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Nr. 6232566

Eine effektive Absicherungspflicht als Alternative zu Kapazitätssubventionen

In Deutschland und Europa gibt es eine anhaltende Debatte darüber, wie Versorgungssicherheit beim Übergang zu einem klimaneutralen Stromsystem gewährleistet werden kann. Eine häufige, aber ineffiziente Antwort ist die Subvention konventioneller Technologien, welche jedoch notwendigen Marktanpassungen entgegenwirkt. Eine binnenmarktfreundliche, marktwirtschaftliche Absicherung der Stromversorgung bietet hingegen ökonomische Vorteile und stärkt dadurch Europas Wettbewerbsfähigkeit.
Kapazitätssubventionen haben einen hohen Preis
Die Einführung von Kapazitätssubventionen in Form von Kraftwerksstrategie (KWS) oder Kapazitätsmärkten erfordert den Nachweis eines Versorgungsproblems. Anstatt Marktunvollkommenheiten ursächlich zu beheben, erscheint es in der Regel politökonomisch attraktiver, Subventionen in Aussicht zu stellen. Doch bereits die Debatte über die Einführung von Kapazitätssubventionen weckt Erwartungen, die zu Investitionszurückhaltungen führen. Insofern kann von politischer Seite und von Seiten potenzieller Subventionsempfänger eine selbsterfüllende Prophezeiung in Gang gesetzt werden.
Die Lösungsräume von wettbewerblichen staatlichen Ausschreibungen und marktwirtschaftlichen preisbasierten Anreizsystemen unterscheiden sich u.a. aufgrund von Mengen- und Technologievorgaben. Die Einführung von Kapazitätssubventionen steigert strukturell die Systemkosten, wodurch Verbraucher, der Binnenmarkt und schließlich die europäische Wettbewerbsfähigkeit einen hohen Preis zahlen. Dafür sind u.a. diese Aspekte verantwortlich:
  • Marktabschottung: Die notwendige Anpassung der Marktstrukturen wird behindert. Entscheider zielen bei der Ausgestaltung von Kapazitätssubventionen häufig auf spezifische Technologien an ausgewählten Orten. Dadurch wird der Wettbewerb durch innovative Technologien, Flexibilitätsoptionen und dem Binnenmarkt zugunsten etablierter Unternehmen und Technologien beeinträchtigt. Häufig führen sie sogar zu einer Steigerung der Marktmacht. In der politischen Diskussion über die Notwendigkeit von Kapazitätsmärkten wird der Import aus benachbarten Mitgliedsstaaten zudem regelmäßig fälschlicherweise als problematisch angeführt. Im Ergebnis wird der Wettbewerb auf die Ebene der politischen Einflussnahme (Rent Seeking) verlagert, anstatt durch Marktmechanismen, eine wettbewerbsfähige Stromversorgung anzureizen.
  • Nachfragefestlegung: Der Nachweis über Versorgungsprobleme und die auszuschreibende Leistung wird durch staatliche Annahmen und Ziele beeinflusst. In der KWS-Konsultation wurde die Erwartung aus dem EEG (2023) genannt, dass die Bruttostromnachfrage im Jahr 2030 bis zu 750 TWh (ca. 670 TWh netto) betragen soll. Im Jahr 2024 lag der Bruttostromverbrauch bei 512 TWh (Statista, 2025). Das entspräche einem Anstieg von knapp 50 % in sechs Jahren. McKinsey (2025) kalkuliert im aktuellen „Trendszenario“ eine Nettostromnachfrage im Jahr 2030 von 530 TWh und im Szenario „Transformationspfad“ von 615 TWh. Zentrale Planungen unterliegen Informationsasymmetrien. Sie können fälschlicherweise die Notwendigkeit von Eingriffen aufzeigen, sowie teure und marktverzerrende konventionelle Überkapazitäten herbeiführen.
  • Technologieverzerrung: Durch die politische Festlegung der subventionierten Technologien und Energieträger wird der Wettbewerb direkt und indirekt verzerrt. In der KWS sollte direkt zunächst vor allem Wasserstoff gefördert werden; inzwischen zunehmend Erdgas. In Kapazitätsmärkten verzerrt die administrative Festlegung von Deratingfaktoren indirekt den Wettbewerb. Die resultierenden konventionellen Überkapazitäten verdrängen Innovationen und Flexibilitätsoptionen, die zu einem kostengünstigen Versorgungssystem beitragen und die Integration erneuerbarer Energien unterstützen könnten. Aufgrund dieser Wettbewerbsverzerrung sinkt der Marktwert erneuerbarer Energien, wodurch Förderkosten steigen. Das Versorgungssystem verliert an Effizienz und Resilienz gegenüber einer marktwirtschaftlichen Organisation, in der Risiken adäquat bewirtschaftet werden.
Die Wettbewerbsverzerrung durch Kapazitätssubventionen führt zu hohen Kosten, fossilen Lock-in-Effekten und wirkt dem Binnenmarkt entgegen. Die Umlage für die Finanzierung behindert zudem die Elektrifizierung, wodurch Dekarbonisierungskosten steigen. Im Ergebnis sinken die Wettbewerbsfähigkeit und der Wohlstand Europas.
Marktwirtschaftliche Absicherung der Versorgungssicherheit
Eine sichere und wettbewerbsfähige Stromversorgung lässt sich besser durch marktwirtschaftlichen Wettbewerb anreizen. Internationale Erfahrungen in vielen Sektoren zeigen, dass privatwirtschaftliche Kapitalallokation zu produktiveren Investitionen führt als eine staatlich gesteuerte Kapitalallokation.
Eine effektive Absicherungspflicht integriert die Vorgaben der Strommarktrichtlinie zur Stärkung des Verbrauchschutzes mit Anreizen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Indem Bilanzkreisverantwortliche ihre antizipierte Nachfrage absichern, werden Investitionen in steuerbare Leistung angereizt. Die Verpflichtung lässt sich über Börsengeschäfte, bilateralen Handel, Eigenerzeugung und Nachfrageflexibilität erfüllen, wodurch ein hohes Maß an Wettbewerb gewährleistet wird.
Die wesentlichen Vorteile basieren auf einer marktbasierten Nachfrageprognose und dem technologieoffenen Wettbewerb ohne verzerrende regulatorische Eingriffe.
  • Nachfrageprognose: Marktakteure können die zukünftige Nachfrage besser antizipieren als staatliche Behörden. Die Aussicht auf staatliche Subventionen reizt hohe Nachfrageprognosen an. Wenn die Verwendung des eigenen privatwirtschaftlichen Kapitals von den Prognosen abhängt, fallen sie in der Regel realistischer aus.
  • Technologischer Wettbewerb: Der technologische Wettbewerb wird durch effiziente Portfoliooptimierung angereizt; ohne Markteintrittsbarrieren für innovative Technologien und Flexibilitätsoptionen. Indem Unternehmen die zukünftige Wirtschaftlichkeit und absehbare Risiken in ihre Investitionsentscheidungen einkalkulieren, werden die Effizienz und die Resilienz des Stromsystems gestärkt.
Auf diese Weise ermöglicht die Absicherungspflicht eine marktwirtschaftliche Organisation der Versorgungssicherheit. Die Gesamtsystemkosten sinken, was die europäische Wettbewerbsfähigkeit stärkt und schließlich den Wohlstand in Europa steigert.
20.03.2025, Quelle: Connect Energy Economics GmbH

Erklärung zur Nutzung nachhaltiger Holzenergie

Im Januar 2025 unterzeichnete die DIHK die Erklärung zur Nutzung nachhaltiger Holzenergie.

