Erdgas als Druckmittel – Wege aus der Krise


Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag sieht noch einige rechtliche und organisatorische Fragezeichen für den Fall einer Gasmangellage. Lange Genehmigungen bei der Umstellung von Industrieanlagen auf Ersatzbrennstoffe, aber auch Schadenersatzforderungen bei vermeintlichen Produktionskürzungen beschäftigen die Unternehmen.
Bis zum 21. Juli soll die Routine-Wartung der Pipeline Nord Stream 1 dauern. Sollte Russland seine Gaslieferungen nach Abschluss der Arbeiten nicht wieder aufnehmen, geriete die deutsche Wirtschaft erheblich unter Druck, befürchtet Peter Adrian. Der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) mahnt politische Maßnahmen an und ruft zum Sparen auf.
Durch die stark gestiegenen Gaspreise und drohenden Versorgungsengpässe häufen sich Fragen von Unternehmen nach einer möglichen Brennstoffumstellung. Interessierte sollten schnell mit den Vorbereitungen für eventuelle Genehmigungen oder Duldungen beginnen und baldmöglichst die zuständigen Behörden kontaktieren.
Wenn Erdgas noch knapper wird, wird auch die Wirtschaft ihre Bezugsmengen herunterschrauben müssen. Ob Unternehmen bereit wären, gegen eine Kompensation auf Gaslieferungen (teilweise) zu verzichten und ob Auktionsmodelle ein geeignetes Mittel sein könnten, hat der DIHK im Juni ermittelt.
Mit einer Änderung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) will die Bundesregierung für den Fall vorsorgen, dass Russland seine Gaslieferungen einstellt. Der Ende April vorgelegte Gesetzentwurf sollte jedoch nach Auffassung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) noch erheblich konkretisiert werden.
Wie können sich Unternehmen derzeit in die Sicherung der Gasversorgung einbringen?
Hinweise bietet der DIHK in seinem Merkblatt "Beteiligungsmöglichkeiten der Nachfrageseite am Gasmarkt", das aufgrund der volatilen Lage in unregelmäßigen Abständen aktualisiert wird. Nachfolgend gibt es den Sachstand vom 24. Juni.
Vor dem Hintergrund der gekürzten Gaslieferungen aus Russland und des weiterhin hohen Preiseniveaus hat die Bundesregierung am 23. Juni die Alarmstufe im Notfallplan Gas ausgerufen. Für die Unternehmen ist vor allem wichtig, dass sie von dem Preisanpassungsmechanismus, den das Energiesicherungsgesetz ermöglichen würde, vorerst keinen Gebrauch macht.