#Machen.Sparen.Profitieren: Webinare zu Heizungsgesetz & Co.

Was bringt das reformierte Gebäudeenergiegesetz, und wie sieht die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen aus? In neuen Folgen der Webinarreihe #Machen.Sparen.Profitieren geht es im Februar um das Thema "Heizungsgesetz und Heizungsförderung".
Bereits 2023 hatten die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) und das Unternehmensnetzwerk Klimaschutz (UNK) interessierten Unternehmerinnen und Unternehmern in Online-Veranstaltungen Informationen und praktische Tipps zu allgemeinen Einsparpotenzialen geboten, etwa zur Mitarbeitersensibilisierung, zum Wärmemanagement, zur Mobilitätsumstellung oder zum neuen Energieeffizienzgesetz.

Neue Anforderungen und neue Investitionshilfen

Nun wird die Reihe fortgeführt. Dabei geht es um das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz ("Heizungsgesetz"), mit dem der Gesetzgeber das Aus für fossil befeuerte Heizkessel bis zum Jahr 2045 beschlossen hat. Zudem müssen neu eingebaute Heizungsanlagen grundsätzlich mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen. (Details lesen Sie auch in einem aktuellen "Thema der Woche").
Parallel ist zum 1. Januar die aktualisierte Richtline "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen" in Kraft getreten, mit der auch die neue Heizungsförderung umgesetzt wird.
Über die wesentlichen Inhalte und rechtlichen Neuerungen informieren die neuen, 45-minütigen Webinare – immer dienstags um 9 Uhr.

Die Termine:

Das Unternehmensnetzwerk Klimaschutz der IHKs wird seit 2020 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert. Projektträger ist die DIHK Service GmbH. Es steht allen Betrieben offen, die im betrieblichen Klimaschutz vorankommen möchten. Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von Branche oder Größe möglich. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Registrierung gibt es unter www.klima-plattform.de.