Leitlinien

Holz ist ein wertvoller Rohstoff, der in Deutschland nachhaltig vorhanden ist und sowohl für die unverzichtbare stoffliche als auch für die zwingend erforderliche energetische Nutzung vielfältige Potenziale bietet. Für die Energiewende und damit auch für den Klimaschutz gilt es, diese Potenziale konsequent zu nutzen.
Wir beabsichtigen, die energetische Nutzung von Holz zu stärken und weiterzuentwickeln. Die Holzenergienutzung ist von großer Bedeutung für den Wärmesektor in Deutschland, der als größter Sektor einen Anteil von rund 50 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs in Deutschland ausmacht.
In Deutschland wird – wie auch die Bundeswaldinventur IV (BWI 2022) zeigt – in den kommenden Jahren ausreichend Holz vorhanden sein, um den stofflichen und energetischen Bedarf zu decken. Denn Deutschland verfügt über enorme Holzvorräte. Allerdings besteht ein sehr großer Teil dieser Vorräte aus nicht klimastabilen Baumarten. Im Zuge der Erderwärmung werden sich in den nächsten Jahren viele Standortbedingungen für die Wälder ändern und eine dynamische Anpassung von Baumarten erfordern.
So bedarf es vor dem Hintergrund des Klimawandels enormer Anstrengungen, die Wälder nachhaltig zu bewirtschaften und in klimaanpassungsfähige Mischwälder umzubauen. Eine weitere Steigerung der Holzvorräte und eine umfassende Flächenstilllegung würden das Risiko von Waldschäden erhöhen und in diesem Fall zu negativen Auswirkungen auf das Klima führen. In diesem Zusammenhang ist zu sehen, dass ein gesunder und zukunftsfähiger Mischwald eine sehr hohe CO2-Senkenleistung und einen aktiven Beitrag zur Klimaregulierung durch die dann gegebene Beschattung sowie die Kühlungsleistung aus der Verdunstung vorweist.
Holz ist ein regenerativer heimischer Rohstoff mit ausgezeichneter Klimabilanz. Daher ist es klimapolitisch sinnvoll, Wälder nachhaltig forstlich zu bewirtschaften und Holz mit seinen vielfältigen Verwendungszwecken zu nutzen. Die Verwendung des Holzes aus der nachhaltige Waldbewirtschaftung leistet einen zentralen Beitrag zum Klimaschutz sowohl durch den Ersatz fossiler und CO 2 -intensiver Materialien (stoffliche Nutzung) als auch durch die Substitution fossiler Brennstoffe (energetische Nutzung).
Die energetische Holznutzung ist eine wichtige Säule für die Wertschöpfung im ländlichen Raum und elementarer Teil einer dezentralen Selbstversorgung mit erneuerbaren Energieträgern mit kurzen Transportwegen. Um die vorhandenen Potenziale des Rohstoffs Holz effizient nutzen zu können, benötigen wir vom Bund und der EU die volle Unterstützung für eine zukunftsfähige Holznutzung.

Neue Bundespolitik pro Holzenergie

Die Holzenergie bietet große Chancen und fungiert als Teamplayer im Zusammenspiel mit den anderen erneuerbaren Energieträgern und Technologien. Daher fordern wir von der künftigen Bundesregierung ein klares Bekenntnis für die nachhaltige Holzenergie:

  • Wir fordern die Anerkennung der Holzenergie als elementaren Baustein der Energie und Wärmewende und im Rahmen der Umsetzung des Green Deals.
  • Wir setzen uns insgesamt dafür ein, dass Holzenergie im Ordnungs- und Förderrecht des Bundes als nachhaltiger, erneuerbarer Energieträger gleichrangig mit anderen erneuerbaren Energien qualifiziert wird. Wir fordern ein klares Bekenntnis zur CO 2 -Neutralität der Biomasse und lehnen Ideen zu einer CO 2 -Bepreisung der Holzenergie ab. Insgesamt ist ein technologieoffener Ansatz bei der Energie- und Wärmewende zu verfolgen.
  • Wir fordern den Bund auf, Holzenergie gemäß der wissenschaftlichen Erkenntnis und geltenden Rechtslage als weitgehend CO 2 -neutral im Rahmen des UBA-CO 2-Rechners (Informationsangebot des Umweltbundesamtes) darzustellen.
  • Wir fordern von der Bundesregierung, dass der Einsatz von Biomasse im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) adäquat gefördert wird. Insgesamt dürfen die Fördermaßnahmen des Bundes die Biomasse nicht im Verhältnis zu anderen erneuerbaren Energieträgern benachteiligen.
  • Wir fordern Mittel für Pilot- und Demoanlagen, in denen Biomasse als Teamplayer mit anderen erneuerbaren Energien zum Einsatz kommt, um die Chancen des Teamplayers Holzenergie im Rahmen der Wärmewende deutlich zu machen.
  • Wir sprechen uns für die Bereitstellung von Fördermitteln für Modellregionen aus, in denen erneuerbare Energieanlagen kombiniert und nachhaltig eingesetzt werden können.
  • Wir bestärken die Bundesregierung in ihrem Ziel, den Import von Holzbrennstoffen aus nicht nachhaltigen Quellen zu unterbinden.
  • Im Hinblick auf die Umsetzung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (Renewable Energy Directive – RED III) in nationales Recht plädieren wir gegenüber der Bundesregierung für eine pragmatische Vereinfachung der Systematik der Nachweise der nachhaltigen Biomassebereitstellung, mindestens aber dafür, dass hier kein weiterer, zusätzlicher bürokratischer Aufwand geschaffen wird.
  • Die EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR), deren Anwendung zwar um ein Jahr verschoben wurde, droht dennoch insbesondere die Eigentümer des Kleinprivatwaldes unverhältnismäßig zu belasten und deren Marktzugang faktisch zu behindern. Es ist zu befürchten, dass viele Kleinprivatwaldbesitzer in Folge der EUDR die Bereitstellung von Holz für den Markt einstellen. Dies wäre auch für den Energieholzmarkt höchst problematisch. Wir fordern vom Bund den Einsatz für eine Entbürokratisierung der EUDR.
  • Wir fordern eine realistische Zielsetzung der Bundesregierung in Bezug auf die Kompensation unvermeidbarer Treibhausgasemissionen durch die Kohlenstoffbindung des Waldes. Einer Steigerung dieser Kohlenstoffbindung sind bei gleichbleibender Waldfläche natürliche Grenzen gesetzt. Angesichts der aktuell sehr hohen Vorratsbestände in den deutschen Wäldern und klimabedingter Standortrisiken sind die derzeitigen Zielsetzungen des Bundes- Klimaschutzgesetzes (KSG) nicht zu erreichen. Der unausgesprochenen Erwartung, die Forstwirtschaft würde zum Erreichen der Emissionsziele im Sektor LULUCF die Defizite anderer Landnutzungsformen beim Klimaschutz ausgleichen können, wird klar widersprochen.
  • Aufgrund der großen Potenziale und günstigen Kostenprognosen plädieren wir dafür, dass der Bund frühzeitig geeignete Rahmenbedingungen für Negativemissionen aus der Bioenergie schafft.

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

AGDW – Die Waldeigentümer

Familienbetriebe Land und Forst

Deutscher Bauernverband

Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband

Fachverband Holzenergie im Bundesverband Bioenergie

Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband

DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer

Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie

Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik

Bayerischer Bauernverband

Bayerischer Waldbesitzerverband

Forstkammer Baden-Württemberg

Hessischer Waldbesitzerverband

Waldbesitzerverband Sachsen-Anhalt

Sächsischer Waldbesitzerverband

Familienbetriebe Land und Forst Bayern

Familienbetriebe Land und Forst Baden-Württemberg

Familienbetriebe Land und Forst Hessen

Familienbetriebe Land und Forst Sachsen-Anhalt

Familienbetriebe Land- und Forst Sachsen und Thüringen

Fachverband Holzenergie Bayern

Holzenergie-Fachverband Baden-Württemberg

Fachverband Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Bayern

Energiestatements #GemeinsamEnergiekriseMeistern

Steigende Energiekosten, lange Genehmigungsverfahren, fehlende Planungssicherheit – die Wirtschaft braucht verlässliche Rahmenbedingungen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. In unserer Kampagne #GemeinsamEnergiekriseMeistern zeigen Unternehmer aus der Region, welche politischen Weichen jetzt gestellt werden müssen und wo sie bereits in Energieeffizienz und Klimaschutz investieren.

