Bundesrat bestätigt große Teile des Klimapakets

Das Klimaschutzgesetz, das Brennstoffemissionshandelsgesetz, die steuerliche Förderung der Elektromobilität und die Erhöhung der Luftverkehrsabgabe haben am 29. November 2019 den Bundesrat passiert. Zu den steuerlichen Maßnahmen des Klimaschutzprogramms hat der Bundesrat des Vermittlungsausschuss angerufen. Dazu gehören u.a. die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung, die Pendlerpauschale und die Mehrwertsteuersenkung auf Bahntickets.
Die Anrufung des Vermittlungsausschusses ist weniger inhaltlich begründet als in der mangelnden Bereitschaft der Länder, mögliche Zusatzbelastungen für ihre Haushalte aus den Beschlüssen zum Klimaschutzprogramm zu akzeptieren. Eine Verabschiedung in 2019 ist noch möglich, insofern bis zur letzten Bundesratssitzung am 20. Dezember 2019 eine Einigung zwischen Bund und Ländern gefunden wird.
Die im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geregelte CO2-Bepreisung in den Bereichen Wärme und Verkehr wird nicht Teil des Vermittlungsausschusses, sie ist vom Bundesrat gebilligt worden. Allerdings hat die Bundesregierung in einer Protokollerklärung Nachbesserungen hinsichtlich der Belastung energieintensiver Unternehmen zugesagt. An der Entwicklung der erforderlichen Maßnahmen zum Erhalt der EU-weiten und internationalen Wettbewerbsfähigkeit sollen alle relevanten Akteure, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, beteiligten werden.
Zu den Beschlüssen finden Sie mehr auf den Seiten des Bundesrates.
Quelle: DIHK