeitnehmer sollen qualifiziert werden, um die notwendigen Fachkräfte zu Verfügung zu haben.
  4. Neue Handelsverträge mit anderen Ländern sollen abgeschlossen werden als Grundlage für starke und krisenbeständige Lieferketten.
Geschultert sollen diese Vorhaben laut EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton unter anderem durch einen Souveränitätsfond werden. Hierzu werden unterschiedliche Ausgestaltungen debattiert wie z. B. eine Kreditfinanzierung durch die Europäische Investitionsbank.
EU-Kommissarin Vestager hat bezüglich der Finanzierung obenstehender Vorhaben außerdem in einem Brief an die europäischen Finanzminister vorgeschlagen, den „vorübergehenden Krisen- und Übergangsrahmen“ in einen „vorübergehenden Gemeinschaftsrahmen für Krisen- und Übergangshilfen“ umzuwandeln – bis zum 25.1.23 müssen die Minister Rückmeldung geben. Demnach wird sich die Debatte voraussichtlich in den nächsten Tagen noch weiterentwickeln, gerade mit Blick auf die anstehenden Ratstreffen.

EU Green Deal: Kommission veröffentlicht Leitindikatoren zur Fortschrittsmessung

Am 26. Juli 2022 hat die Europäische Kommission eine Liste von Indikatoren veröffentlicht, um die Fortschritte bei der Umsetzung diverser Klima- und Umweltziele aus dem Green Deal kontrollieren zu können. Dieser Überwachungsrahmen geht auf das 8. Umweltaktionsprogramm zurück.
Die Indikatoren zur Fortschrittsüberwachung betreffen etwa Klimaziele, die Kreislaufwirtschaft, die biologische Vielfalt oder die Null-Schadstoff-Ambition, ebenso Rahmenbedingungen wie etwa im Hinblick auf ein nachhaltiges Finanzwesen oder das Verursacherprinzip. Auf Basis der Indikatoren will die EU-Kommission ab 2023 einen jährlichen Fortschrittsbericht vorlegen.
Die EU-Politik will sicherstellen, dass die EU wieder auf Kurs gebracht wird und innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen des Planeten lebt und arbeitet. Die Indikatoren als solche erfassen die Fortschritte im Hinblick auf das ökologische Wohlergehen, einschließlich wirtschaftlicher und sozialer Aspekte. Auf diese Weise sollen sie den Weg ebnen, um die Gesundheit der Volkswirtschaften und Gesellschaften auf der Grundlage des Wohlergehens und über den bekanntesten Wirtschaftsindikator, das BIP, hinauszumessen.
Die Leitindikatoren folgen der Struktur des 8. Umweltaktionsprogramms, das auf dem europäischen Grünen Deal aufbaut, und umfassen die zwei bis drei politisch relevantesten und belastbarsten statistischen Indikatoren für jedes der vorrangigen thematischen Ziele bis 2030. Dazu gehören der Klimaschutz, die Anpassung an den Klimawandel, die Kreislaufwirtschaft, das Null-Schadstoff-Ziel und die biologische Vielfalt.
Darüber hinaus enthält die Liste fünf Indikatoren zur Messung der Fortschritte bei der Bewältigung der wichtigsten Umwelt- und Klimabelastungen. Im Einklang mit den Zielen des europäischen Grünen Deals deckt dies den Übergang hin zu nachhaltigen Systemen für Energie, Industrie, Mobilität und Lebensmittel ab.
Darüber hinaus umfasst der Leitindikatorensatz Indikatoren zur Überwachung der Fortschritte bei der Verwirklichung der wichtigsten Rahmenbedingungen, die sich auf ein nachhaltiges Finanzwesen, das Verursacherprinzip und die schrittweise Abschaffung umweltschädlich wirkender Subventionen erstrecken.
Das letzte Kapitel des Überwachungsrahmens enthält systemische Indikatoren, die darauf abzielen, die Fortschritte bei den drei Dimensionen des ökologischen Wohlergehens zu erfassen, sodass auch wirtschaftliche und soziale Aspekte über den Naturschutz hinaus abgedeckt werden.
Nächste Schritte:
Die Kommission wird auf der Grundlage der von der Europäischen Umweltagentur ab 2023 durchgeführten Bestandsaufnahmen anhand der ausgewählten Leitindikatoren jährlich über die erzielten Fortschritte Bericht erstatten. Diese Berichterstattung wird einen jährlichen Austausch zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament im Einklang mit dem 8. Umweltaktionsprogramm erleichtern.
Darüber hinaus wird die Kommission während der Laufzeit des Programms zwei eingehende Bewertungen durchführen – eine Halbzeitüberprüfung im Jahr 2024 und eine Abschlussbewertung im Jahr 2029.
Die Kommission wird weiterhin die Kohärenz zwischen den Leitindikatoren des 8. Umweltaktionsprogramms und anderen bereichsübergreifenden Überwachungsinstrumenten wie dem Europäischen Semester und der Überwachung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen durch die EU fördern.
Hintergrund:
Das 8. Umweltaktionsprogramm trat am 2. Mai 2022 in Kraft und verpflichtet die Kommission, einen Überwachungsrahmen auf der Grundlage einer begrenzten Anzahl von Leitindikatoren vorzulegen. Diese sollten, soweit verfügbar, systemische Indikatoren umfassen, die auf die umwelt- und sozialpolitischen Zusammenhänge und auf die umwelt- und wirtschaftspolitischen Zusammenhänge eingehen.
Mit dem 8. UAP soll der ökologische Wandel auf gerechte und inklusive Weise beschleunigt werden, wobei das bereits im 7. UAP (2014–2020) eingeführte langfristige Ziel für 2050 „Gut leben innerhalb der Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten“ erreicht werden soll. Seit mehr als vierzig Jahren dienen diese Aktionsprogramme als politischer Handlungsrahmen, mit dem Ergebnisse erzielt werden und ein vorhersehbares und abgestimmtes Handeln im Bereich der europäischen Umwelt- und Klimapolitik sichergestellt wird.

IHK-Umfrage Green Deal: Kosten, Bürokratie und Regulierung steigen

„Der Green Deal ist eines der wichtigsten Zukunftsprojekte für Klimaschutz und Nachhaltigkeit in der Europäischen Union und stellt das gesamte produzierende Gewerbe vor eine echte Herkulesaufgabe,“ erklärte Dietmar Hemsath, Vorsitzender des IHK-Fachausschusses Industrie- und Umwelt.
„Chancen und Risiken für die internationale Wettbewerbsfähigkeit liegen beim Green Deal nah beieinander. Ob sich das von der EU-Kommission vorgelegte Konzept tatsächlich als Treiber für Wertschöpfung und Wohlstand in Europa entpuppen wird, hängt von der konkreten Umsetzung ab“, sagt Anke Schweda, IHK-Geschäftsbereichsleiterin für Standortentwicklung, Innovation und Umwelt.
Laut einer aktuellen IHK-Umfrage sorgen sich die Unternehmen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Green Deals vor allem um Kostensteigerungen, zunehmende Bürokratie und mehr Regulierung. „Die Politik muss unbedingt für wettbewerbsfähige Preise sorgen, damit Unternehmen ihre Produktion oder Investitionen nicht in Länder verlagern, in denen die CO2-Kosten aufgrund geringerer Klimaschutzambitionen niedriger sind. Eine solche Entwicklung würde nicht nur dem Wirtschaftsstandort Europa schaden. Sie würde auch alle Bemühungen um weltweite CO2-Einsparungen in ihr Gegenteil verkehren“, so Schweda.
Wie ein klarer und konkreter Fahrplan zur Klimaneutralität in energieintensiven Industriebranchen aussehen kann, stellt Dietmar Hemsath als Geschäftsführer der Georgsmarienhütte GmbH dar: „Wir werden unseren derzeitigen CO2-Fußabdruck schnellstmöglich reduzieren und schon bald treibhausgasneutralen Stahl herstellen. Voraussetzung dafür sind allerdings die Verfügbarkeit und wettbewerbsfähige Preise von grünem Strom sowie eine Infrastruktur zur Anbindung unseres Stahlwerkes an das Wasserstoffnetz.“
Mit dem Green Deal und dem Ziel der Klimaneutralität gingen für Niedersachsen große Chancen einher lautete die Einschätzung des niedersächsischen Umweltministers Olaf Lies. Denn: Die Industrie folge der Energie. Das CO2-Neutralitäts-Ziel schaffe die Grundlage für den notwendigen Innovations- und Investitionsschub, u. a. um CO2-freie Industrien zu entwickeln, Ansiedlungen und Investitionen auszulösen und so neue, hochqualifizierte Arbeitsplätze zu schaffen. „Wenn wir mit der gleichen Geschwindigkeit vorgehen, mit der wir jetzt die Importinfrastruktur für LNG und grünes Gas schaffen, werden auch die Ziele des Green Deals erreichbar. Wir müssen die Klima- und Energiewende mit einer ganz anderen Geschwindigkeit angehen als bisher. Wir brauchen hier eine neue Deutschlandgeschwindigkeit“, so Lies weiter. Für ihn sei dabei der intensive Dialog zwischen Politik und Wirtschaft von entscheidender Bedeutung.
Die Ergebnisse der IHKN-Befragung aller niedersächsischen Industrie- und Handelskammern zum Green Deal finden Sie hier: Blitzumfrage Green Deal (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 936 KB)

Alarmstufe beim Notfallplan Gas spitzt kritische Lage der Industrie weiter zu - IHK-Industriegespräch mit EU-Energiepolitiker Markus Pieper in Osnabrück