Dietmar Hemsath, Georgsmarienhütte GmbH, Georgsmarienhütte

„Es braucht dringend zielgerichtete Entlastungen für unsere Industrieunternehmen, damit wir weiterhin zur heimischen Wertschöpfung beitragen und den Industriestandort Deutschland sichern,“ sagt Dietmar Hemsath. Er ist Geschäftsführer der Georgsmarienhütte GmbH mit 1300 Mitarbeitern und er ist Vorsitzender des IHK-Fachausschusses für Industrie, Energie und Umwelt.
Hemsath meint: „Besonders für energieintensive Unternehmen sind die enorm gestiegenen Energiekosten eine existenzielle Herausforderung. Vor allem die hohen Netzentgelte verschärfen die Lage. Der energieintensive Mittelstand auf nationaler und europäischer Ebene darf nicht aus dem Blickfeld geraten.“
Unsere IHK fordert:
  • Reduzierung von Abgaben auf Strom und Gas
  • Finanzierung des Netzausbaus aus dem Bundeshaushalt
  • Förderung von Direktlieferverträgen (PPAs)
  • steuerliche Förderung von PPA-Anlagen

Ulrike Stelzner, Wurst- & Schinkenmanufaktur Bedford GmbH + Co. KG, Osnabrück

„Die Themen Energie und Nachhaltigkeit sind uns als mittelständigem, familiengeführtem Unternehmen und unseren 350 Mitarbeitern besonders wichtig,“ sagt Ulrike Stelzner, Geschäftsführerin der Wurst- & Schinkenmanufaktur Bedford GmbH + Co. KG aus Osnabrück.
„Wir sind nach DIN ISO 50001 zertifiziert. Alle unsere Schritte in Sachen Energieeffizienz und Nachhaltigkeit sind durchdacht. Seit Jahren wird in energieeffiziente Projekte investiert wie die digitale Energieerfassung, moderne Energiezähler, Wärmepumpe oder die Errichtung einer Parkplatz-Überdachung mit Photovoltaik-Anlage. Diese liefert uns jährlich ca. 500.000 kWh grünen Strom. Alle Maßnahmen werden auf Kosten und Nutzen analysiert. Sie müssen im richtigen Verhältnis stehen und uns einen Mehrwert bringen.“
„Staatlich verordnete Energieziele oder Aktionismus wie Kleinigkeiten in eine Abwärmeplattform zu melden, bringen keinen Mehrwert außer viel Bürokratie und Mehrbelastung.“
Unsere IHK fordert:
  • Energieeffizienz durch Freiwilligkeit und Technologieoffenheit steigern
  • Marktwirtschaftliche Anreize statt starre Regulatorik
  • Wissensaustausch in Netzwerken fördern
  • keine staatlichen Einsparziele beim Endenergieverbrauch

Christian Gnaß, emco Group, Lingen

„Deutschland muss sich im internationalen Standortwettbewerb behaupten“, sagt Christian Gnaß, Geschäftsführender Gesellschafter der emco Group aus Lingen mit 1200 Mitarbeitern.
Er erklärt: „Länder wie die USA schaffen für ihre Industrie beste Voraussetzungen – mit niedrigen Energiepreisen und einer schlanken Bürokratie. Wenn Deutschland auch in Zukunft ein starker Industriestandort bleiben will, muss die Bundesregierung jetzt umsteuern. Es bedarf dringend einer Reform, die die Energiepreise senkt und bürokratische Hürden abbaut, damit unsere Unternehmen weiterhin wettbewerbsfähig bleiben und hier Arbeitsplätze gesichert werden."
Unsere IHK fordert:
  • auf Markt und Innovation setzen
  • wettbewerbsfähige Strompreise schaffen
  • Qualität der Energieversorgung sichern
  • Technologieoffenheit beibehalten

Julian Krümpel, Kortmann Beton GmbH & Co. KG, Schüttorf

„Wir fokussieren uns auf Energieinfrastruktur und Elektromobilität“, sagt Julian Krümpel. Er ist Geschäftsführer der Kortmann Beton GmbH & Co. KG aus Schüttorf.
180 Mitarbeiter arbeiten dort an Speziallösungen aus Beton für die Energiewende.„Wir haben unser Produktportfolio zu 100 % darauf ausgerichtet. Wir erzeugen bereits 100 % unseres Stromverbrauchs mit PV-Modulen und betreiben einen öffentlichen Ladepark mit 12 AC-Ladegeräten. So entwickeln wir nachhaltige und innovative Produkte wie unseren Spezialbeton, der ohne Zement auskommt und industrielle Reststoffe nutzt. Dieser Beton hat einen um 75 Prozent reduzierten CO2-Fußabdruck und wird künftig für Fundamentlösungen für Elektroladesäulen eingesetzt, wo wir in Europa als Marktführer gelten. Die Energiewende bietet Mittelständlern große Potenziale. Mit Innovationen treiben wir die Energiewende voran.“
Die IHK fordert:
  • Innovationen im Bereich Klimaschutz durch technologieoffene Fördermaßnahmen anstoßen
  • Wissenstransfer zwischen Unternehmen und Wissenschaft stärken
  • mehr regulatorische Freiräume

Uwe Goebel, Präsident der Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim

„Meine größte Sorge ist die Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie“, sagt Uwe Goebel, Präsident unserer IHK.
Er erklärt: „Die Ergebnisse unserer Energie-Umfragen zeigen deutlich, dass steigende Energiekosten eine massive Belastung darstellen. Die Transformation der Industrie kann nur gelingen, wenn unsere Unternehmen Energie zu wettbewerbsfähigen Preisen erhalten. Deshalb fordere ich die Politik dringend auf, gegenzusteuern und Rahmenbedingungen zu schaffen, die es uns ermöglichen, im internationalen Wettbewerb weiterhin erfolgreich zu bestehen.
Die IHK fordert international konkurrenzfähige Strompreise, Investitionen in Infrastruktur, Bürokratieabbau und eine grundlegende Steuerreform: Einführung einer dauerhaften Investitionsprämie, verbesserte Abschreibungsbedingungen und die Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung auf ein international übliches Niveau.
Die IHK fordert:
  • international konkurrenzfähige Strompreise
  • Investitionen in Infrastruktur
  • Bürokratieabbau
  • eine grundlegende Steuerreform

Dr. Peter Brinkmann, TKT Kunststoff-Technik GmbH, Bad Laer

Mit einem jährlichen Stromverbrauch von 2 Millionen kWh brauchen wir dringend wettbewerbsfähige und verlässliche Energiepreise“, sagt Dr. Peter Brinkmann, geschäftsführender Gesellschafter der TKT Kunststoff-Technik GmbH in Bad Laer mit 65 Mitarbeitern.
Er beschreibt: „Der Vergleich mit unseren internationalen Wettbewerbern beispielsweise in Südosteuropa zeigt, dass wir in Deutschland zu hohe Kosten haben. Der Ausbau erneuerbarer Energien ist richtig, aber es fehlt an Geschwindigkeit bei der Erschließung und Genehmigung – sei es bei Photovoltaik, Windkraft oder Blockheizkraftwerken.
Statt auf Verbote zu setzen, brauchen wir marktwirtschaftliche Anreize wie eine international abgestimmte CO2-Bepreisung. Das schafft einen echten Anreiz, nachhaltig zu wirtschaften und zugleich wettbewerbsfähig zu bleiben."
Die IHK fordert:
  • Deutschland muss das Energieangebot massiv ausbauen (statt es einzuschränken).
  • Es braucht Entlastungen für die Unternehmen.
  • Bürokratie abbauen und Genehmigungsverfahren beschleunigen.

Nils Meyer-Pries, Fuchs Gruppe, Dissen

„Die stark steigenden Energiekosten sind branchenübergreifend eine erhebliche Belastung,“ sagt Nils Meyer-Pries, CEO der Fuchs Gruppe aus Dissen.
3200 Mitarbeiter sind weltweit für das Unternehmen tätig, das sich mit der Initiative der Science Based Targets (SBTi) den Pariser Klimazielen verschrieben hat.
Meyer-Pries erklärt: „Deshalb haben wir schon frühzeitig in Maßnahmen zur Verringerung unseres Energiebedarfs investiert. Diese Investitionen zahlen sich nun aus und unterstützen gleichzeitig unsere Nachhaltigkeitsinitiativen, die wir im Unternehmen konsequent verfolgen.“
Unsere IHK-Position:
  • Die deutsche Wirtschaft hat beim betrieblichen Klimaschutz schon viel erreicht.
  • Die Formulierung immer neuer höherer Klimaziele führt aber zu einer Verunsicherung in der Breite der Wirtschaft.

