Gebäudeeffizienz-Richtlinie der EU: Bitte um Rückmeldung zu Konsultationsbeitrag

Der DIHK hat einen Entwurf der Antworten für die Konsultation der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) erarbeitet. Hierzu wird um eine Einschätzung gebeten.
Einen Schwerpunkt der Konsultation bilden Fragen rund um die erwogenen Mindestenergieeffizienzstandards für Bestandsgebäude, die beispielsweise beim Verkauf oder der Vermietung eines Gebäudes greifen könnten. Verbunden wären damit Pflichten zur energetischen Sanierung. Die Kommission erfragt konkret, auf welche Kategorie von Gebäuden der Standard angewandt und wie er ausgestaltet werden sollte (Effizienz des gesamten Gebäudes, einzelner Gebäudekomponenten etc.). Bislang verpflichtet die Richtlinie die Mitgliedstaaten lediglich, Effizienzstandards für Neubauten festzulegen. (Fragebogen Seiten 7 - 11)
Ganz grundsätzlich stellt die Kommission die Frage, ob das Konzept der Nullemissionsgebäude in der EPBD verankert werden sollte, um die Regulierung stärker am zentralen Ziel des Green Deal einer massiven Einsparung von CO2-Emissionen auszurichten. (Fragebogen Seite 2)
Zur Diskussion gestellt wird auch, ob neben der Energieeffizienz von Gebäuden weitere Ziele durch die EPBD verfolgt werden sollten, beispielsweise sozialpolitischer Art oder in Bezug auf die "Intelligenz" oder den Komfort von Gebäuden. (Fragebogen Seiten 8, 15-16, 19)
(Quelle: DIHK)