Nr. 6232566

DIHK-Stellungnahme zur AVBFernwärmeV

Viele Unternehmen – vor allem im Bereich Handel und Dienstleistungen, aber auch Industriebetriebe – nutzen Fernwärme zur Deckung des eigenen Wärmebedarfs. Anders als bei anderen leitungsgebundenen Energieinfrastrukturen handelt es sich bei der Fernwärme nicht nur um ein natürliches Monopol, sie ist auch weder reguliert noch liberalisiert. Daher spielen Transparenz und Schutz der angeschlossenen Unternehmen eine herausragende Rolle.
Die DIHK weist darauf hin, dass viele Fernwärmeanbieter an den meisten Stellen zu abweichenden Einschätzungen kommen. Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht ergibt sich folgende Kurzeinschätzung des Referentenentwurfs:
  • Es ist grundsätzlich richtig, dass das BMWK die Verordnung novelliert und damit mehr Transparenz und Kostensicherheit hergestellt werden soll, da die Energiekrise Probleme bei Preistransparenz aufgeworfen hat.
  • Die Neuregelungen der Preisänderungsklauseln gehen in die richtige Richtung. Aus Sicht der Abnehmer könnten die Formulierungen klarer und die Fristen länger sein. Zudem sollten Preissenkungen genauso schnell beim Kunden ankommen wie Preiserhöhungen, und die Methodik noch klarer formuliert werden.
  • Die zusätzlichen Informations- und Veröffentlichungspflichten der Fernwärmeversorger bringen mehr Transparenz. Positiv ist insbesondere die Veröffentlichung des CO2-Fußabdrucks der Fernwärme und die Verknüpfung mit dem Herkunftsnachweisregister. Allerdings benötigen die Unternehmen die Angabe CO2 je kWh oder MWh.
  • Teilweise gehen die Anforderungen aber auch zu weit. Nicht alle Informationen sind für Abnehmer von Fernwärme tatsächlich relevant. Hier sollte noch einmal stärker selektiert werden.
  • Eine Novelle der AVB ist schon lange angekündigt. Abnehmer wie Anbieter warten auf Planungssicherheit. Daher sollte sie so rasch wie möglich, gerne zum Jahreswechsel, in Kraft treten.
  • Die DIHK setzt sich zudem für eine stärkere Preiskontrolle ex post ein. Diese sollte auf Bundesebene liegen, um eine Einheitlichkeit sicherzustellen und mit der nächsten EnWG-Novelle umgesetzt werden. Auch ein Register zur Fernwärme wäre sinnvoll, ersetzt aber eine wirksame Preiskontrolle jedoch nicht.
Quelle: DIHK, 10.10.2024

IHK-Forderung zu Netzentgelten

Die IHK hat Stellung bezogen zur sachgerechten Verteilung von Mehrkosten aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien:
Generell stellen die hohen und in den kommenden Jahren weiter ansteigenden Netzentgelte ein Problem für die Wettbewerbsfähigkeit vieler Unternehmen dar und verlangsamen wichtige betriebliche Investitionen. Es ist daher aus DIHK-Sicht notwendig, ein Gesamtfinanzierungskonzept Netzentgelte zu erarbeiten, das sich mit diesem Problem befasst.
Aus der Perspektive der DIHK sollte es das Ziel sein, wettbewerbsfähige Strompreise für die Wirtschaft in jeder Region Deutschlands zu gewährleisten. Die DIHK trägt den Ansatz mit, Verteilnetzgebiete mit einem besonders hohen Anteil erneuerbarer Energien und damit hohen Kosten für die regionale Infrastruktur bei den Netzentgelten zu entlasten. Der gewählte Ansatz zur Ermittlung des Wälzungsbetrags ist grundsätzlich nachvollziehbar.

Die Wälzung der Kosten über die §19-StromNEV-Umlage ist aus Sicht der Wirtschaft die zweitbeste Lösung. Besser wäre die Kosten in die Umlage zu übernehmen und diese aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. Dies würde auch der gesamtgesellschaftlichen Dimension der Energiewende Rechnung tragen. Eine Vorausschau, wie sich die Netzentgelte und damit der Wälzungsbetrag in den kommenden drei bis fünf Jahren entwickelt, wäre wünschenswert.

In einer regional verankerten Organisation wie der IHK-Organisation sind Themen mit regional unterschiedlichen Auswirkungen in einer bundesweiten Betrachtung umstritten. Dies zeigt sich auch beim Thema Verteilnetzentgelte. Hier reicht das Meinungsspektrum von „alles lassen, wie es ist“ bis zu „alles bundesweit einheitlich wälzen“.

Stellungnahme zu Eckpunktepapier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 136 KB)
30.05.2024