Wolfgang zur Stadt, KME-Gruppe, Osnabrück

„Die Berichterstattungspflichten im Zusammenhang mit unserem Energieverbrauch sind in den letzten Jahren massiv gestiegen,“ sagt Wolfgang zur Stadt. Er ist Prokurist und Leiter Zentralbereich Einkauf Nordeuropa der KME-Gruppe aus Osnabrück ,einem der weltweit größten Hersteller von Erzeugnissen aus Kupfer und Kupferlegierungen
Zur Stadt beschreibt: „Wir müssen detaillierte Zahlen und Maßnahmen an verschiedene Behörden und Stakeholder melden und diese zusätzlich zertifizieren lassen – das kostet uns enorm viel Zeit und Geld. Im Vergleich zu unseren internationalen Wettbewerbern sind diese zusätzlichen Auflagen eine echte Belastung, die uns in puncto Wettbewerbsfähigkeit zurückwirft. Hier brauchen wir dringend eine Entlastung und eine Harmonisierung der Vorgaben auf EU-Ebene."
Die IHK fordert:
  • Bürokratieentlastungsgesetz umsetzen
  • Praxis-Checks bei Berichts- und Nachweispflichten
  • Digitalisierung der Verwaltung

Anke Schweda, Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim, Osnabrück

„Unsere Region hat beim Wasserstoff enorme Standortvorteile – jetzt müssen wir sie auch nutzen“, sagt Anke Schweda, Geschäftsbereichsleiterin Standortentwicklung, Innovation und Energie unserer IHK.
„Lingen wird mit 414 MW Elektrolysekapazität bei RWE und bp zum größten Wasserstoffstandort Europas. Unsere Region ist Vorreiter: beim Anschluss an das Wasserstoffkernnetz und bei vielen H2-Projekten. Entscheidend ist, dass Unternehmen hier in Niedersachsen und besonders in unserer Region frühzeitig Zugang zu Wasserstoff bekommen. Das stärkt die Wirtschaft vor Ort und sichert industrielle Wertschöpfung. Die Politik muss jetzt zügig die Rahmenbedingungen für T-Stücke und Verteilnetze schaffen, um Industriegebiete vor Ort zu versorgen."
Die IHK fordert:
  • Regionale Anschlüsse an das Wasserstoffkernnetz frühzeitig sicherstellen – für die Verteilnetzebene oder direkte Anschlüsse von Einspeisern bzw. Großverbrauchern
  • Kompetenzen in Wasserstofftechnologien sowie entsprechende Projekte in der Region weiterentwickeln

DIHK-Stellungnahme zur AVBFernwärmeV

Viele Unternehmen – vor allem im Bereich Handel und Dienstleistungen, aber auch Industriebetriebe – nutzen Fernwärme zur Deckung des eigenen Wärmebedarfs. Anders als bei anderen leitungsgebundenen Energieinfrastrukturen handelt es sich bei der Fernwärme nicht nur um ein natürliches Monopol, sie ist auch weder reguliert noch liberalisiert. Daher spielen Transparenz und Schutz der angeschlossenen Unternehmen eine herausragende Rolle.
Die DIHK weist darauf hin, dass viele Fernwärmeanbieter an den meisten Stellen zu abweichenden Einschätzungen kommen. Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht ergibt sich folgende Kurzeinschätzung des Referentenentwurfs:
  • Es ist grundsätzlich richtig, dass das BMWK die Verordnung novelliert und damit mehr Transparenz und Kostensicherheit hergestellt werden soll, da die Energiekrise Probleme bei Preistransparenz aufgeworfen hat.
  • Die Neuregelungen der Preisänderungsklauseln gehen in die richtige Richtung. Aus Sicht der Abnehmer könnten die Formulierungen klarer und die Fristen länger sein. Zudem sollten Preissenkungen genauso schnell beim Kunden ankommen wie Preiserhöhungen, und die Methodik noch klarer formuliert werden.
  • Die zusätzlichen Informations- und Veröffentlichungspflichten der Fernwärmeversorger bringen mehr Transparenz. Positiv ist insbesondere die Veröffentlichung des CO2-Fußabdrucks der Fernwärme und die Verknüpfung mit dem Herkunftsnachweisregister. Allerdings benötigen die Unternehmen die Angabe CO2 je kWh oder MWh.
  • Teilweise gehen die Anforderungen aber auch zu weit. Nicht alle Informationen sind für Abnehmer von Fernwärme tatsächlich relevant. Hier sollte noch einmal stärker selektiert werden.
  • Eine Novelle der AVB ist schon lange angekündigt. Abnehmer wie Anbieter warten auf Planungssicherheit. Daher sollte sie so rasch wie möglich, gerne zum Jahreswechsel, in Kraft treten.
  • Die DIHK setzt sich zudem für eine stärkere Preiskontrolle ex post ein. Diese sollte auf Bundesebene liegen, um eine Einheitlichkeit sicherzustellen und mit der nächsten EnWG-Novelle umgesetzt werden. Auch ein Register zur Fernwärme wäre sinnvoll, ersetzt aber eine wirksame Preiskontrolle jedoch nicht.
Quelle: DIHK, 10.10.2024

IHK nimmt Stellung: Eckpunktepapier zu Netzentgelten

Die Bundesnetzagentur hat ein „Eckpunktepapier zur Fortentwicklung der Industrienetzentgelte im Elektrizitätsbereich“ veröffentlicht, in dem die aktuellen Regelungen zu den Netzentgelten für Industriekunden neu ausgestaltet werden sollen.
Dabei schlägt die BNetzA eine Regelung vor, die stromintensive Betriebe dazu anregen soll, flexibel auf die aktuelle Erzeugungssituation sowie die Strombörsenpreise zu reagieren. Hierfür soll grundsätzlich die Regulierung bezüglich der Sondernetzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV auslaufen. Eine Netzentgeltprivilegierung sollen künftig Unternehmen erhalten, die in Zeiten besonders niedriger Preise ihre Abnahme im Vergleich zu ihrem individuellen Jahresdurchschnitt erheblich erhöhen und in Zeiten besonders hoher Preise ihre Abnahme im Vergleich zu ihrem individuellen Jahresdurchschnitt erheblich senken.
20.09.2024

