Bafa großzügig bei BesAR-Antrag

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) hat bekannt gegeben, dass es dieses Jahr bei der Besonderen Ausgleichsregel (BesAR) großzügig ist.
Eigentlich gilt die materielle Ausschlussfrist 30. Juni 2020. Das heißt: Alle Unterlagen müssen bis dahin eingegangen sein. Sind Unterlagen nicht pünktlich oder unvollständig eingegangen, kann der Antrag nicht positiv beschieden werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich.
Die Bafa-Veröffentlichung im Wortlaut:
"Das BAFA ist sich bewusst, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie die Einhaltung der materiellen Ausschlussfrist (30.06.2020) unmöglich machen können. Wenn eine vollständige Antragstellung, insbesondere die Einreichung der fristrelevanten Unterlagen „Wirtschaftsprüfervermerk“ und „Zertifizierungsbescheinigung“, wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht ordnungsgemäß bis zum 30.06.2020 erfolgen kann, wird das BAFA diese Umstände als „höhere Gewalt“ werten und Nachsicht gewähren.
Die betroffenen Unternehmen sind verpflichtet, die ordnungsgemäße Antragstellung unverzüglich nachzuholen und bei Antragstellung dem BAFA die Umstände mitzuteilen, warum die Auswirkungen der Corona-Pandemie eine fristgerechte Antragstellung nicht ermöglichten."
Quelle: DIHK