Mit der Ausrufung der Alarmstufe des Notfallplans Gas durch das Bundeswirtschaftsministerium spitzt sich die Lage bei der Energieversorgung weiter zu. Regionale Betriebe geraten dadurch erheblich unter Druck. Beispielrechnungen von mittelständischen Unternehmen aus der Region zeigen, wie dramatisch die Situation schon jetzt ist. Dies wurde beim IHK-Industriegespräch mit dem Europaabgeordneten und Energieexperten Markus Pieper in Osnabrück deutlich. So hat sich der Erdgaspreis in den Beispielfällen schon jetzt binnen weniger Monate mehr als verdoppelt. Ein Unternehmen, das bisher eine knappe halbe Million Euro für Erdgas bezahlte, steht nun mit einer Million Euro in der Pflicht. Einzelne Unternehmen rutschen hierdurch in die Verlustzone. Mittelfristig ist nicht nur mit weiteren gravierenden Preisschüben zu rechnen, sondern mit erheblichen Versorgungsengpässen bei der Gasversorgung. Dies hätte Produktionsstillegungen bei den Betrieben zur Folge.
„Für den Wirtschafts- und Industriestandort unserer Region ist daher eine sichere Energieversorgung zu wettbewerbsfähigen Preisen von elementarer Bedeutung“, erklärte Dr. Peter Brinkmann, Geschäftsführer der TKT-Kunststoff-Technik GmbH, einem mittelständischen familiengeführten Hersteller von Kunststoffbaugruppen. Denn Gas sei für die Industrie derzeit die wichtigste Energiequelle für die Bereitstellung der Prozesswärme in industriellen Produktionsprozessen wie Brennen, Schmelzen oder Verformen, weil nur Erdgas bei der Verbrennung die benötigten Temperaturen für die Thermoprozesstechnik erreicht.
Dass die Europäische Union die Problematik erkannt hat und an Lösungen arbeitet, erläuterte Dr. Pieper. „Vor allem muss Europa schnell neue Energiepartnerschaften mit anderen Ländern in Asien, Afrika, Australien und auf dem amerikanischen Kontinent schließen. Nur so werden wir unsere Energieversorgung sichern und industrielle Wertschöpfung gewährleisten können. Das ist die Voraussetzung dafür, dass der europäische Green-Deal mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 positive Effekte erzielen kann.“ Pieper, der im EU-Parlament auch Berichterstatter für die Überarbeitung der europäischen Erneuerbaren-Energien-Richtlinie ist, zeigte sich optimistisch, dass bereits 2035 der überwiegende Anteil des Wasserstoffs als Ersatz für Gas aus grünen Quellen stammen wird. Voraussetzung hierfür seien globale, technologieoffene und wettbewerbliche Ansätze.
„Auch den Entscheidungsträgern der EU in Brüssel muss klar sein, dass wir uns in einer Zeitenwende befinden. Ein energie- und klimapolitisches „Weiter so“ hilft niemandem. Wichtig ist eine Neujustierung des energiewirtschaftlichen Zieldreiecks: Es gilt, wieder mehr auf wettbewerbsfähige Energiepreise und die sichere Versorgung zu achten. Beides ist für den Fortbestand der vielen kleinen und mittelgroßen Unternehmen in unserer Region existenziell“, ergänzte IHK-Hauptgeschäftsführer Marco Graf. Er forderte die europäische und nationale Politik auf, ihre bisherigen Prioritäten zu hinterfragen und ihre Maßnahmen anzupassen. „Um ein Moratorium für Regelungen, die die Wirtschaft noch zusätzlich belasten, kommt die Politik nicht mehr herum“, so Graf

Webinarreihe: Fit für den Green Deal

Was bedeutet der Green Deal für Sie und Ihr Unternehmen? Unsere Online-Reihe „Fit für den Green Deal“ klärt auf.
Klimaneutralität der EU bis 2050 – Das ist das plakative Ziel des Green Deals. Aber dahinter steckt weit mehr: Die „grüne“ Transformation der Wirtschaft wird viele Unternehmen in den kommenden Jahren vor große Herausforderungen stellen.
Die kostenfreien Webinare finden in der Regel am letzten Mittwoch eines Monats statt – und beleuchten einen Aspekt des Green Deals. Referent*innen beschäftigen sich zum Beispiel mit dem betrieblichen CO 2-Fußabdruck, CO 2-Kompensationsprojekten, mit CO 2-Reportingtools und nachhaltiger Mobilität.
Hintergrund: Der Green Deal wurde von der EU-Kommission im Dezember 2019 als „neue Wachs­tumsstrategie“ für den Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbe­werbsfähigen Wirtschaft verkündet. Zahlreiche inzwischen vorgelegte Vorschläge für legisla­tive und nicht legislative Initiativen konkretisieren, worauf sich die Wirtschaft einstellen muss.
CO 2-Bepreisung, Effizienzanforderungen, nachhaltiges Produktdesign, neue Berichtspflich­ten und ein auf Nachhaltigkeit ausgerichtetes Finanzwesen sind nur einige der Themen, die schon bald auf alle Unternehmen zukommen werden. Wichtig ist, sich schon jetzt umfassend zu informieren. Nur so kann die Zukunftsfähigkeit des eigenen Geschäftsmodells beurteilt und rechtzeitig auf Chancen und Risiken, die sich aus dem Green Deal ergeben, reagiert werden.

Hohe Energiepreise und Abhängigkeiten: Europäische Kommission legt Mitteilung zu Abhilfemaßnahmen vor.

Die Europäische Kommission hat Anfang März 2022 eine Mitteilung zum Umgang mit den explodierenden Energiepreisen und Europas Abhängigkeit von Gasimporten aus Russland vorgelegt. Letztere könnten nach Angaben der Brüsseler Behörde bis Ende des Jahres um zwei Drittel reduziert werden. Europäische Unternehmen sollen bei der Bewältigung der Energiepreiskrise unterstützt werden.
Eine Mitteilung ist ein rechtlich unverbindliches Dokument, das die Position der Europäischen Kommission darlegt.
Die zentralen Maßnahmen*
(*Die Mitteilung enthält unzählige Verweise auf laufende Gesetzgebungsverfahren und existierende Initiativen. Da es sich hierbei nicht um neue Maßnahmen handelt, stehen sie nicht im Zentrum dieses Rundschreibens.)

ENERGIEPREIS- UND VERSORGUNGSSICHERHEITSKRISE
  • Gasversorgungssicherheit stärken
Die Kommission wird bis April einen Gesetzgebungsvorschlag zu Speicherfüllständen vorlegen. Die Gasspeicher in der EU sollen bis zum 1. Oktober eines jeden Jahres im Durchschnitt einen Füllstand von 90 Prozent erreichen. Um die Speichernutzung attraktiver zu machen, sollen keine Netzentgelte mehr anfallen. Zudem kündigt die Kommission an, Vorschläge für eine gerechte Kostenverteilung für die Gasversorgungssicherheit innerhalb der EU vorzulegen.
Gasspeicher sollen durch die Gesetzgebung als kritische Infrastruktur eingestuft werden. Zudem sollen Regelungen eingeführt werden, um die mit dem Besitz der Speicher verbundenen Risiken zu adressieren. Die Anpassungen hätten zur Folge, dass zertifiziert werden müsste, dass die Besitzverhältnisse keine Bedrohung für die Versorgungssicherheit darstellen.
Die Kommission unterstreicht in ihrer Mitteilung, dass die Mitgliedstaaten für den nächsten Winter staatliche Beihilfen gewähren können, um ausreichende Füllstände zu erreichen (bspw. durch Differenzkontrakte).
Zudem bietet sie an, die Befüllung der Gasspeicher zu koordinieren, bspw. durch gemeinsame Einkäufe, die über eine europäische Plattform abgewickelt werden könnten.
Untersuchungen der Kommission zu möglichen Verstößen gegen die Wettbewerbsregeln sollen fortgeführt werden. Die Mitteilung nennt in diesem Zusammenhang die auffällig niedrigen Füllstände der Gasspeicher in Besitz von Gazprom.
  • Unterstützung für besonders stark betroffene Unternehmen
Die Kommission kündigt an, in Kürze eine Konsultation der Mitgliedstaaten über die Schaffung eines temporären Beihilferahmens für die aktuelle geopolitische Krise zu starten. Dadurch könnten allen Unternehmen und insbesondere energieintensiven Betrieben, die unmittelbar oder mittelbar von der Krise betroffen sind, Liquiditätshilfen gewährt werden, u.a. um steigende Energiekosten zu kompensieren.
Darüber hinaus hat die Kommission die Mitgliedstaaten hinsichtlich einer Anpassung der Leitlinien für Beihilfen im Rahmen des Europäischen Emissionshandel konsultiert. Ziel der Anpassung ist es, die Strompreiskompensation auf zusätzliche Sektoren auszuweiten.
Schließlich verweist die Kommission auf die Möglichkeit der Mitgliedsstaaten, Unternehmen heute schon kurzfristig Liquiditätshilfen zu gewähren. Die Regeln hierfür sind in Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten festgelegt.