IHK nimmt zum Energiewirtschaftsgesetz Stellung

Die IHK-Organisation hat zum „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung“ Stellung genommen.
Die Regelungsentwürfe haben zum Ziel, den Transformationsprozess zu beschleunigen und Netzkapazitäten bereitzustellen, die Betriebe dringend benötigen, um Elektrifizierungsprozesse durchzuführen, e-Ladeinfrastrukturen aufzubauen und Energieerzeugungsanlagen zu errichten. Die Vorschläge des BMWK gehen in die richtige Richtung und könnten Netzanschlüsse beschleunigen. Des Weiteren sollen Energielieferanten zukünftig verpflichtet werden, angemessene Absicherungsstrategien zu entwickeln und einzuhalten, um den neuen Anforderungen aus der Novelle der Strombinnenmarktrichtlinie nachzukommen. Abschließend werden auch Netzausbauvorhaben im Bundesbedarfsplan neu aufgenommen sowie bestehende Vorhaben teilweise angepasst. Die einzelnen Regularien betreffen damit die Breite der Wirtschaft und haben Einfluss auf die Stromkosten sowie die Versorgungssicherheit von Unternehmen am Standort Deutschland.
Für die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sind hierbei nachfolgende Punkt von zentraler Bedeutung:
  • Aus der Perspektive der Wirtschaft fehlt in den vorliegenden Regelungsentwürfen eine wirkliche Beschleunigung für Eigenversorgungsanlagen. Die DIHK schlägt daher eine Freistellung von der Netzanschlusspflicht für reine Eigenversorgungsanlagen vor, wenn diese sicherstellen, dass zu keiner Zeit Strom ins Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird.
  • Die DIHK spricht sich für den Aufbau einer gemeinsamen Internetplattform aus, um Prozesse des Netzanschlusses zu beschleunigen und Netzanschlusskapazitäten zu prüfen.
  • Die unverzügliche Eingangsbestätigung und eine Rückmeldefrist von acht Wochen über das Ergebnis des Netzanschlussbegehrens sowie der Prüfung sind in der Wirtschaft auf breite Zustimmung gestoßen. Richtig ist auch, dass der Netzbetreiber die Möglichkeit erhält, zusätzliche Informationen für die Prüfung des Netzanschlussbegehrens innerhalb von zwei Wochen nachzufordern. Dabei ist sicherzustellen, dass eine Fristverschiebung aufgrund von Mehrfachnachforderungen nicht willkürlich Anwendung findet.
  • Aufgrund von begrenzten Kapazitäten und Personalressourcen der Netzbetreiber empfiehlt die DIHK, anstelle von verbindlichen und allgemeinen Fristen, ein zusätzliches und gebührenpflichtiges Schnellverfahren vorzugeben. Zielstellung sollte es sein, Unternehmen schnell Planungssicherheit für Investitionen zu ermöglichen, wenn diese auf Netzkapazitäten angewiesen sind.
  • Aus Sicht der Wirtschaft sollten Nichteinhaltungen von Vorgaben zu Rückmelde- und Bearbeitungsfristen von Netzanschlussbegehren Auswirkungen auf die Energiewende-Kompetenz (ARegV) haben, um Anreize für die Einhaltung entsprechender Fristen auch in der Praxis zu schaffen.
  • Es ist positiv, dass das BMWK die europarechtlich vorgesehen Absicherungspflicht rasch umsetzt. Damit wird eine Marktunvollkommenheit beseitigt.
  • Die Regelungen zum Energy Sharing sind grundsätzlich positiv. Die Beschränkung auf KMU und die Freistellung von Lieferantenpflichten nur für Haushaltskunden halten wir für zu kurz gesprungen.
19.09.2024

So kommt die Energiewende schneller voran

DIHK baut Vorschlag zur "StromPartnerschaft" aus. Grüner Wasserstoff und die Speicherung von Strom werden für die betriebliche Klimaneutralität immer wichtiger. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat daher ihr Konzept einer "StromPartnerschaft" zum beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien erweitert.
Ziel des Konzepts ist die Einführung eines einmaligen Investitionszuschusses sowie reduzierter Netzentgelte für den Direktbezug erneuerbarer Energien, Elektrolyseure und Speichersysteme. "Der Markt ist sehr gut in der Lage, die Versorgung mit erneuerbaren Energien effizient und wirksam zu verbessern", erläutert der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks die Hintergründe. "Sollte dennoch eine staatliche Förderung notwendig sein, sind Investitionszuschüsse für Unternehmen besser als Betriebskostenförderungen. Das gilt für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien ebenso wie für den Markthochlauf von Wasserstoff und Stromspeichern."
Die neue "StromPartnerschaft+" setzt daher zusätzliche Anreize für die Erzeugung von grünem Wasserstoff und die Anschaffung von Batteriespeichern. So will die DIHK die Energiewende schneller voranbringen. "Damit runden wir unser Konzept ab", so Dercks. "Grüner Wasserstoff und Batteriespeicher sind wichtige Bausteine zur Erreichung der betrieblichen Klimaneutralität. Trotz der offensichtlichen Vorteile dieser Technologien für die Energiewende lohnt sich die Investition bisher zu selten. Und hier setzt unser Hebel an."
Zwei Anreize durch "Strompartnerschaft+"
Bei der "Strompartnerschaft+" schlägt die DIHK nun vor, einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 25 Prozent für die Anschaffung eines Elektrolyseurs zur Herstellung von Wasserstoff oder eines Batteriespeichers zu zahlen. Als zweiter Anreiz soll der Anteil des Stroms, der für die Wasserstofferzeugung verbraucht oder in den Batteriespeicher eingespeist wird, dauerhaft von Netzentgelten befreit werden.
So erweitert das Konzept die zwei zentralen Anreize aus Investitionszuschuss einerseits und einer Reduzierung der Netzentgelte andererseits auf Speicher- und Wasserstoff-Hochlauf, wie dies auch zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien in der Strompartnerschaft vorgeschlagen wurde.
"Damit machen wir die Technologien für ein klimaneutrales Energiesystem konkurrenzfähig, und Unternehmen können in die Umsetzung ihrer betrieblichen Klimaschutzstrategien nachhaltig investieren", erklärt der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer.
Hohe finanzielle Vorteile
Nicht zuletzt könne dadurch die Erzeugung von grünem Wasserstoff insbesondere im ländlichen Raum bei den Betrieben vor Ort ermöglicht werden, wo laut Dercks "absehbar eine entsprechende Wasserstoffinfrastruktur fehlen wird". So ergebe sich eine deutliche Kosteneinsparung der Gestehungskosten für die dezentrale Erzeugung von grünem Wasserstoff für Industrieunternehmen und Gewerbebetriebe, die vergleichbar mit den Großhandelspreisen sind. Und: "Die StromPartnerschaft+ würde zudem die Energiewende in der Wirtschaft beschleunigen."
Durch die neu errichteten Elektrolyseure kann die jährlich erzeugte grüne Wasserstoffmenge
15 Terawattstunden betragen. Die Batteriespeicher können jährlich Strommengen bis zu
9,6 Terawattstunden ein- und ausspeisen und steigern die Flexibilität der Unternehmen.
Das käme nicht nur dem Klima zugute. "Die Investitionen wären auch ein Schub für die die deutsche Wirtschaft, die diesen dringend gebrauchen kann", stellt Dercks klar.
Den Finanzierungsbedarf aus dem Bundeshaushalt für Investitionszuschuss und Netzentgeltreduzierung in der "StromPartnerschaft+" beziffert er auf rund 700 Millionen Euro pro Jahr. Damit ergäbe sich ein Gesamtbedarf von rund 3,7 Milliarden Euro jährlich, um den Turbo beim Ausbau der Erneuerbaren zu zünden und den Markthochlauf von Wasserstoff und Batteriespeicher zu forcieren.
"Das ist nicht mal ein Fünftel des diesjährigen Zuschusses aus dem Bundeshaushalt für die EEG-Förderung", rechnet der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer vor. Sein Appell: "Es ist höchste Zeit, dass wir Klimaschutz effizient und unbürokratisch gestalten. Das ist nicht nur ein positiver Beitrag für den Klimaschutz, sondern auch ein Investitions- und Wachstumsimpuls für die Wirtschaft."
Quelle: DIHK, 17.09.2024

Netzanschlussbedingungen von Energiewendeanlagen

Mit dem Ziel die Netzanschlussbedingungen von Energiewendeanlagen zu verbessern, hat sich die DIHK einer Allianz aus Wohnungswirtschaft, Handel und Speichersysteme angeschlossen. Konkret besteht die Anwender-Allianz aus dem Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), dem Bundesverband Energiespeicher Systeme e. V. (BVES), der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), dem Handelsverband Deutschland (HDE) und dem Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA).
In dieser Allianz werden die Probleme von langwierigen Netzanschlussverfahren und fehlenden Netzanschlusskapazitäten betont, die Investitionen beispielsweise in Photovoltaik, Wärmepumpen, Energiespeicher und Ladesäulen behindern.
Dabei werden vier konkrete Maßnahmen aktuell an die Politik adressiert:
  1. Verpflichtende Rückmeldefristen für Verteilnetzbetreiber und Rechtsfolgen bei Verstößen.
  2. Vereinfachung und Vereinheitlichung der Antragsverfahren in einen bundesweit einheitlichen digitalen Prozess.
  3. Vereinheitlichung der technischen Anschlussbedingungen (TAB) und Technischen Anschluss-Regeln (TAR) auf Bundesebene.
  4. Reine Eigenverbrauchsanlagen sollten ohne aufwändige Netzanschlussverfahren und ohne Zustimmung des Verteilnetzbetreibers betrieben werden können.
Hintergrund ist der laufende Prozess rund um den Branchendialog Netzanschluss beim BMWK und der Bundesnetzagentur sowie die laufende Vorkonsultation zur Beschleunigung der Netzanschlussfristen.
12.08.2024

