Jetzt Anträge auf steuerliche Forschungsförderung stellen!

Mit der Einrichtung der „Bescheinigungsstelle Forschungszulage“ (BSFZ) im September 2020 sind ab sofort Anträge auf Forschungszulage möglich. Es können Aufwendungen bis max. 2 Mio. Euro geltend gemacht werden. Die Höhe der Forschungszulage beträgt 25 Prozent. Erst nach erfolgreicher Prüfung durch die BSFZ kann ein Antrag beim Finanzamt gestellt werden.
Jetzt Anträge auf steuerliche Forschungsförderung stellen!
Zum 01.01.2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG; BGBl I S. 2763) in Kraft getreten. Es ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von Unternehmen. 
Mit der Einrichtung der „Bescheinigungsstelle Forschungszulage“ (BSFZ) im September 2020 sind ab sofort Anträge auf Forschungszulage möglich. Es können Aufwendungen bis max. 2 Mio. Euro geltend gemacht werden. Die Höhe der Forschungszulage beträgt 25 Prozent.
Wichtig: Mit dem Zweiten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) vom 29. Juni 2020 (BGBl. I S. 1512) wurde der Höchstbetrag für förderfähige Aufwendungen, die nach dem 30. Juni 2020 und vor dem 1. Juli 2026 entstanden sind, von 2 auf 4 Mio. Euro erhöht. Somit sind förderfähige Aufwendungen, die vor dem 1. Juli 2020 entstanden sind, bis zu einer Bemessungsgrundlage von 2 Mio. Euro förderfähig. Entstehen beim Anspruchsberechtigten nach dem 30. Juni 2020 weitere förderfähige Aufwendungen, erhöht sich der Höchstbetrag auf 4 Mio. Euro, d. h. dass im Jahr 2020 weitere förderfähige Aufwendungen in Höhe von bis zu 2 Mio. Euro in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden können. Für förderfähige Aufwendungen, die nach dem 30. Juni 2026 entstehen, gilt dann wieder der Höchstbetrag von 2 Mio. Euro (siehe FAQ des Bundesministeriums für Finanzen).
Unternehmen stellen bei der BSFZ einen Antrag. Der Antrag muss allgemeine Angaben zum Unternehmen sowie eine Beschreibung der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (FuE-Aktivitäten) des Unternehmens enthalten. Die BSFZ stellt anschließend fest, ob es sich um ein förderfähiges Vorhaben im Sinne des Gesetzes handelt und bescheinigt dieses. 
Erst im zweiten Schritt kann beim jeweils zuständigen Finanzamt der Antrag auf Forschungszulage gestellt werden. Die Forschungszulage wird als Steuergutschrift gewährt.
Die BSFZ wird betrieben von einem Konsortium aus der VDI Technologiezentrum GmbH, der AIF Projekt GmbH sowie des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e. V. – DLR Projektträger mit den Standorten Bonn, Berlin, Düsseldorf und Dresden.
Informationen zum Antragsverfahren, Handreichungen sowie das offizielle Antragsformular werden auf der Website der BSFZ zur Verfügung gestellt: siehe Link in der rechten Spalte.