REDUKTION DER ABHÄNGIGKEIT VON FOSSILEN ENERGIETRÄGERN AUS RUSSLAND
  • Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen
Hierzu sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Im Mai wird die Kommission hierzu Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten vorlegen.
In ihrer Mitteilung fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, den Ausbau erneuerbarer Energien als im öffentlichen Interesse zu definieren. Verweise auf mögliche rechtliche Anpassungen wurden jedoch aus der Mitteilung gestrichen. Gleiches gilt für die Bezüge zur FFH- und Wasserrahmen-Richtlinie, die in Entwürfen noch enthalten waren.
Im Juni soll eine Mitteilung zur Solarenergie vorgelegt werden, die Maßnahmen zur Stärkung der europäischen Solarindustrie und eine Initiative für die Dachflächen-PV enthalten soll. Auch die Installation von Wärmepumpen soll beschleunigt werden, ohne dass die Mitteilung konkrete Maßnahmen aufführt.
Die Kommission empfiehlt die Biogasproduktion in der EU bis zum Jahr 2030 auf 35 Milliarden Kubikmeter zu steigern. Die Mitgliedstaaten sollen Finanzmittel der Gemeinsamen Agrarpolitik zur Förderung der Biogasproduktion einsetzen.
  • Wasserstoff-Produktion und Anwendung beschleunigen
Die Kommission kündigt an, die Genehmigung von Beihilfen prioritär zu behandeln. So soll die Bewertung der ersten IPCEI-Anträge spätestens sechs Wochen nach der Notifizierung bei der Kommission veröffentlicht werden, so dass die Genehmigungen bis zum Sommer erfolgen könnten.
Für die EU gibt die Kommission das Ziel aus, im Jahr 2030 10 Millionen Tonnen grünen Wasserstoff zu importieren. Hierfür soll eine „Global European Hydrogen Facility“ geschaffen werden und Partnerschaften mit Drittländern (Green Hydrogen Partnerships) geschlossen werden, die große Mengen erneuerbaren Wasserstoff produzieren können. Die heimische Wasserstoffproduktion bis 2030 soll um 5 Millionen Tonnen erhöht werden. Bislang werden 5,6 Millionen Tonnen angestrebt. Durch die zusätzlichen 15 Millionen Tonnen grünen Wasserstoff können laut Europäischer Kommission 25-50 Milliarden Kubikmeter russisches Erdgas ersetzt werden.
  • Dekarbonisierung der Industrie
Ein EU-weiter Mechanismus für Carbon Contracts for Difference, durch den Innovationfonds finanziert, soll die Elektrifizierung und den Wasserstoff-Einsatz auf Grundlage innovativer Technologien voranbringen.
Zur Finanzierung dieser Notfallmaßnahmen kann laut Mitteilung die steuerliche Abschöpfung von „Windfall profits“ der Stromerzeuger beitragen. In einem Anhang werden die Bedingungen für die Gestaltung eines solchen Instruments dargelegt. Auch die gestiegenen Erlöse aus dem EU-Emissionshandel werden als Finanzierungsquelle genannt.
  • Funktionsweise der Energiemärkte
Die Europäische Kommission kündigt an, Möglichkeiten zur Optimierung des Strommarktdesigns zu untersuchen.
Bezüglich des Gasmarkts verspricht die Kommission, ihre Untersuchungen zu möglichen Verstößen gegen die Wettbewerbsregeln fortzuführen und erwähnt in diesem Zug die auffällig niedrigen Füllstände der Gasspeicher in Besitz von Gazprom.
Die Pressemitteilung der Europäischen Kommission sowie weitere Information finden Sie hier.

(Quelle: DIHK)

Vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage

Der Koalitionsausschuss hat am 23. Februar den Weg für eine vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 freigemacht. Damit werden Unternehmen und private Haushalte um rund 6,5 Mrd. Euro entlastet. Auf die Wirtschaft entfällt ungefähr die Hälfte des Entlastungsbetrags.
Eine Verpflichtung der Stromlieferanten, die Entlastung an Kunden weiterzugeben, soll es nicht geben. Die Bundesregierung hat aber die Erwartung formuliert, dass die "Entlastung in Höhe von 3,723 ct/kWh in vollem Umfang weitergegeben" wird. Gleichzeitig kündigt die Koalition an, dass Ausnahmen, die an die EEG-Umlage gekoppelt sind genauso wie Ausnahmen von den Energiesteuern sowie Kompensationsregelungen, "mit Wirkung zum 1. Januar 2023 überprüft und angepasst" werden.
Die betrifft zunächst die Neufassung der Entlastung bei der KWK- und Offshorenetzumlage. Unternehmen, die für 2023 eine entsprechende Entlastung bekommen möchten, müssen das derzeit noch gültige Antragsverfahren beim Bafa durchlaufen, auch wenn keine Besondere Ausgleichsregelung für die EEG-Umlage beantragt werden muss. Erst im Jahr 2023 greift dann für das Jahr 2024 eine Neuregelung. Diese soll mit dem Osterpaket verabschiedet werden.
(Quelle: DIHK)

Wie die europäische Klimapolitik die Wirtschaft umwälzt

Höhere CO2-Preise und strengere Auflagen.
Mit dem Green Deal hat sich die Europäische Union (EU) vorgenommen, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 auf nahezu null zu reduzieren. Die nun in Gang gesetzten gesetzlichen Anpassungen werden für viele Unternehmen höhere CO2- und Energiepreise mit sich bringen. Zudem werden zahlreiche ordnungsrechtliche Vorgaben strenger ausgestaltet. Ziel der Politik ist es, eine Umstellung der Energieversorgung und vieler Produktionsprozesse anzureizen. Ob dies tatsächlich gelingt, hängt von vielen Rahmenbedingungen ab, die bislang noch nicht gegeben sind.
Die klimapolitischen Ziele des Green Deal sind nicht nur überaus ambitioniert, sondern auch gesetzlich verankert. Denn das einschlägige Europäische Klimagesetz ist im Juli 2021 in Kraft getreten. Innerhalb von knapp drei Jahrzenten soll die gesamte EU treibhausgasneutral werden. Kein Sektor der europäischen Wirtschaft kann im Jahr 2050 mehr relevante Mengen Treibhausgase ausstoßen. Insgesamt darf die aus 27 Mitgliedstaaten bestehende EU nur noch knapp mehr als die Hälfte dessen emittieren, was allein Deutschland aktuell jährlich emittiert. Sehr geringe Mengen unvermeidbare Restemissionen sollen durch Entnahmen von CO2 aus der Atmosphäre ausgeglichen werden. Auch auf dem Weg hin zur Treibhausgasneutralität haben die Gesetzgeber entschieden, aufs Gaspedal zu drücken. So wurde das für 2030 festgeschrieben CO2-Reduktionsziel angehoben.
Gesetze betreffen die Wirtschaft unmittelbar
Doch es bleibt nicht bei einer ambitionierten Zukunftsvision: Die EU arbeitet minutiös an einer Überarbeitung und Erweiterung des gesetzlichen Rahmens, um die Ziele zu erreichen. Im Juli dieses Jahrs hat die Europäische Kommission ein erstes umfassendes Gesetzespaket mit dem Titel „Fit for 55“ vorgelegt. Bis 2030 sollen die CO2-Emissionen der EU um 55 Prozent gesenkt werden. Die erforderliche Minderungsleistung verdoppelt sich hierdurch nahezu. Was zunächst abstrakt erscheint, hat weitreichende Auswirkungen auf viele deutsche Unternehmen, insbesondere aus der Industrie. Denn einerseits werden die CO2-Preise für die Breite der Wirtschaft steigen. Andererseits sind auch strengere ordnungsrechtliche Vorgaben, beispielsweise im Bereich Verkehr und Gebäude, zu erwarten.
CO2-Bepreisung im Zentrum der Reformen
Zentraler Bestandteil des Fit-for-55-Pakets ist die erneute Novelle des Europäischen Emissionshandels. Die Menge der für die emissionshandelspflichtigen Anlagen zur Verfügung stehenden Zertifikate soll viel schneller verknappt werden. Über die gesamte vierte Handelsperiode würde die Kürzung etwa zwei Milliarden Emissionsberechtigungen erreichen. Diese Anpassung führt vornehmlich zu steigenden CO2-Preisen für die erfassten Kraftwerke und Feuerungsanlagen der energieintensiven Industrie, deren Zahl sich in Deutschland auf etwas mehr als 1800 beläuft. Die Kommission rechnet mit Preisen von 85 Euro pro Tonne CO2 im Jahr 2030. Analysten erwarten teils dreistellige Preise. Gleichzeitig führt die vorgeschlagene Verknappung dazu, dass die Mengen für die kostenfreie Zuteilung für hocheffiziente Industrieanlagen nicht mehr ausreichen. Infolgedessen enthält der Vorschlag der Kommission Regelungen, die für einige Branchen ab dem Jahr 2026 zu einer noch stärkeren Kürzung der freien Zuteilung führen würden. Die Anlagenbetreiber müssten daher mehr Zertifikate zukaufen - und dies zu sehr viel höheren Preisen. Für einzelne Anlagen ergeben sich jährliche (CO2-)Mehrkosten im sechs- bis achtstelligen Bereich.
Neues Emissionshandelssystem umstritten
Zusätzlich zur Reform des bestehenden EU-Emissionshandels schlägt die Europäische Kommission vor, ab dem Jahr 2026 ein neues europaweites Handelssystem für die Bereiche Verkehr und Gebäude einzuführen. Ähnlich wie das seit Januar greifende deutsche nationale Emissionshandelssystem, kurz „BEHG“, würden die Inverkehrbringer von Kraft- und Treibstoffen zum Handel verpflichtet. Die entstehenden CO2-Kosten würden an die Verbraucher weitergereicht. Diesel, Benzin, Heizöl und Kohle würden EU-weit teurer. Anders als im deutschen BEHG soll die industrielle Prozesswärme nicht erfasst werden. Denn die Brüsseler Behörde vertritt die Auffassung, dass der Aufwand für die notwendigen Mechanismen zum Schutz der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe den Nutzen ihrer Einbeziehung in den Handel übersteigen würde. Für deutsche Unternehmen bietet dies eine besondere Herausforderung, denn der deutsche Emissionshandel bezieht die industrielle Prozesswärme ein. Das EU-System soll von Beginn an einen freien Handel ermöglichen. Politisch ist der Vorschlag höchst umstritten. Sowohl im Europäischen Parlament und im Rat der Mitgliedstaaten - die im Gesetzgebungsverfahren das letzte Wort haben - zeichnen sich bislang keine Mehrheiten ab.
Neue Vorgaben für Verkehr und Gebäude
Um massiv mehr CO2 einzusparen, setzt die EU nicht allein auf den Emissionshandel. Ordnungsrechtliche Vorgaben sollen als Teil eines Instrumentenmix ebenfalls einen wichtigen Beitrag leisten. So hat die Kommission in ihrem Fit-for-55-Paket beispielsweise eine erneute Absenkung der CO2-Emissionsstandards für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeug verankert. Ab 2035 sollen sogar Nullemissionen (am Auspuff!) zum Standard werden, was praktisch wohl das Aus für Neuzulassungen von Autos mit Verbrennungsmotor bedeuten würde. Die Novelle dieser sogenannten Flottenregulierung würde die Automobilhersteller zwingen, den Marktanteil batterieelektrischer Fahrzeuge noch zügiger zu steigern. Insbesondere in der mittelständischen Zuliefererindustrie würde dadurch der bereits eingeleitete Strukturwandel nochmals beschleunigt. Parallel sollen neue EU-Vorgaben dafür sorgen, dass alle Mitgliedsländer den Ausbau der Lade- und Tankinfrastruktur vorantreiben. Im Gebäudesektor plant die EU, Sanierungspflichten, insbesondere für die öffentliche Hand, auszuweiten und einen anspruchsvolleren Niedrigstenergiegebäude-Standard EU-weit vorzuschreiben. Die Energieauditpflicht für Unternehmen soll zukünftig nicht mehr von der Unternehmensgröße abhängen, sondern vom jährlichen Energieverbrauch, was für einige Unternehmen zu bürokratischen und finanziellen Entlastungen führen könnte.
Rahmenbedingungen für erfolgreichen Wandel noch nicht gegeben
Der für die Klimaneutralität erforderliche strukturelle Wandel der Wirtschaft birgt zahlreiche Chancen. Dennoch fehlen aktuell noch die entsprechenden Rahmenbedingungen, um auf die zuvor beschriebenen Preisentwicklungen und strengeren Vorgaben mit Investitionen in eine klimafreundliche Energieversorgung und neue Produktionsverfahren reagieren zu können. Die Wirtschaft wird auf große Mengen an regenerativem Strom und klimafreundlichem Wasserstoff angewiesen sein. Obwohl der Grünstrom-Anteil in den letzten Jahrzehnten sukzessive gestiegen ist, geht der Ausbau zu langsam und zu kostenintensiv voran. Klimafreundlicher Wasserstoff ist nahezu überhaupt nicht verfügbar. Hier greift die EU mit dem Green Deal ebenfalls steuernd ein. Mit der erneuten Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie soll der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Markt für grünen Wasserstoff vorangebracht werden. Ende des Jahres wird die Kommission Gesetzesvorschläge zur Dekarbonisierung des Gasmarkts vorlegen, die den Hochlauf des Wasserstoffmarkts beschleunigen und den effizienten Handel in der EU über ein Zertifizierungssystem ermöglichen könnten.
Staatliche Unterstützung für die Unternehmen wird zumindest in einer Übergangsphase als unabdingbar erachtet, weshalb die Kommission darüber hinaus an einer Überarbeitung des beihilferechtlichen Rahmens arbeitet. Über neue Förderinstrumente wie CO2-Differenzkontrakte, die Mehrkosten klimafreundlicher Technologien gegenüber fossilen Anwendungen ausgleichen, sollen den Mitgliedstaaten neue Spielräume geschaffen werden - u. a. im Bereich der Wasserstoffnutzung.
Unstrittig ist schließlich, dass ein wirksamer Schutz vor Carbon Leakage, d. h. der Verlagerung von Wertschöpfung in klimapolitisch weniger ambitionierte Drittländer, vor dem Hintergrund des Green Deal noch dringlicher geboten ist. Besorgniserregend ist die Tatsache, dass hier einzig und allein ein in seiner Wirkung und Stabilität mit großen Unsicherheiten behafteter CO2-Grenzausgleichsmechanismus Teil der diskutierten Gesetzesvorschläge ist. Höchst problematisch für die deutsche Wirtschaft ist neben den zu erwartenden handelspolitischen Gegenmaßnahmen zudem, dass das vorgeschlagene Modell die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Exporte in Länder außerhalb der EU völlig unberücksichtigt lässt und lediglich darauf abzielt, innerhalb des europäischen Binnenmarkts für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen.