DIHK-Papier: Biomassepotenziale stärker nutzen

Biomasse ist eine der wenigen heimischen Energiequellen mit weitgehend witterungsunabhängigem Potenzial. Nicht nur deshalb fordert die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) in einem neuen Positionspapier, ihr einen ihrer Bedeutung entsprechenden Stellenwert in der Energie- und Klimapolitik einzuräumen.
Wer an erneuerbare Energien denkt, hat meist Windkraft oder Solarstrom im Sinn. Dabei rangiert nach Zahlen des Umweltbundesamtes Biomasse bei der Bereitstellung von erneuerbarer ⁠Endenergie⁠ mit einem Anteil von knapp 50 Prozent klar auf Platz eins. Denn biologische abbaubare Stoffe aus Landwirtschaft & Co. sowie aus Abfällen und Resten punkten mit vielfältigen – energetischen wie stofflichen – Nutzungsmöglichkeiten: Biomasse kommt zur Erzeugung hoher Temperaturen in der Industrie ebenso zum Einsatz wie bei der Wärmeversorgung von Gebäuden, als flexible Option zur Stabilisierung der Stromerzeugung, beim Flug-, Schiffs- und Schwerlastverkehr, sie dient aber auch als Grundstoff für industrielle Prozesse.

Gleichstellung mit anderen Erneuerbaren beibehalten

Die Nutzungsbereiche von Biomasse grundsätzlich einzuschränken, wie es faktisch über die Ungleichbehandlung bei Fördermitteln erfolgt, sei daher ein falscher Weg, so die DIHK. Grundsätzlich solle die Wirtschaftlichkeit entscheiden, wo Biomasse in den Betrieben eingesetzt werde.
Dies gilt laut DIHK insbesondere für deren energetische Nutzung: "Aus Sicht des überwiegenden Teils der Wirtschaft sollte es am Ende eine Entscheidung aus wirtschaftlichen und technischen Gründen sein, die den Ausschlag für eine stoffliche oder energetische Nutzung von Biomasse gibt", heißt es in dem Positionspapier "Biomassepotenziale für Klimaschutz und Energiewende nutzen".
Darüber hinaus fordert die DIHK, den Einsatz von Biomasse sektorübergreifend zu betrachten und nicht der CO2-Bepreisung zu unterwerfen – auch wenn bei der energetischen Verwendung Treibhausgase entstehen. Konkret empfiehlt sie, "die energetische Verwertung von Biomasse unter Einhaltung der europäischen Nachhaltigkeitskriterien weiterhin als erneuerbaren und CO2-neutralen Energieträger anzuerkennen und die Gleichstellung mit anderen erneuerbaren Energien beizubehalten".

Auch ausländische Potenziale nutzen

Vor diesem Hintergrund tritt die DIHK zudem für eine stärkere Nutzung ausländischer Biomassepotenziale ein – auch im Interesse des Klimaschutzes und der Energiewende: Biomassekraftwerke können nach Einschätzung der DIHK den Bedarf an zusätzlichen Übertragungsnetzen reduzieren und am Ende die gesamtgesellschaftlichen Kosten der Transformation senken. Ein Großteil der erneuerbaren Wärme entfalle auf Biomasse, heißt es in dem Papier. Hier könne der dezentral und flexibel nutzbare Energieträger auf Infrastruktur- und Produktionslücken sowie Netzengpässe reagieren. "Eine übereilte Stilllegung oder gar ein Rückbau von Gas(verteil-)netzen sollte daher unterbleiben", warnt die DIHK. Nicht zuletzt seien Biokraftstoffe "weiterhin eine Option zur Defossilisierung des Mobilitätssektors".
25.06.2024

Statement von IHK-Geschäftsbereichsleiterin Anke Schweda zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes

Zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes erklärt IHK-Geschäftsbereichsleiterin Standortentwicklung, Innovation und Energie, Anke Schweda:
Statement von Anke Schweda, Geschäftsbereichsleiterin Standortentwicklung, Innovation und Energie, zur Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetztes:
„Die Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes ist ein richtiger und lange überfälliger Schritt, um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Endlich können Industrieunternehmen Anträge digital einreichen. Außerdem werden die Fristen für den Beginn der Genehmigungsverfahren künftig verbindlicher geregelt. Leider setzt der Gesetzgeber wichtige Maßnahmen aus dem Beschleunigungspakt zwischen Bund und Ländern wie eine Stichtagsregelung erneut nur für Windenergie und Elektrolyseure um. In der Wirtschaftsregion Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim planen Unternehmen allerdings nicht nur Windpark- oder Elektrolyseur-Anlagen, sondern auch PV-Parks oder Industrieanlagen. Um auch diesen Vorhaben einen Schub zu geben, sind aber mehr Maßnahmen nötig. Sinnvoll wären beispielsweise einklagbare Stichtage für alle Industrieanlagen oder eine Genehmigungsfiktion: Wenn Anträge innerhalb einer bestimmten Frist nicht abschließend von Behörden bearbeitet werden, gelten sie als genehmigt. Das würde viel mehr Tempo in viele Verfahren bringen.“
Hintergrund:
Der Deutsche Bundestag hat den Änderungsantrag der Regierungskoalition zur Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes beschlossen. Dazu gehört unter anderem eine Stichtagsregelung. Sollten sich innerhalb eines Verfahrens Gesetze und Regelungen ändern, hat das für laufende Verfahren im Bereich Windenergieanlagen keine nachteiligen Auswirkungen. Die Änderungen sehen auch vor, dass Erörterungstermine unter bestimmten Umständen nicht verpflichtend sind. Der Bundesrat muss dem Gesetz im Nachgang zustimmen.
Bereits 2023 hatten Bund und Länder im sogenannten Beschleunigungspakt zahlreiche Maßnahmen beschlossen, mit denen sie das beschworene "Deutschland-Tempo" erreichen wollen. Die aktuelle Novelle gehört dazu. Die IHK-Organisation beobachtet den Umsetzungsgrad der aus Sicht der Wirtschaft wichtigsten gesetzlichen Maßnahmen mit dem DIHK-Beschleunigungsmonitor. Er ist hier aufrufbar: https://www.dihk.de/de/themen-und-positionen/wirtschaftspolitik/dihk-beschleunigungsmonitor

09.07.2024

Wasserstofffahrpläne – DIHK nimmt Stellung

Mit der grundlegenden Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) durch die Bundesregierung, welche zum 1. Januar 2024 rechtskräftig wurde, müssen Heizungsanlagen i. S. d. § 71 GEG zukünftig überwiegend mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden. Je nach Art der Wärmeerzeugung bzw. Heizungsanlage bestehen unterschiedliche Fristen zur Umsetzung.
Die Ausnahmereglung in § 71k GEG erlaubt während einer Übergangsfrist bis zum Anschluss an ein Wasserstoffnetz weiterhin den Einbau, die Aufstellung und den Betrieb einer Heizungsanlage, die Erdgas verbrennen kann. Somit müssen Heizungsanlagenbetreiber, die in den Anwendungsbereich des § 71k GEG fallen, nicht die stufenweisen Erhöhungen des Anteils erneuerbarer Energien einhalten. Eine zentrale Voraussetzung für die Anwendbarkeit dieser Regelung ist das Vorliegen eines sogenannten Fahrplans. § 71k Abs. 1 und 2 sieht vor, dass der Fahrplan einvernehmlich beschlossen und veröffentlicht wird.
Unsere IHK-Position:
  • Eine vorschnelle Stilllegung von Gasnetzen sollte vermieden werden, da diese langfristig von alternativen Energieträgern oder Medien (Wasser, Abwasser, Glasfaser) genutzt werden könnten. Dies würde der Wirtschaft erhebliche Kosten für den Infrastrukturaufbau sparen.
  • Um eine praxisnahe Ausgestaltung der Fahrpläne zu erreichen, sollte eine Synchronisierung der Fahrpläne mit anderen, teilweise übergeordneten Planungen und deren Revisionszyklen erfolgen (insbesondere Netzentwicklungspläne, Kernnetzaufbau, Kommunale Wärmeplanung). Dabei sollte auch der Zusammenhang zwischen den Transformationspfaden, beziehungsweise dem Ausbau der Strom- und Wärmenetze berücksichtigt werden.
  • Aktuell fehlen allerdings regulatorische Rahmenbedingungen für die Transformation der Verteilnetze, insbesondere mit Blick auf die Finanzierung und Absicherungsmechanismen.
  • Es ist fraglich, ob nach Abschluss der jeweiligen kommunalen Wärmeplanungen alle Parameter ausreichend bekannt sind, um einen verbindlichen Fahrplan bis zum 30. Juni 2028 zu erstellen. Auch die Anforderung eines Nachweises durch einen Wirtschaftsprüfer über die Wirtschaftlichkeit der Umstellung durch die Verteilnetzbetreiber erscheint bis zum 30. Juni 2028 nicht erfüllbar. Hinzu kommt, dass der Aufbau der Wasserstoffnetze ein sich dynamisch entwickelndes neues Geschäft ist. Daher sollten die Fahrpläne die Möglichkeit bieten, auf veränderte Bedarfe zu reagieren. Alternativ sollte die Frist verlängert werden können.
05.07.2024

