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Innovation

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Mit der Einrichtung der „Bescheinigungsstelle Forschungszulage“ (BSFZ) im September 2020 sind ab sofort Anträge auf Forschungszulage möglich. Es können Aufwendungen bis max. 2 Mio. Euro geltend gemacht werden. Die Höhe der Forschungszulage beträgt 25 Prozent. Erst nach erfolgreicher Prüfung durch die BSFZ kann ein Antrag beim Finanzamt gestellt werden.