Quelle: DIHK

Die EU-Taxonomie-Verordnung und ihre Auswirkungen

Interview – Mit dem Green Deal will die Europäische Union bis zum Jahr 2050 klimaneutral werden. Ein Bestandteil des “Green Deals” ist die EU-Taxonomie-Verordnung. Diese sieht einen einheitlichen Klassifizierungsrahmen vor, um nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten bewerten zu können – und so den Weg zur klimaneutralen Wirtschaft zu ebnen. Welche Auswirkungen diese Verordnung für Unternehmen mit sich bringt, hat das Magazin “Wirtschaft in Mainfranken” (WiM) mit Julian Schorpp, Referatsleiter Europäische Energie- und Klimapolitik beim DIHK, besprochen. Er sagt: “Die Taxonomie wird viel weitreichendere Folgen haben als von der Politik oft suggeriert, auch für kleinere und mittlere Unternehmen”.

WiM: Herr Schorpp, ganz allgemein: Was ist die Taxonomie-Verordnung?
Schorpp: Die Taxonomie-Verordnung ist ein EU-Gesetz, das im Juli 2020 in Kraft getreten ist. Es schafft einen Rahmen für die Einstufung der Nachhaltigkeit von wirtschaftlichen Tätigkeiten. Konkret geht es um sehr präzise und anspruchsvolle Kriterien, anhand derer bewertet werden soll, ob ein Unternehmen mit seinen Produkten zum Klima- und Umweltschutz beiträgt oder eben nicht. Die Kriterien für den Beitrag zum Klimaschutz wurden in großen Teilen bereits verabschiedet, für die Umweltschutzziele sind sie noch in Arbeit.
WiM: Ab wann gilt die Verordnung? Und welche Unternehmen sind betroffen?
Schorpp: Erste Anwendungspflichten greifen bereits ab dem nächsten Jahr und betreffen sowohl die Finanz- als auch die Realwirtschaft. Man muss wissen: Die Grundidee der Taxonomie ist, Finanzmarktakteuren eine Richtschnur für die Nachhaltigkeitsbewertung an die Hand zu geben. Zukünftig sollen Anbieter „grüner“ Finanzprodukte angeben, inwiefern die investierten Finanzmittel in Unternehmen fließen, deren Wirtschaftstätigkeiten die Nachhaltigkeitskriterien der EU-Taxonomie erfüllen. Heutzutage sind die Maßstäbe noch unterschiedlich, die beispielsweise bei der Auflage eines „grünen“ Investmentfonds angewandt werden.
WiM: In einem ersten Schritt sind also zunächst Banken und andere Finanzmarktakteure betroffen. Was ist mit der Realwirtschaft? Reichen Finanzunternehmen die Berichtspflichten letztlich einfach weiter?
Schorpp: Finanzmarktakteure wie Banken und Investoren werden offenlegen müssen, wie hoch der Anteil ihres Finanzierungsportfolios bzw. ihrer Investitionen ist, der solche in wirtschaftlich Tätigkeiten fließt, die den Kriterien der Taxonomie entsprechen. Die Bank gibt also jedes Jahr an, wieviel Prozent der eigenen Finanzierungen „konform“ sind mit den Nachhaltigkeitsanforderungen der Taxonomie. Um diese Kennzahlen überhaupt berechnen zu können, bedarf es jedoch der entsprechenden Angaben der Bankkunden. In vielen Fällen werden diese daher entsprechende Daten über ihre eigene Taxonomie-Konformität liefern müssen. Das ist ein hoch komplexes Unterfangen – und hat natürlich perspektivisch Auswirkungen auf die Kreditvergabe.
WiM: Ab 2022 sind zunächst große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern betroffen; was ist mit dem Mittelstand? Welche Auswirkungen kommen für kleine und mittelgroße Unternehmen?
Schorpp: Die explizite Offenlegungspflicht laut Taxonomie-Verordnung betrifft Unternehmen, die laut EU-Recht über ihre Nachhaltigkeit Bericht erstatten müssen. Dies sind laut aktueller Rechtslage in der Tat vor allem größere, kapitalmarktnahe Unternehmen. Die Europäische Kommission hat jedoch im Frühjahr vorgeschlagen, die Berichtspflichten auszuweiten. Dadurch würden viel mehr Unternehmen über ihre Nachhaltigkeit und damit auch ihre Taxonomie-Konformität berichten müssen. Darunter befänden sich vermehrt kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Praktisch kommt aber hinzu: Die aktuell bereits berichtspflichtigen Unternehmen reichen die an sie gestellten Anforderungen auch an ihre Zulieferer weiter. Denn um die eigene Taxonomie-Konformität umfassend beurteilen zu können, brauchen sie natürlich diese Daten.
Dazu kommen noch die konkreten Auswirkungen der Berichtspflicht der Banken. Die können ihre Kennzahlen nur berechnen, wenn sie wissen, ob die Unternehmenskredite für wirtschaftliche Tätigkeiten genutzt werden, welche die Taxonomie-Kriterien einhalten. Der Kreditnehmer muss also genau dies offenlegen.
WiM: Was raten Sie diesen kleinen und mittelgroßen Unternehmen?
Schorpp: Die Taxonomie wird viel weitreichendere Folgen haben als gemeinhin behauptet, weil auch kleine und mittlere Unternehmen wie erläutert über die Einbindung in eine Wertschöpfungskette oder aufgrund der Anforderungen der Finanzinstitute oder Kapitalgeber immer öfter Daten zur eigenen Nachhaltigkeit vorlegen werden müssen. Es ist deshalb wichtig, sich möglichst frühzeitig mit der eigenen Klima- und Umweltbilanz zu beschäftigen. Auch die Verbesserung dieser sollte in den Fokus rücken, denn perspektivisch ist zu erwarten, dass der Zugang zu Finanzierungen und die Konditionen davon abhängen werden. Erklärtes Ziel der Taxonomie ist neben der Schaffung von Transparenz, Kapital in als nachhaltig definierte Wirtschaftsbereiche umzulenken.
WiM: Zum Abschluss: Wie lautet ihr Fazit zur Taxonomie-Verordnung? Ist der EU tatsächlich der große Wurf gelungen oder kommt ein neues Bürokratiemonster auf uns zu?
Schorpp: Mit der Taxonomie kommt auf Unternehmen aller Größenkategorien viel Aufwand zu. Es ist zugleich fraglich, inwieweit sich damit die angestrebten klima- und umweltpolitischen Effekte erreichen lassen. Denn in der Praxis lässt sich wirtschaftliche Tätigkeit oft nicht trennscharf in nachhaltig und nicht nachhaltig einteilen, wie sich viele das vorgestellt haben: Unternehmen, die heute beispielsweise noch viel CO2 emittieren, machen sich nun auf den Weg, ihre Produktionsverfahren und Energieversorgung umzustellen. Dieser Wandel hin zur Klimaneutralität sollte nicht ausgebremst werden, indem der Zugang zu Finanzierungen für den Wandel erschwert wird. Zudem gilt: Viele heute noch emissionsintensive Branchen tragen mit ihren Waren zur Herstellung von Klimaschutztechnologien bei. So werden in jeder Windkraftanlage große Mengen Stahl oder Kupfer verbaut.
Zudem scheiden sich bei manchen Aktivitäten die Geister. So ist noch nicht klar, ob Investitionen in Gaskraftwerke als nachhaltig gelten können. Deutschland wird hierauf aber in den nächsten Jahren angewiesen sein, um durch Atom- und Kohleausstieg wegfallende Kraftwerkskapazitäten zu ersetzen. Im schlechtesten Fall könnte die Taxonomie die deutsche Energiewende ausbremsen und verteuern.
Zuletzt ist die Taxonomie ein lebendiges Regelwerk, das ständig weiterentwickelt und ausgeweitet werden soll. Die Komplexität nimmt also tendenziell zu. Zudem zeigt sich bereits, dass die Taxonomie nicht wie ursprünglich geplant nur für den Finanzmarkt als Richtschur gelten wird. Bei staatlichen Förderregeln werden bereits Verweise auf die Taxonomie erwogen.