IHK-Forderung zu Netzentgelten

Die IHK hat Stellung bezogen zur sachgerechten Verteilung von Mehrkosten aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien:
Generell stellen die hohen und in den kommenden Jahren weiter ansteigenden Netzentgelte ein Problem für die Wettbewerbsfähigkeit vieler Unternehmen dar und verlangsamen wichtige betriebliche Investitionen. Es ist daher aus DIHK-Sicht notwendig, ein Gesamtfinanzierungskonzept Netzentgelte zu erarbeiten, das sich mit diesem Problem befasst.
Aus der Perspektive der DIHK sollte es das Ziel sein, wettbewerbsfähige Strompreise für die Wirtschaft in jeder Region Deutschlands zu gewährleisten. Die DIHK trägt den Ansatz mit, Verteilnetzgebiete mit einem besonders hohen Anteil erneuerbarer Energien und damit hohen Kosten für die regionale Infrastruktur bei den Netzentgelten zu entlasten. Der gewählte Ansatz zur Ermittlung des Wälzungsbetrags ist grundsätzlich nachvollziehbar.

Die Wälzung der Kosten über die §19-StromNEV-Umlage ist aus Sicht der Wirtschaft die zweitbeste Lösung. Besser wäre die Kosten in die Umlage zu übernehmen und diese aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. Dies würde auch der gesamtgesellschaftlichen Dimension der Energiewende Rechnung tragen. Eine Vorausschau, wie sich die Netzentgelte und damit der Wälzungsbetrag in den kommenden drei bis fünf Jahren entwickelt, wäre wünschenswert.

In einer regional verankerten Organisation wie der IHK-Organisation sind Themen mit regional unterschiedlichen Auswirkungen in einer bundesweiten Betrachtung umstritten. Dies zeigt sich auch beim Thema Verteilnetzentgelte. Hier reicht das Meinungsspektrum von „alles lassen, wie es ist“ bis zu „alles bundesweit einheitlich wälzen“.

Stellungnahme zu Eckpunktepapier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 136 KB)
30.05.2024

Energiepreise: IHK fordert, Unternehmen aller Branchen und Größenklassen zu entlasten

„Die Energiepreise sind für alle Unternehmen weiterhin deutlich zu hoch. Ein mittelständischer Industriebetrieb zahlt bei uns aktuell drei- bis viermal so viel für seinen Strom wie sein französischer Mitbewerber. Mehr als jeder fünfte regionale Betrieb musste seine Produktion deswegen zuletzt einschränken. Die gerade im internationalen Vergleich enorm hohen Energiekosten benachteiligen die deutschen Unternehmen im Wettbewerb. Damit droht die Verlagerung von Betriebsteilen ins Ausland weiter zuzunehmen. Die Lösung sind kluge energiepolitische Maßnahmen, um die Energiekosten für ausdrücklich alle Unternehmen deutlich zu senken“, fordert Uwe Goebel, Präsident der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim. Der beste Weg wäre die schnelle Senkung von Steuern, Abgaben und Umlagen auf Energie sowie eine zügige Angebotsausweitung bei der Stromerzeugung. Ein in der Politik breit diskutierter Industriestrompreis käme hingegen nur ganz wenigen Unternehmen zugute und sei am Ende für den Steuerzahler unabsehbar teuer.
Zur Entlastung der Wirtschaft insgesamt haben die IHKs in Deutschland jetzt gemeinsam mit der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) ein durchgerechnetes Konzept vorgelegt. Es enthält drei wesentliche Bausteine: erstens eine Entlastung der Stromkosten von Steuern und Umlagen, zweitens eine Stärkung des direkten Ausbaus erneuerbarer Energien gemeinsam mit der Wirtschaft und drittens ergänzende Maßnahmen für hochenergieintensive Unternehmen.
Die erste Stufe – die Senkung der Steuern, Umlagen und Entgelte – kann der Staat unverzüglich umsetzen. Dies würde Unternehmen und Haushalte um zehn Milliarden Euro pro Jahr entlasten. Um das Stromangebot auszuweiten, schlägt die IHK-Organisation zweitens eine sogenannte „StromPartnerschaft“ zwischen Stromanbietern und Stromverbrauchern vor.
Über Investitionszuschüsse und eine Entlastung bei den Netzentgelten kann der Strombezugspreis hier bei Photovoltaik von derzeit 8,0 Cent auf 4,4 Cent und bei Windenergie von derzeit 9,3 Cent auf 5,6 Cent je Kilowattstunde gesenkt werden.
Die DIHK kalkuliert für den Investitionszuschuss und die Übernahme der Netzentgelte im Übergangszeitraum bis 2037 im Schnitt jährliche Kosten in Höhe von knapp drei Milliarden Euro für den Bundeshaushalt. Dem stehen Einsparungen bei der EEG-Umlage in mindestens dreistelliger Millionenhöhe sowie Wachstumsimpulse gegenüber, so dass sich das Modell „StromPartnerschaft“ gesamtwirtschaftlich rechne.
04.07.2023

DIHK formuliert Essentials für sichere Energieversorgung 2030

Deutschland will bis 2030 seine Treibhausgasemissionen erheblich reduzieren – und bis 2045 die Klimaneutralität erreicht haben. Aber wie kann das auch vor dem Hintergrund der Energiekrise und ihren Folgen gelingen? Antworten auf diese Fragen gibt die DIHK in einem aktuellen Positionspapier.
Die IHK-Organisation unterstützt das politische Ziel, die CO2-Ausstöße zu minimieren. Denn die deutsche Wirtschaft kann eine technologische Vorreiterrolle einnehmen und dadurch eröffnen sich Chancen für Unternehmen.
Die Energiewende kann nur mit starken Unternehmen erfolgreich sein. Deutschlands Zukunft ist unweigerlich mit einem Gewinn an Wirtschaftskraft verknüpft. Gleichzeitig hat der russische Angriff auf die Ukraine deutlich gemacht: Verlässliche und günstige Gaslieferungen aus Russland wird es nicht mehr geben. Die deutsche Wirtschaft hat damit ihren Preisvorteil vor allem gegenüber asiatischen Wettbewerbern verloren, der Preisnachteil gegenüber der amerikanischen Konkurrenz ist zudem massiv gewachsen. Aufgrund der bislang ungeklärten Anschläge auf die Nord Stream Pipelines ist der Aspekt der Energiesicherheit im Sinne einer Versorgungssicherheit ganz nach oben auf die Agenda gerückt.
Insgesamt müssen wir ein Jahr nach dem Beginn der schwersten Energiekrise in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland die notwendigen Lehren ziehen und auf dieser Basis die Zukunft der Energieversorgung unter neuen Rahmenbedingungen gestalten.
Der Wandel des Energiemixes von fossilen zu erneuerbaren Energien in Deutschland in den kommenden sieben Jahren bis 2030 ist eine Herkulesaufgabe. Erhebliche negative Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Deutschland drohen, wenn nicht zügig politische Weichenstellungen vorgenommen werden. Nur so kann im Jahr 2030 eine bezahlbare, sichere und klimafreundliche Energieversorgung für die deutsche Wirtschaft gewährleistet werden.
In ihrem Positionspapier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 392 KB)erläutert die DIHK in zehn Punkten, was getan werden muss, um dieses Ziel zu erreichen.
17.03.2023

