BMWi veröffentlicht FAQ-Liste zu den Eckpunkten des Konjunkturpakets für die Automobilindustrie
Für die Umsetzung des Konjunkturpakets Ziffer 35 c stellt das Bundeswirtschaftsministerium insgesamt zwei Milliarden Euro verteilt auf die Jahre 2020 bis 2024 zur Verfügung. Die Förderrichtlinien und -bekanntmachungen zu 35c werden derzeit erstellt und sollen alsbald in Kraft treten. Einige häufig gestellte Fragen zu 35c sind – unter Vorbehalt möglicher Änderungen im Laufe der weiteren Umsetzungsprozesse – in einer FAQ-Liste beantwortet.
Das in Erarbeitung befindliche Förderprogramm sieht im Kern drei Module vor:
In Modul a) sind Förderungen von FuE-Projekten sowie Investitionszuschüsse mit starkem Bezug zum Produktionsprozess vorgesehen. In Modul b) ist eine FuE-Förderung für neue Produkte und Innovationen für das Fahrzeug vorgesehen, für das Fahrzeug umgebende Systeme sowie für entsprechende Aktivitäten im Bereich der Mobilität der Zukunft . In Modul c) ist die Förderung von regionalen Innovationsclustern der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie vorgesehen. Für die einzelnen Module werden derzeit individuelle Förderrichtlinien erarbeitet. Mit den für die Förderung vorgesehenen Vorhaben darf in der Regel noch nicht begonnen worden sein. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.
Im Rahmen des bestehenden Fachprogramms „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ (Modul b) können bereits jetzt Skizzen für FuE-Verbundprojekte eingereicht werden; siehe www.fahrzeugtechnologien.de
Die Projektlaufzeit von FuE-Projekten im Rahmen von Modul a) und b) sowie bei der Clusterförderung im Rahmen von Modul c) soll im Regelfall maximal 3 Jahre betragen. Die zu fördernden Kosten oder Ausgaben müssen im Bewilligungszeitraum entstehen. Die Förderungen werden voraussichtlich – unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen und Verfügbarkeit der Haushaltsmittel – zeitlich begrenzt sein zur Mitte des Jahres 2024.
Die FAQ-Liste mit weiteren Informationen, etwa zu Antragsberechtigten, Fördermodalitäten und Förderquoten finden Sie hier.
Quelle: DIHK