Quelle: DIHK

Klimaschutz: EU-Kommission beschließt Fit-for-55-Paket

Das "Fit for 55"-Gesetzespaket, mit dem die EU-Kommission eine Senkung des Treibhausgasausstoßes um mindestens 55 Prozent bis 2030 erreichen möchte, betrifft die Wirtschaft auf breiter Front. Am 14. Juli 2021 hat die Kommission das Maßnahmenbündel vorgestellt. Es enthält Entwürfe für zwölf Gesetzgebungsverfahren, die in kommenden Monaten parallel diskutiert, verhandelt und schließlich verabschiedet werden sollen.
Die Regulierungsentwürfe dienen der Umsetzung des "Green Deal". Dieses ambitionierte Programm für den umwelt- und klimafreundlichen Umbau der europäischen Wirtschaft, das die EU-Kommission 2019 entwickelt hatte, wird inzwischen auch vom Europäischen Parlament und Rat mitgetragen.
Neben dem Ziel einer Verringerung der Treibhausgasemissionen in Europa um mindestens 55 Prozent wird die Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 angestrebt. Das bedeutet: In knapp drei Jahrzehnten dürfen in allen Lebens- und Wirtschaftsbereichen nur noch minimale Restemissionen anfallen.
Zentrale Vorhaben im "Fit for 55"-Paket sind die Neuordnung des europäischen Emissionshandels einschließlich neuer Instrumente zur Vermeidung von Carbon Leakage, die Überarbeitung der Energieeffizienz- und der Erneuerbaren-Richtlinie, eine Verschärfung der CO2-Flottengrenzwerte und ein Vorschlag zur stärkeren Harmonisierung der Energiesteuern.
Das Statement des DIHK-Präsidenten Peter Adrian zum Beschluss der EU-Kommission finden Sie hier.
Alle beschlossenen Entwürfe für Richtlinien, Verordnungen und Strategien sowie Begleitdokumente sind hier auf der Webseite der EU-Kommission zu finden. Die Liste mit den Beschlüssen:
  1. Revision of the EU Emission Trading System, including revision of the EU ETS Directive concerning aviation, maritime and CORSIA
  2. Revision of the Regulation on the inclusion of greenhouse gas emissions and removals from land use, land use change and forestry (LULUCF)
  3. Effort Sharing Regulation
  4. Amendment to the Renewable Energy Directive to implement the ambition of the new 2030 climate target
  5. Amendment of the Energy Efficiency Directive to implement the ambition of the new 2030 climate target
  6. ReFuelEU Aviation – sustainable aviation fuels
  7. FuelEU Maritime – green European maritime space
  8. Revision of the Directive on deployment of the alternative fuels infrastructure
  9. Amendment of the Regulation setting CO2 emission standards for cars and vans
  10. Carbon border adjustment mechanism
  11. Revision of the Energy Tax Directive
  12. Climate Action Social Facility
  13. New EU forest strategy

Die wichtigsten Fit-for-55-Vorschläge sind hier im Überblick zusammengefasst:

REFORM DES EUROPÄISCHEN EMISSIONSHANDELS
Für alle Unternehmen relevant sind absehbar weiter steigende CO2-Preise und damit ein höherer Druck auf Unternehmen, Energieverbräuche zu senken, erneuerbare Energieträger zu nutzen und auf emissionsarme Produktionsverfahren umzustellen. Die Kommission schlägt vor, den heute bestehenden europäischen Emissionshandel (EU-ETS) zu reformieren.
Konkret soll das Ausgangsniveau der zur Verfügung gestellten Emissionszertifikate einmalig abgesenkt und der Pfad zur weiteren Reduzierung steiler werden. Zudem soll eine höhere Entnahme von Zertifikaten aus der Marktstabilitätsreserve ermöglicht werden, und es geplant, den Anwendungsbereich des Emissionshandels um den Seeverkehr zu erweitern.
Für Unternehmen mit großen, am EU-ETS beteiligten Industrieanlagen ist die teilweise freie Zuteilung von Zertifikaten Voraussetzung dafür, dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit ihrer Produkte gewahrt bleibt. Der Kommissionsvorschlag sieht vor, diese freie Zuteilung an Industrieunternehmen herunterzufahren, indem die maximale Abwertung der Benchmarks von 1,6 auf 2,5 Prozent pro Jahr angehoben wird. Das führt in Kombination mit der erwarteten Steigerung der CO2-Preise zu deutlich höheren Belastungen dieser Unternehmen. Zusätzlich wird als Gegenleistung für die freie Zuteilung eine Verpflichtung zu Klimaschutzinvestitionen eingeführt.

EIN NEUER EMISSIONSHANDEL FÜR GEBÄUDE UND VERKEHR
Neben dem bestehenden Emissionshandel soll ein weiteres Emissionshandelssystems eingeführt werden, das ab 2026 die Emissionen des Energieeinsatzes in Gebäuden und Verkehr bepreist. Wie im deutschen nationalen Emissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) werden die Inverkehrbringer von Kraft-/Brennstoffen zur Teilnahme verpflichtet. Diese geben dann den CO2-Preis an ihre Kunden weiter.
Ausgenommen von dem neuen Emissionshandel sollen Brennstoffverbräuche für die Erzeugung industrieller Prozesswärme sein. Eine freie Zuteilung beziehungsweise Entlastung besonders betroffener Energieverbraucher ist nicht vorgesehen; die Versteigerungserlöse sollen aber für Investitionen in den Klimaschutz und zur Unterstützung ärmerer Haushalte eingesetzt werden.

CO₂-GRENZAUSGLEICH FÜR EINZELNE BRANCHEN
Für eine Auswahl energie- und handelsintensive Sektoren soll ein CO₂-Grenzausgleich (englisch: CBAM – Carbon Border Adjustment Mechanism) etabliert werden. Ziel ist es, in diesen Branchen Wettbewerbsnachteile durch EU-weit steigende CO₂-Preise gegenüber Konkurrenten außerhalb der Europäischen Union zu vermeiden – und die Abwanderung von Wertschöpfung zu verhindern.
Der von der EU-Kommission geplante CBAM ist eine Art CO2-Zoll auf aus Drittstaaten importierte Produkte. Die bei Import fällige CO2-Abgabe errechnet sich aus dem bei der Produktion ausgestoßenem Kohlendioxid und dem jeweils aktuellen CO2-Preis im EU-ETS. Sie entfällt, wenn der Importeur nachweist, dass die CO2-Abgabe im Herkunftsland genauso hoch ist wie in der EU.
Von CBAM erfasst werden sollen die Branchen Zement, Dünger, Stahl, Aluminium aber auch Strom. Unter die Regelung fallen auch Produkte der ersten Weiterverarbeitungsstufen, zum Beispiel Stahlrohre. Vorgesehen ist, dass der CO2-Grenzausgleich die teilweise freie Zuteilung von Emissionszertifikaten für die erfassten Sektoren ersetzt.
Den Vorschlag der Kommission begleitet eine intensive Diskussion, wie und ob sich ein Grenzausgleichsmechanismus in Einklang mit dem internationalen Handelsrecht bringen lässt und wie die bei der Produktion in Drittländern anfallenden CO2-Emisssionen berechnet und nachgewiesen werden können. Für Diskussionen wird auch sorgen, dass der Vorschlag der Kommission nur einen Aufschlag für Import, nicht aber eine Entlastung für Exportprodukte vorsieht.

AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN
Damit die mit dem Green Deal beabsichtigte Transformation gelingen kann, werden entsprechende CO2-arme Alternativen zur Energieversorgung, also Strom aus erneuerbaren Quellen und klimafreundlicher Wasserstoff in auskömmlichen Mengen und zu wettbewerbsfähigen Preisen, zur Verfügung stehen müssen. Dafür plant die EU-Kommission die Festlegung eines verbindlichen EU-Ausbauziel von 38 bis 40 Prozent Anteil am Endenergieverbrauch bis 2030.
Nationale Ziele will sie nicht vorschreiben. Vorgesehen sind aber indikative Erneuerbaren-Ziele für die Bereiche Gebäude – voraussichtlich 39 Prozent bis 2030 – und die Industrie. Im Bereich Verkehr soll neben dem Unterziel für fortschrittliche Kraftstoffe auch eines für Treibstoffe nicht biogenen Ursprungs eingeführt werden, etwa für Strom, Wasserstoff oder E-Fuels. Vorgeschlagen wird zudem ein EU-weit gültiges System für Herkunftsnachweise. Das soll unter anderen dazu beitragen, dass im EU-Strombinnenmarkt mehr Verträge für die Direktabnahme von erneuerbarem Strom (PPA) geschlossen werden.