IHK schlägt Alarm: Politik muss für vielfältigeres Energieangebot und Entlastungen sorgen

Die schlimmste Energiekrise seit Jahrzehnten bedroht in kürzester Frist die Existenz einer täglich wachsenden Zahl von Betrieben aus allen Branchen und damit auch eine Vielzahl von Arbeitsplätzen. Wegen der dramatischen Energiekrise hat die Vollversammlung der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim jetzt eine "Resolution zur Energiekrise" verabschiedet, in der von der Politik die schnelle Ausweitung des Energieangebotes und Entlastungen für Unternehmen gefordert werden.
"Von den explodierenden Energiepreisen ist unsere Wirtschaft in ihrer gesamten Breite betroffen. Die Energiekosten sind für den Großteil der Betriebe nicht mehr zu stemmen. Hinzu kommt, dass viele Unternehmen von den Versorgern gar keine neuen Strom- oder Gasverträge mehr erhalten. Im Ergebnis sehen sich 35 % unserer Unternehmen dem Risiko der Insolvenz ausgesetzt, 20 % haben ihre Produktion bereits heute eingeschränkt. Das ist mehr als alarmierend. Es bleibt der Politik jetzt nicht viel Zeit, um den Wirtschaftsstandort zu sichern", erläutert IHK-Präsident Uwe Goebel die Notwendigkeit der zehn Sofortmaßnahmen der IHK-Resolution. "Die Bundesregierung sowie auch die neue Landesregierung müssen jetzt sehr schnell spürbare Entlastungen für betroffene Unternehmen auf den Weg bringen, und das unabhängig von Größe und Branche." Im Kern müsse dazu auch das Energieangebot erhöht werden, indem alle verfügbaren Kohle- und Ölkraftwerke in den Markt zurückgeholt sowie die drei zum Jahresende 2021 abgeschalteten und die drei noch im Betrieb befindlichen Kernkraftwerke im Netz gehalten werden.
Die komplette Resolution kann im Wortlaut hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 333 KB) heruntergeladen werden.
11.10.2022

Für eine sichere Energieversorgung bis 2030

Deutschland soll bis 2045 klimaneutral werden – und schon bis 2030 die Treibhausgasemission um 65 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 reduzieren. Doch Russlands Angriff auf die Ukraine und die daraus folgende Energiekrise erschweren die Zielerreichung.
Die schwerste Energiekrise in der Geschichte der Bundesrepublik setzt die Wirtschaft unter Druck: Die hohen Energiepreise und die unsichere Versorgung bereiten Unternehmen weiterhin große Sorgen und bedrohen ihre Wettbewerbsfähigkeit auf den internationalen Märkten. Nun steht die deutsche Wirtschaft vor zwei Herausforderungen: sich von der Krise zu erholen und gleichzeitig klimaneutral zu werden. In einem Positionspapier hat die DIHK wesentliche Punkte für eine künftig sichere und klimafreundliche Energieversorgung formuliert.

Ein resilienter Mix aus erneuerbaren und anderen Energieträgern

Auf dem Weg zur Klimaneutralität spielen erneuerbare Energien eine entscheidende Rolle – denn sie tragen dazu bei, CO2-Emission zu reduzieren. Allerdings ist der Ausbau in Deutschland nach wie vor zu langsam. Es ist zur Beschleunigung dringend erforderlich, mehr Fläche für Wind- und Photovoltaik-Anlagen zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig sollen die Genehmigungsverfahren etwa durch Wegfallen von Prüfschritten beschleunigt werden. Virtuelle langfristige Stromlieferverträge – sogenannte Virtual Power Purchase Agreements (PPA) – können Unternehmen dazu motivieren, mehr im Ausland in den Ausbau erneuerbarer Energien zu investieren. Hierbei kaufen Unternehmen Herkunftsnachweise für Grünstrom von einem in- oder auch ausländischen Erzeuger, erhalten aber den tatsächlichen Strom von ihren örtlichen Lieferanten.
Neben Wind- und Solarenergie ist Wasserstoff ein Hoffnungsträger und kann Unternehmen mittel- und langfristig dabei helfen, ihre Klimaziele zu erreichen. Daher ist es notwendig, den Markthochlauf der Wasserstoffwirtschaft zu beschleunigen beziehungsweise Betrieben den Bezug von Wasserstoff – auch in großer Menge – zu ermöglichen. Hier ist eine gute Infrastruktur ein entscheidender Faktor. Solange diese nicht vorhanden ist, sollten in der Übergangszeit Unternehmen ihre betrieblichen Klimaneutralitätsziele auch durch den bilanziellen Bezug von Wasserstoff erreichen können. Das heißt: Die Unternehmen kaufen diesen, beziehen aber vorerst weiterhin Erdgas.
Es ist noch ein langer Weg, bis Deutschland klimaneutral ist. Der Wandel des Energiemix von fossilen zu erneuerbaren Energien ist zweifellos eine Herkulesaufgabe. Um zu einer resilienten und wettbewerbsfähigen Energieversorgung zu gelangen, benötigt es in der Übergangszeit verschiedene, vor allem wetterunabhängige Brückentechnologien. Hierzu zählen konventionelle Gasförderung, Wasserkraft, Tiefen-Geothermie und Biomasse. Kraftwerke sollten nur abgeschaltet werden, wenn es ausreichend Ersatz gibt. Daher ist davon auszugehen, dass auch Kohlekraftwerke noch länger zur Absicherung benötigt werden.

Wettbewerbsfähige Preise und Infrastrukturausbau

Die gestiegenen Energiekosten belasten die Wirtschaft enorm – und beeinflussen die Attraktivität des Standorts Deutschland negativ. Obwohl die Politik bereits viele Maßnahmen ergriffen hat, um die Preise zu senken, liegen diese für energieintensive Prozesse und Dienstleistungen deutlich über den Beschaffungskosten in Frankreich oder den USA. Dauerhaft sinken die Energiekosten nur, wenn das Angebot zunimmt. Parallel dazu sind konkrete Entlastungen für Unternehmen notwendig – etwa durch reduzierte Strom- und Energiesteuern auf Gas oder direkte Steuervergünstigungen für Anlagen mit langfristigen Stromlieferverträgen.
Der Ausweitung des Energieangebots verlangt einen Ausbau der Infrastruktur. Ohne entsprechenden Infrastrukturzugang können Unternehmen sich nicht oder nur eingeschränkt an der Energiewende beteiligen. Es ist daher erforderlich, den Ausbau der Netzinfrastruktur – nicht nur national, sondern auch grenzüberschreitend – zu koordinieren, und über alle Energieträger hinweg beschleunigt umzusetzen.

Mehr Offenheit für Innovationen

Neue Technologien und Innovationen sind für eine erfolgreiche Energie- und Klimaschutzpolitik von großer Bedeutung. Sie können dazu beitragen, die Energieeffizienz zu erhöhen. Gleichzeitig erfordern sie besonders hohe Investitionen. An dieser Stelle sollte die Regierung mit geeigneter und technologieoffener Förderungspolitik die Betriebe verstärkt unterstützen. Wichtig ist auch der der Wissensaustausch zwischen Wissenschaft und Unternehmen, aber auch zwischen Unternehmen untereinander. Bürokratische Nachweis- und Berichtspflichten sind hingegen kontraproduktiv.

Verstärkte Kooperation mit EU-Staaten, aber auch mit Drittländern

Für eine stärkere Resilienz der europäischen Energieversorgung ist es sinnvoll, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten etwa beim Ausbau erneuerbarer Energien auszuweiten. Gleichzeitig werden Kooperationsmöglichkeiten mit Ländern außerhalb der Europäischen Union immer wichtiger. Schließlich bleibt die deutsche Wirtschaft dauerhaft auf Energie- und Rohstoffimporte angewiesen. Der Ausbau von diversifizierten Energiepartnerschaften kann hierbei Abhängigkeiten von einzelnen Lieferländern reduzieren.
16.05.2023