EEG-Umlage wird zum 1. Juli 2022 abgeschafft

Der Koalitionsausschuss hat am 23. Februar den Weg für eine vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 freigemacht. Damit werden Unternehmen und private Haushalte um rund 6,5 Mrd. Euro entlastet. Auf die Wirtschaft entfällt ungefähr die Hälfte des Entlastungsbetrags.
Eine Verpflichtung der Stromlieferanten, die Entlastung an Kunden weiterzugeben, soll es nicht geben. Die Bundesregierung hat aber die Erwartung formuliert, dass die "Entlastung in Höhe von 3,723 ct/kWh in vollem Umfang weitergegeben" wird. Gleichzeitig kündigt die Koalition an, dass Ausnahmen, die an die EEG-Umlage gekoppelt sind genauso wie Ausnahmen von den Energiesteuern sowie Kompensationsregelungen, "mit Wirkung zum 1. Januar 2023 überprüft und angepasst" werden.
BAFA bietet auch 2022 reguläres Antragsverfahren für BesAR
Mit der Abschaffung der EEG-Umlage stellt sich für viele Unternehmen die konkrete Frage, ob die komplexe Antragstellung der Besonderen Ausgleichsregelung in diesem Jahr überhaupt noch sinnvoll ist. Das BAFA bezieht dazu keine Position, verweist die Entscheidung zurück in das betriebswirtschaftliche Ermessen der Unternehmen. Vorsorglich wird aber darauf hingewiesen, dass selbst bei einer vollständigen Abschaffung der EEG-Umlage nach gegenwärtigem Kenntnisstand Begrenzungsbescheide nach §§ 64, 64a EEG 2021 auch im kommenden Jahr eine Begrenzungswirkung entfalten können, da sie unmittelbar auch zu einer Begrenzung der KWKG- und der Offshore-Netzumlage genutzt werden können. Das BAFA wird daher auch in diesem Jahr das reguläre Antragsverfahren auf Basis des geltenden Rechts anbieten, die Antragsportale werden wie gewohnt für Anträge zur Verfügung stehen.