STÄRKUNG DER ENERGIEEFFIZIENZ
Das derzeit gültige Energieeinsparziel von 32,5 Prozent bis 2030 gegenüber 2008 wird nach Einschätzung der Kommission voraussichtlich um rund 3 Prozent verfehlt. Nachsteuerungsbedarf bestehe daher auch ohne eine weitere Verschärfung. Ob die Effizienzziele erhöht werden sollen, ist noch offen. Klar ist, dass die Kommission darauf setzt, das Prinzip "Efficiency First" – also den Leitgedanken, sparsam mit Energie umzugehen – in allen energieverbrauchsrelevanten Segmenten zu stärken. Einen besonderen Beitrag soll dabei die öffentliche Hand leisten, unter anderem über Sanierungsverpflichtungen für mehr öffentliche Gebäude und eine stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der öffentlichen Beschaffung (green public procurement). Insgesamt wird mehr als bislang ein stärkeres Gewicht auf die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden gelegt.
Die Kriterien für die Verpflichtung zu Energie-Audits und Energie-Managementsysteme sollen nicht mehr an Art und Größe des Unternehmens festgemacht werden, sondern an der Höhe ihres Energieverbrauchs.

AUTOMOBIL: FLOTTENGRENZWERTE UND LADEINFRASTRUKTUR
Im Verkehrssektor sind eine Anpassung der CO₂-Flottengrenzwerte für Pkw und der Ausbau der Ladeinfrastruktur geplant. Damit soll die vollständige Marktdurchdringung mit Elektrofahrzeugen erheblich beschleunigt werden.
Bisher sah die Verordnung für die CO₂-Flottengrenzwerte von Pkw bis 2030 eine Verringerung der Emissionen um 37,5 Prozent bei neuen Pkw gegenüber 2021 vor. Die vorgeschlagenen 55 Prozent Reduktion gegenüber 2021 auf dann rund 50 Gramm CO2 je Kilometer und Pkw sind nur ein Zwischenschritt. Bereits 2035 sollen neu zugelassene Pkw und Vans komplett emissionsfrei sein. Das bedeutet das Ende für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren.
Darüber hinaus schlägt die EU-Kommission mit der novellierten Gesetzgebung zur Infrastruktur für alternative Kraftstoffe deutlich konkretere Ausbaupläne für Ladesäulen sowie für Wasserstoff- und Gastankstellen vor. Die bestehende Richtlinie wird in eine direkt gültige Verordnung umgewandelt. Unter den alternativen Kraftstoffen wird der Schwerpunkt klar auf Strom und Wasserstoff gelegt – auch für Nutzfahrzeuge. Jeder Mitgliedsstaat muss hierfür eine bestimmte Netzabdeckung bei der Lade- beziehungsweise Tankinfrastruktur erreichen. Die Kraftstoffe Erdgas (CNG, LNG) und Flüssiggas (LPG) werden nur noch übergangsweise beim Infrastrukturausbau berücksichtigt. Nicht zuletzt werden Minimalausstattungen für See- und Binnenhäfen bei der Landstromversorgung sowie an Flughäfen für die stationäre Bordstromversorgung vorgeschrieben.

LAND UND FORST ALS CO2-SENKE
Absehbar ist, dass ein kleiner Teil der Emissionen unvermeidbar bleibt. Damit Europa unterm Strich spätestens im Jahr 2050 keine Treibhausgase mehr emittiert, wird also die Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre erforderlich sein. Hierzu soll der Bereich der Land- und Forstwirtschaft einen wesentlichen Beitrag leisten.
Ziel ist es deshalb nicht nur, wie bisher, dass die Emissionen aus Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) im gleichen Sektor vollständig bilanziell ausgeglichen werden, sondern vielmehr, dass eine CO2-Senke entsteht, also ein Ökosystem, das Kohlendioxid dauerhaft speichert. Ziel ist eine Netto-Treibhausgasentnahme im LULUCF-Sektor von 310 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten im Jahr 2030.
Ergänzt wird dieses Dossier um eine Waldstrategie.

Weitere Gesetzgebungsvorhaben in Vorbereitung: zu Subventionen, ...
Noch während die ersten Vorschläge aus dem Juli in Rat und Parlament beraten werden, bringt die Kommission bereits weitere Vorhaben auf den Weg.
So werden Ende 2021 die neuen Regeln für staatliche Beihilfen im Klima, Energie und Umwelt verabschiedet. Sie sollen eine binnenmarktkonforme Ausgestaltung der Subventionen sicherstellen, mit denen die Mitgliedstaaten die Transformation in Richtung Klimaneutralität unterstützen und Unternehmen entlasten, die in ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit in besonderer Weise eingeschränkt werden.
... zum Thema Wasserstoff, ...
Sehr bedeutsam für die deutsche Wirtschaft ist zudem das für das vierte Quartal 2021 angekündigte Gesetzgebungspaket zur Dekarbonisierung des Gasmarkts. Die EU will durch neue Regeln zur Entstehung eines kosteneffizienten, europäischen Wasserstoffmarktes beitragen, der zumindest teilweise auch auf bestehende Erdgasinfrastruktur aufbauen könnte. Geklärt werden soll unter anderem, welche Unternehmen zukünftig Elektrolyseure betreiben dürfen, welche Herstellungsverfahren für Wasserstoff Priorität bekommen und wer Investitionen in die Wasserstoffinfrastruktur schlussendlich finanziert.
... zur Kreislaufwirtschaft, ...
Im Mittelpunkt der und umweltpolitischen Dimension des Green Deal steht die Förderung der Kreislaufwirtschaft. Die Kommission hat angekündigt, im vierten Quartal 2021 einen neuen Rechtsrahmen für nachhaltige Produkte sowie einen Vorschlag zur Überarbeitung der Ökodesign-Richtlinie vorzulegen. Das bringt für die Unternehmen erheblichen Anpassungsbedarf bei der Gestaltung und Herstellung ihrer Produkte mit sich. Das Ziel der weiteren Stärkung der Kreislaufwirtschaft führt auch zu Veränderungen in den Bereichen "Verpackungen" sowie "Batterien": Neue Vorgaben zu deren Gestaltung und Wiederverwendbarkeit werden im laufenden Jahr ebenfalls weiter vorangetrieben.
... zu Luft-, Wasser- und Bodenqualität und ...
Darüber hinaus will Brüssel die Schadstoffemissionen in die Umwelt weiter verringern. Im Mai hat die EU-Kommission einen Aktionsplan zur sogenannten Nullschadstoff-Ambition für die Bereiche Luft, Wasser und Böden veröffentlicht. Konkret ist es geplant, die Luft- und Wasserqualitätsnormen zu überprüfen. Unternehmen müssen sich damit mittelfristig auf weitere Vorgaben zur Emissionsreduzierung und damit auf Anpassungen ihrer Produktionsprozesse und Produkte einstellen.
Im Verkehrsbereich wird es im Herbst 2021 neben den CO2-Vorgaben zudem einen Vorschlag für die Euro-7-Norm geben, mit der Verbrennungsmotoren auch bei anderen Luftschadstoffen noch sauberer und effizienter werden sollen.
... zu Gebäuden
Und nicht zuletzt ist für Ende des Jahres eine Novelle der Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden vorgesehen. Voraussichtlich werden die Anforderungen an den Energieverbrauch neuer Gebäude noch einmal nachgeschärft. In der Diskussion sind auch energetische Mindestanforderungen an den Gebäudebestand. Zu erwarten sind in Ergänzung zur Energieeffizienzrichtlinie zumindest klare Vorgaben für die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude. Möglich ist darüber hinaus eine Ausweitung der Pflicht, Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden zu errichten.

(Quelle: DIHK)

Europäisches Emissionshandelssystem: Kommission plant sehr ambitionierte Reform

Die Europäische Kommission wird eine Reform des EU ETS vorschlagen, die sich wie erwartet preistreibend auswirken wird. Die freie Zuteilung für Industrieunternehmen soll noch stärker reduziert und zudem konditioniert werden. Für Branchen, die dem CO2-Grenzausgleich unterliegen werden, soll sie sogar ganz abgeschafft werden.
Ein Entwurf des Änderungsvorschlags der EU ETS-Richtlinie, der dem DIHK vorliegt, bestätigt den Plan der Kommission, einen beachtlichen Teil der zur Erreichung des gesteigerten 2030-Klimaziels notwendigen zusätzlichen CO2-Minderungen über das EU ETS zu erreichen.
So wird deutlich, dass die Kommission plant, den linearen Reduktionsfaktor anzupassen und zugleich das Ausgangsniveau der Emissionen (Cap) einmalig nach unten anzupassen. Die Reduktion des linearen Reduktionsfaktors soll ein Jahr nach Inkrafttreten der novellierten Richtlinie wirksam werden. Genaue Zahlen enthält der Entwurf noch nicht.
Die Marktstabilitätsreserve soll ebenso reformiert werden. Eine wichtige Änderung im Vorschlag ist die Beibehaltung der erhöhten Absorptionsrate von 24 Prozent über das Jahr 2023 hinaus. In der aktuellen Richtlinie ist festgelegt, dass diese ab 2024 wieder auf 12 Prozent absinkt. Die Marktstabilitätsreserve würde durch die Fortschreibung der höheren Rate mehr Zertifikate vom Markt nehmen. Zudem soll die Menge der Zertifikate in der Reserve auf 400 Millionen begrenzt werden. Andere Anpassungen zielen darauf ab, ungewünschte Nebeneffekte der geltenden Schwellenwerte zu vermeiden.
Für die vom EU ETS erfassten Industriebetriebe besonders relevant sind die geplanten Anpassungen der Regeln für die freie Zuteilung. Konkret schlägt die Kommission vor, die jährliche Obergrenze für die Abwertung der benchmarks (Emissionswerte) ab dem Jahr 2026 von 1,6 Prozent auf 2,5 Prozent anzuheben. Dies würde dazu führen, dass die freie Zuteilung für einige Sektoren in der nächsten Zuteilungsperiode (2026 - 2030) geringer ausfällt. Nach Angaben der Kommission soll hierdurch die Anwendung des sektorübergreifenden Korrekturfaktors vermieden werden. Dieser Faktor kürzt die freie Zuteilung für alle Industrieanlagen, sobald die initial berechneten Zuteilungen die in der Richtlinie vorgesehene Obergrenze überschreiten.
Zusätzlich soll die freie Zuteilung an eine Verpflichtung für Investitionen in den Klimaschutz geknüpft werden. Sektoren, die unter den Anwendungsbereich des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) fallen, sollen keine freie Zuteilung mehr erhalten.
Die Richtlinie sieht vor, dass über den Innovationsfonds zukünftig Carbon Contracts for Difference finanziert werden können, die über ein Ausschreibungsverfahren vergeben werden müssen.
Die Ausweitung des EU ETS auf den Seeverkehr soll ab 2026 vollumfänglich stattfinden. Erfasst werden sollen Emissionen, die bei Fahrten in die EU („incoming voyages“) und am Liegeplatz in europäischen Häfen anfallen. Eine freie Zuteilung ist nicht vorgesehen. Das System zur Überwachung, Berichterstattung und Verifizierung (MRV) der Schifffahrt soll in das EU ETS integriert werden.
Der Modernisierungsfonds, der Investitionen in den Umbau des Energiesystems und des Klimawandels in weniger wohlhabenden Mitgliedstaaten unterstützt, soll aufgestockt werden. Alle Mitgliedstaaten sollen verpflichtet werden, 100 Prozent der Versteigerungserlöse zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen zu verwenden. Eine neue Studie des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung kommt zu dem Schluss, dass emissionsintensive Stromerzeugungstechnologien wie die Braunkohle durch die steigenden Preise im EU ETS bis spätestens 2030 aus dem Markt ausscheiden werden.

(Quelle: DIHK)

Neues EU-Emissionshandelssystem für Gebäude und Verkehr ab 2026: Details nun bekannt

Ein Entwurf für die Novelle der EU-Emissionshandelsrichtlinie bestätigt, dass die Europäische Kommission die Schaffung eines neuen, zusätzlichen EU ETS für Gebäude und Verkehr vorschlagen wird. Der Vorschlag wird Teil des Fit-For-55-Pakets sein, das am 14. Juli erwartet wird.
Wie bereits zuvor kommuniziert, würde es sich um ein vom bestehenden Europäischen Emissionshandelssystem (EU ETS) getrenntes System handeln. Der Entwurf der Kommission, der dem DIHK vorliegt, sieht vor, dass die CO2-Bepreisung ab dem Jahr 2026 greift. Bereits zwei Jahre zuvor würden Berichtspflichten starten. Wie im deutschen nationalen Emissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) würden die Inverkehrbringer der Brennstoffe erfasst (Upstream-Ansatz).
Vorgesehen ist aktuell, nur diejenigen Brennstoffe zu erfassen, die in den Bereichen Verkehr und Gebäude eingesetzt werden. Die industrielle Prozesswärme wäre damit nicht betroffen.
Die Obergrenze für die Emissionen und die jährliche Absenkung würden für den Zeitraum 2024 bis 2030 berechnet, auf Grundlage der über die Lastenteilungsverordnung erfassten Daten. Im Jahr 2028 ist eine einmalige Anpassung der Obergrenze geplant, sollten sich die Emissionen im Jahr 2026 als signifikant höher als erwartet erweisen. Die Obergrenze und der lineare Reduktionsfaktor würden sich an den laut Lastenteilungsverordnung zur Verfügung stehenden CO2-Budgets für die Sektoren Gebäude und Verkehr orientieren. Genaue Zahlen enthält der Entwurf noch nicht, da die politische Entscheidung über die Aufteilung der zusätzlich notwendigen CO2-Minderungsleistung auf die Lastenteilungssektoren und das EU ETS noch aussteht.
Eine freie Zuteilung von Zertifikaten ist nicht vorgesehen.
Ähnlich wie im bestehenden EU ETS plant die EU-Kommission, eine Marktstabilitätsreserve zu etablieren, die bei einem Überangebot von Zertifikaten auf dem Markt Emissionsberechtigungen vom Markt nimmt (bzw. bei einer Knappheit zusätzliche Zertifikate freigibt). Zudem gilt: Sollten die Preise über mehrere Monate hinweg extrem in die Höhe schnellen, würden aus der Reserve durch die Kommission zusätzlich Zertifikate für die Versteigerung freigesetzt. Zudem werden im ersten Handelsjahr mehr Zertifikate versteigert als absehbar nachgefragt werden, um Preisspitzen zu Beginn des Emissionshandels zu vermeiden.
Die Mitgliedstaaten wären verpflichtet, die Versteigerungserlöse für Investitionen in den Klimaschutz und Energiewende einzusetzen. 50 Prozent der Finanzmittel sollen hierbei ärmeren Haushalten zugutekommen (soziale Komponente).

(Quelle: DIHK)

Gebäudeeffizienz-Richtlinie der EU: Bitte um Rückmeldung zu Konsultationsbeitrag

Der DIHK hat einen Entwurf der Antworten für die Konsultation der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) erarbeitet. Hierzu wird um eine Einschätzung gebeten.
Einen Schwerpunkt der Konsultation bilden Fragen rund um die erwogenen Mindestenergieeffizienzstandards für Bestandsgebäude, die beispielsweise beim Verkauf oder der Vermietung eines Gebäudes greifen könnten. Verbunden wären damit Pflichten zur energetischen Sanierung. Die Kommission erfragt konkret, auf welche Kategorie von Gebäuden der Standard angewandt und wie er ausgestaltet werden sollte (Effizienz des gesamten Gebäudes, einzelner Gebäudekomponenten etc.). Bislang verpflichtet die Richtlinie die Mitgliedstaaten lediglich, Effizienzstandards für Neubauten festzulegen. (Fragebogen Seiten 7 - 11)
Ganz grundsätzlich stellt die Kommission die Frage, ob das Konzept der Nullemissionsgebäude in der EPBD verankert werden sollte, um die Regulierung stärker am zentralen Ziel des Green Deal einer massiven Einsparung von CO2-Emissionen auszurichten. (Fragebogen Seite 2)
Zur Diskussion gestellt wird auch, ob neben der Energieeffizienz von Gebäuden weitere Ziele durch die EPBD verfolgt werden sollten, beispielsweise sozialpolitischer Art oder in Bezug auf die "Intelligenz" oder den Komfort von Gebäuden. (Fragebogen Seiten 8, 15-16, 19)
(Quelle: DIHK)

Klimaschutz und CO2-Preise

Der Ausstoß von CO2 verteuert sich. Verantwortlich dafür ist die kontinuierliche Verknappung der Zertifikate im europäischen CO2-Handel und die zusätzliche nationale CO2-Bepreisung seit 2021. Hinzu kommen Pläne aus Europa, Importe aus Drittstaaten mit einer CO2-Grenzsteuer zu belasten. Gleichzeitig steigt die Nachfrage nach klimafreundlichen Technologien durch steigende CO2-Kosten.

Regulatorik und politischer Rahmen

Zentrales Instrument für mehr Klimaschutz in Europa ist der europäische Emissionshandel kurz EU-ETS. Mit diesem weltweit größten Handelssystem für CO2-Zertifikate sind etwa 43 Prozent aller CO2-Emissionen in der EU abgedeckt. Bisher erfasst der CO2-Handel in Europa die Energiewirtschaft sowie Anlagen des Industriesektors und die Luftfahrt. Zukünftig soll auch die Schifffahrt einbezogen werden. Aber auch die Integration des Gebäude- und Verkehrssektors wird aktuell stark favorisiert. Der Handel mit CO2-Zertifikaten wurde seit mehreren Jahren zum zentralen Instrument für eine wirksame Reduktion des CO2-Ausstoßes. Nach aktuellem Stand der europäischen Klimaziele wird der Mechanismus des europäischen Emissionshandels den CO2-Ausstoß planmäßig bis 2030 um 43 Prozent reduzieren. Mit dem Ziel der „Treibhausgasneutralität“ bis 2050 wird das bestehende Klimaschutz-Zielniveau in Europa massiv gesteigert. Statt der bislang angestrebten Reduktion um 40 Prozent, sollen mit dem Klimaschutzgesetz der EU, zukünftig 55 Prozent des CO2-Ausstoßes bis 2030 gegenüber 1990 reduziert werden. Diese Zielanhebung hat für die Wirtschaft weitreichende Auswirkungen. Einerseits ist zu erwarten, dass die Kosten für die Energiebeschaffung ansteigen werden. Andererseits steigen die Herstellungskosten für CO2-intensive Produktionsverfahren, wie beispielsweise bei der Bereitstellung von Grundstoffen. Kosten, die in der Lieferkette weitergegeben werden und branchenübergreifende Preisanstiege zur Folge haben.
Kurz erklärt: Wie funktioniert der CO2 Handel in Europa?
Der europäische Emissionshandel (EU-ETS) funktioniert nach dem Prinzip des sogenannten „Cap & Trade“. Die Obergrenze (Cap) legt fest, wie viele Emissionen insgesamt ausgestoßen werden dürfen. Die Emissionsberechtigungen in Form von Zertifikaten können dann auf dem Markt frei gehandelt werden (Trade). Hierdurch bildet sich ein Preis für den Ausstoß von CO2. Dieser Preis setzt den Anreiz, Treibhausgase in Europa zu reduzieren, um weniger CO2-Zertifikate am Markt erwerben zu müssen.
Damit reizt das marktwirtschaftliche Instrument des Emissionshandels die Entwicklung und Einführung neuer Technologien an und verändert das Verbrauchsverhalten der Unternehmen nachhaltig.
Um der Wirtschaft Planungssicherheit auf dem Weg zur Klimaneutralität zu geben und zu verhindern, dass Unternehmen in Staaten mit geringeren Klimaschutzstandards abwandern, müssen bisher nicht alle CO2-Zertifikate von Unternehmen am Markt gekauft werden. Vielmehr erfolgt in Abhängigkeit der Emissionsintensität einer Branche eine anteilige freie Zuteilung benötigter CO2-Zertifikate durch die Mitgliedsstaaten der EU. Im Ergebnis können so CO2-intensive Wirtschaftszweige ihre Produktion nach und nach in Richtung Klimaschutz umstellen, ohne im internationalen Wettbewerb stark benachteiligt zu werden.
Dieses austarierte System für mehr Klimaschutz in Europa könnte jedoch bald der Vergangenheit angehören. Unter dem Schlagwort „CO2-Grenzausgleichssystem“ plant die Europäische Kommission, im Rahmen des Green Deals für ausgewählte Sektoren eine Art CO2-Importzoll sowie eine Art CO2-Exportsubventionen für spezifische Unternehmen und Waren. Unklar ist bisher, wie ein solches CO2-Grenzausgleichssystem in der Praxis ausgestaltet werden soll. Auch widerspricht ein solch protektionistischer Ansatz den Grundwerten eines liberalen Welthandels und steht im Konflikt mit den internationalen Vereinbarungen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO).

Chancen und Wachstumstrends

Ein Anstieg der CO2-Preise eröffnet insbesondere Chancen für den Dienstleistungs- und Beratungssektor mit Blick auf Klimaschutzmaßnahmen. Aber auch Umwelt- und Energieeffizienztechnologien profitieren von steigenden CO2-Preisen. Das Beratungsunternehmen Roland Berger geht in einer Studie davon aus, dass sich das Geschäftsvolumen der europaweiten Nachfrage nach Energieeffizienz-Dienstleistungen bis zum Jahr 2025 auf 50 Mrd. Euro verdoppeln wird. Größter Teilmarkt sei das Engineering für Energieeffizienz-Technologien mit rund 40 Prozent. Die Bundesstelle für Energieeffizienz beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BfEE) analysiert insbesondere den Markt für Energieeffizienz-Dienstleistungen. Für das Jahr 2019 benennt die BfEE ein realisiertes Marktvolumen für Energiedienstleistungen, Energieaudits und andere Energieeffizienzmaßnahmen wie vorzugsweise das Thema Contracting von rund 9 Mrd. Euro in Deutschland.
Eine bisher in Deutschland wenig beachtete Chance sind Technologien zur Speicherung von CO2-Emissionen. Sogenannte CCU (Carbon Capture and Utilization) und CCS-Technologien (Carbon Capture and Storage) deuten beispielsweise in Norwegen aber auch in England einen Wachstumstrend an. Sie haben ein großes Potenzial für die Grundstoffindustrie und Abfallentsorgung sowie eine erhebliche Hebelwirkung auf den Ausbau einer CO2-neutralen Wasserstoffinfrastruktur.

Gefahren und Herausforderungen

Die Industrie und der produzierende Sektor stehen bei kurzfristig stark ansteigenden CO2-Preisen vor der Herausforderung, erhebliche finanzielle Mittel in die Umrüstung etablierter Produktionsverfahren investieren zu müssen. Die Gefahr dabei ist, dass bestehende Anlagen vor Ende der geplanten Abschreibungsphase ersetzt werden müssen. Noch bedrohlicher wird die Situation, wenn keine technologischen Alternativen zur Verfügung stehen oder diese nur zu extrem unwirtschaftlichen Konditionen in den Produktionsprozess integriert werden können. Insgesamt entstehen erhebliche Mehrinvestitionen, die in einer Studie von Boston Consulting Group (BCG) und Prognos auf durchschnittlich 45 bis 70 Mrd. Euro pro Jahr in Deutschland geschätzt werden. Für den Industriesektor prognostiziert die Studie Mehrinvestitionen im Umfang von insgesamt 230 Mrd. Euro bis 2050, um eine Reduzierung der Treibhausgase um 95% zu realisieren.
Im bestehenden europäischen CO2-Handel werden die Planbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit durch eine teilweise freie Zuteilung sichergestellt, die schrittweise reduziert wird. Würde dieses System durch einen unkoordinierten CO2-Grenzausgleich wegfallen, ergäbe sich eine Mehrbelastung für den deutschen Industriestandort von 3,6 Mrd. Euro bei einem moderaten CO2-Preis in der EU von 25 Euro.
Quelle: DIHK

Verkehr und neue Mobilität

Der Verkehrssektor steht vor der Herausforderung eine Trendwende einzuleiten, um den Emissionsausstoß zukünftig zu reduzieren. Absehbar ist hierbei ein Technologiemix bestehend aus elektrischen Fahrzeugen, Wasserstoff betriebenen Antriebssystemen sowie E-Fuels und synthetischen Kraftstoffen insbesondere für den Schwerlasttransport und im Rahmen des Luftverkehrs. Für Unternehmen entstehen aufgrund der Dynamik im Bereich der Mobilität Chancen für neue Geschäftsmodelle. Aber auch das betriebliche Flottenmanagement kann von den neuen Möglichkeiten profitieren.

Rahmenbedingungen und Kosteneffekte

Mit Hilfe des europäischen Green Deals soll der Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft gelingen, in der bis 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr freigesetzt werden. Für den Verkehrssektor bedeutet dies eine Reduktion von 90% der Treibhausgasemissionen bis 2050.
Der Verkehrssektor ist sich seiner Mitverantwortung bei der Reduzierung von Treibhausgasen bewusst und ist auch bereit, trotz stetigem Wachstums der Verkehrsmengen, weiterhin seinen Beitrag zu leisten. Es ist bereits ambitioniert, das aktuelle Zwischenziel von 55% Reduktion bis 2030 erreichen zu wollen. Trotzdem wird bereits eine weitere Zielverschärfung diskutiert. Die angekündigte Überarbeitung der Flottengrenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge sollte genutzt werden, um die Kosten des gesamten Lebenszyklus zu betrachten (Well-to-Wheel-Ansatz). Aktuelle, einseitig auf die Förderung der batteriebetriebenen Elektromobilität ausgerichtete Anreize zur CO2-Reduktion, sollten korrigiert werden.

Chancen und Trends

Diese überaus ambitionierten Ziele stellen neben den Fahrzeugherstellern auch das Transportgewerbe und die Logistikwirtschaft vor enorme Herausforderungen. Das Wachstum dieser Branchen bildet jenes der Gesamtwirtschaft ab. Dieses Wachstum braucht es, um den Green Deal zu finanzieren. Es braucht Augenmaß, damit aus den Forderungen keine Überforderungen werden.
Multimodalität, Technologieoffenheit und die Förderung zur Umstellung auf moderne Fahrzeuge (statt Restriktionen einzuführen) sind die bestimmenden Säulen der Verkehrspolitik innerhalb Europas. Dies wird auch von der Politik eingefordert. Eine Klimapolitik, die zu weiteren, einseitigen Belastungen der Verkehrswirtschaft führt, kann aus unserer Sicht nicht erfolgreich sein, auch weil die Verbindung mit dem Wirtschaftswachstum sehr eng ist.
Elektromobilität darf sich nicht nur auf batterieelektrische Antriebsformen beschränken und das Potenzial von alternativen Kraftstoffen – auch für die Luftfahrt – muss in den Fokus der Forschung rücken.
Das Jahr 2021 ist in der EU das Jahr der Schiene. Jetzt gilt es, nicht nur neue Angebote zu schaffen, sondern auch für einen bedarfsgerechten Ausbau der Infrastruktur zu sorgen. Insbesondere im Hinblick auf die langen Beteiligungs- und Planungsphasen muss frühzeitig die politische Weichenstellung dafür erfolgen.
City-Logistik-Konzepte sind seit Jahrzehnten in der Diskussion. Mit großer Wirkung hat sich bisher keines davon durchgesetzt, obgleich das Versandaufkommen durch einen kontinuierlich wachsenden E-Commerce auch weiterhin zunehmen wird. Hier gilt es, weiter zu forschen und neue Möglichkeiten (wie unterirdische Logistiksysteme oder ein regulierter Drohnenverkehr) als Pilotprojekte umzusetzen, um technologischer Vorreiter zu werden. Eine optimierte städtische Logistik ist für den Klimaschutz dabei von besonderer Bedeutung, da auf der letzten Meile von Warenströmen ein Großteil der CO2-Emissionen freigesetzt wird. Die Chancen für disruptive Innovationen für einen florierenden Wirtschaftsstandort durch neue City-Logistik-Konzepte sind aus ökonomischen und ökologischen Gründen entsprechend groß.
Chancen für den Personenverkehr sollten durch einen Ausbau des Betrieblichen Mobilitätsmanagements optimiert werden. Das Betriebliche Mobilitätsmanagement kann enorme Einsparpotenziale bei der Mitarbeiter- und Dienstmobilität bewirken. Bedarfsorientierte Angebote erleichtern den Umstieg auf den Umweltverbund (ÖPNV, Fuß und Rad), senken den CO2-Ausstoß, sparen Kosten und fördern die Gesundheit. Es ist für Unternehmen und Verwaltung gleichermaßen geeignet und erreicht mit einer entsprechenden Beratung eine Vielzahl von Mitarbeitenden und damit Pendlern.
Quelle: DIHK